Da ich diesen ganzen Kram hier relativ erstaunt lesen muss mal kurz zusammengefasst:
- Wenn ich eine XBOX in einem Geschäft kaufe dann geht diese XBOX in mein Eigentum über. DIESE XBOX und zwar GENAU diese.
- Wenn meine XBOX innerhalb der Gewährleistung einen Defekt hat ist der ASP der Händler bei dem das Produkt erworben wurde. Diesem
Händler steht eine Nachbesserung innerhalb einer zumutbaren Frist (3 Wochen+ ist NICHT zumutbar) frei, ansonsten ein Austausch des Gerätes. Ein Austausch MUSS hier gegen ein NEUES Gerät erfolgen. Ein Ersatzgerät kann hier für die Dauer der Nachbesserung verlangt werden.
- Wenn meine XBOX innerhalb der Garantie einen Defekt hat ist der ASP Microsoft selbst. Auch hier gilt selbiges wie oben. Frist muss zumutbar sein und es kann hier nur eine Nachbesserung des Altgerätes oder ein Austausch gegen ein Neues erfolgen. Das Zurückschicken einer anderen Konsole (selbst dann wenn sie besser sein sollte) ist nicht nur nicht zulässig sondern sehr hart an der Grenze zum strafrechtlich relevanten Bereich. Das liegt unter anderem daran, dass ich bei einem gebrauchten Austauschgerät gar nicht kontrollieren kann wo dieses Gerät herkommt, ob es gestohlen ist z.B. etc. Meine gekaufte XBOX ist mein Eigentum und kann durch MS nicht einbehalten werden. Dies entbindet sie nicht von der Pflicht ein defektes Gerät in Ordnung zu bringen. Lediglich ein Austausch gegen eine neue Konsole ist vom Gesetzgeber hier zulässig.
Allerdings ist im Garantiefall Vorsicht geboten, da es nach der Gewährleistung eine Umkehr der Beweispflicht gibt. Im Zweifel müsst IHR also beweisen, dass das Gerät schon zu beginn einen Fehler hatte und MS könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass es ein Verschleißfehler ist und
die Garantie verweigern. Es wäre dann an Euch das Gegenteil zu beweisen. Beim ROD ist das recht simpel ... bei einem Laufwerksfehler wird das schwerer. Sowas geht allerdings anyway nur mit entsprechenden Gutachten, die im Streitfall vom Antragssteller zu erbringen sind, viel Geld kosten und zeitaufwendig sind. Sollte der Garantiefall hier unstrittig sein kann man auch hier ein Ersatzgerät verlangen.
Lehnt Microsoft eine unstreitige Garantie (bspw. ROD) ab oder verschickt ein eindeutig gebrauchtes Gerät, dass nicht das eigene ist ist die Anlaufstelle hier das Gewerbeaufsichtsamt. Die werden bei Verstöße zur gesetzlichen Garantie relativ ungemütlich und ein dezenter Hinweis darauf, dass an den Fall an die Gewerbeaufsicht weiterleiten wird macht zumindest klar, dass man sich in diesem Bereich einigermaßen auskennt. Verstöße gegen die gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen sind idR SEHR SEHR teuer für das entsprechende Unternehmen.
Die für diese Fälle relevanten §§ befinden sich in nicht durch AGBs abänderbaren Bereichen der entsprechenden Gesetze. Selbst wenn MS hier
also abweichende Punkte in den AGBs führt sind diese grundlegend nichtig.
Grundlegend würde ich jedem empfehlen alle Geräte die eingeschickt werden eindeutig zu kennzeichnen um sein eigenes zu erkennen.
Bedenken sollte man in aber bei Kontakt mit MS immer, dass das Unternehmen in harter Konkurenz zu Sony steht und unzufriedene
Kunden sicher nicht wünscht. 99% aller Fälle wird man also tendenziell im Guten klären können.