Eine kurze frage an den Anwalt !
Muss der Mieter oder der Vermieter bei einem Schlüsseldienst Einsatz zahlen !
Und zwar kam Heute die Mieterin zu mir und meinte ihre Tür geht nicht auf !
Der Schlüssel lies sich nicht drehen. Daraufhin habe ich den Ersatzschlüssel genommen und versucht mit diesem die Tür auf zu machen .
Dies gelang jedoch nicht. Somit habe ich beschlossen den Schlüsseldienst zu holen. Der Schlüsseldienst kam und öffnete die Türe in dem er Öl gesprüht hat und zwei mit dem Hammer drauf schlug . Anscheinend klemmte da irgendwas !
Wer muss hier also für den Schlüsseldienst aufkommen?
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