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Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (7. Mai 2006, 13:28)
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I. Allgemeine Verkehrsregeln
§6 Vorbeifahren
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Zitat
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
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Original von fabian
hat der bmw fahrer dihc gesehen?wen nicht könntest du sagen das einer aus der familie am steur war und du hast das recht zu schweigen wer es war.
also in der schweiz ist das so.
aber wen man irgendwie dihc erkennt dan bist du hofnugslos
also ich würde ihn anklagen wegen verkehrbehinderung.meine eltern könntest du gerade auch noch anklagen.di sin wirklich di grösste verkehrsbehinderung überhaupt
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Original von DingChavez
Also ich habe mich jetzt nochmal ein bißchen Schlau gemacht und würde dir raten, die Strafe anzunehmen und das wars dann. Du zahlst 40€ Bußgeld und bekommst einen Punkt in Flensburg.
In deinem Fall würde dich ein Besuch beim Anwalt wohl um die 30€ kosten und dann würde ja noch das Bußgeld dazukommen, denn ich bezweifle stark, dass du vor Gericht eine Chance haben solltest. Wenn es sich auch noch wirklich um einen Polizisten handeln sollte, den du im Überholverbot überholt hast, wird der Richter bei einer Verhandlung wohl eher dem Polizisten glauben schenken.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RandomOne« (7. Mai 2006, 18:50)
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Original von RandomOne
Er hat dem Typen nichts getan und nur ueberholt weil sein Vordermann viel zu langsam gefahren ist. Es gibt keinen Grund dafuer auch noch zu bezahlen, ausserdem hat er eine Zeugin. Ich wuerde ganz klar Widerspruch einlegen. Ich spreche aus Erfahrung, ich wurde nicht nur einmal angezeigt.
Du schilderst in dem Schreiben einfach die Situation und es hat sich. Das wird sofort eingestellt wenn es so ablief wie du es geschildert hast.
Zitat
Original von RandomOne
Wenn er nur 30 fuhr, bei erlaubten 50 dann darfst du auch überholen. Kannst ja sagen das du davon ausgegangen bist das er irgendwas sucht und immer mehr verlangsamte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Byblos« (7. Mai 2006, 20:06)
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Original von RandomOne
Mit 30 ist er Hindernis und darf somit auch überholt werden.
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