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261

Freitag, 18. Juni 2010, 16:30

Die Garantie wurde ja offiziell wirklich auf 1 Jahr verkürzt wie bei der PS3, sehe ich gerade in der Artikelbeschreibung.


Zum Thema Garantie: Es ist egal ob MS nur ein Jahr oder nur 6 Monate Garantie gibt, hier in Deutschland sind und bleiben es laut Gesetz nunmal 2 Jahre, da können die sich quer stellen soviel sie wollen, wenn die 360 nach 1 1/2 defekt ist, hat man immernoch anspruch auf eine kostenlose Reparatur.



Ach ja ?

Informier dich mal besser.

262

Freitag, 18. Juni 2010, 16:30

Ist doch kein Problem mehr seit dem man auch USB Sticks dafür nutzen kann!?

263

Freitag, 18. Juni 2010, 16:56

Die Garantie wurde ja offiziell wirklich auf 1 Jahr verkürzt wie bei der PS3, sehe ich gerade in der Artikelbeschreibung.


Zum Thema Garantie: Es ist egal ob MS nur ein Jahr oder nur 6 Monate Garantie gibt, hier in Deutschland sind und bleiben es laut Gesetz nunmal 2 Jahre, da können die sich quer stellen soviel sie wollen, wenn die 360 nach 1 1/2 defekt ist, hat man immernoch anspruch auf eine kostenlose Reparatur.



Ach ja ?



Es gibt kein Gesetz für 2 Jahre Garantie. Der Hersteller entscheidet selbst. Er kann auch 0 geben.
Alles Kulanz vom Hersteller

264

Freitag, 18. Juni 2010, 17:00

Also ist das was Helmchen geschrieben hat doch Blödsinn, oder ?

Was anderes wollte ich damit auch nicht sagen, Coolie. ^^

265

Freitag, 18. Juni 2010, 17:02

Wollte es nur nochmal klarstellen ;)

Ich muss es ja wissen. Das Thema war auch Bestandteil eines Seminars

266

Freitag, 18. Juni 2010, 17:18

Endlich verstehen hier welche den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie :thumbsup:

267

Freitag, 18. Juni 2010, 17:19

Darum benötigt man 3 Jahre Ausbildung :D

Lord I Helmchen

Fortgeschrittener

Beiträge: 216

Wohnort: Berlin

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268

Freitag, 18. Juni 2010, 17:23

Ach Kinderchen, habt ihr in BWL gepennt? Natürlich ist laut Verbraucherschutzgesetz 2 Jahre Garantie vorgeschrieben, für jedes Produkt was in Deutschland verkauft wird. Egal ob der Hersteller 6 Monate oder ein Jahr gibt, in Deutschland hat er die Arschkarte gezogen und muss einfach 2 Jahre Garantie geben. Auch wenn der Hersteller sich quer stellt, dann muss immer noch der Händler die 2 Jahre Garantie geben, und der muss sich wiederrum an den Hesteller wenden.
Das hatte ich erst letztes Jahr in BWL und der Dozent hat ausdrück darauf hingewiesen das diese 1 Jahr Garantie von einigen Hestellern (wie z.B. Apple) nicht zulässig sind in Deutschland und man dagegen vorgehen kann (wurde hier auch schon von jemand anderes gesagt).

Aber hey, glaubt doch was ihr wollt, aber Bullshit ist mein Geschriebenes absolut nicht. Beweist doch erstmal das gegenteil, dann reden wir weiter. Und bitte keine Wikipedialinks, da kann doch wirklich alle drinstehen.

Edit: Wenn man mal die Wege der Garantie und der Gewährleistung verfolgt, treffen sie am ende eh wieder aufeinander. Denn wenn ich die Garantie in anspruch nehme, kann ich mich direkt an den Hersteller wenden, der mir das Produkt repariert oder umtauscht. Bei der Gewährleistung kann ich mich direkt an den Händler wenden, der kann mir das auch umtauschen, aber letztendlich wendet der sich auch wieder an den Hersteller, da er ja auch das defekte Produkt loswerden will. Kommt am ende aufs selbe hinaus. Also das eine Jahr von MS ist nen Witz, denn sogesehen hat man eh 2 Jahre Garantie und Anspruch auf Umtausch und kostenlose Reparatur.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lord I Helmchen« (18. Juni 2010, 17:29)


269

Freitag, 18. Juni 2010, 17:24

Dann definiere "Dagegen vorgehen kann".

Aber bitte realistisch.

270

Freitag, 18. Juni 2010, 17:29

Ach Kinderchen, habt ihr in BWL gepennt? Natürlich ist laut Verbraucherschutzgesetz 2 Jahre Garantie vorgeschrieben, für jedes Produkt was in Deutschland verkauft wird. Egal ob der Hersteller 6 Monate oder ein Jahr gibt, in Deutschland hat er die Arschkarte gezogen und muss einfach 2 Jahre Garantie geben. Auch wenn der Hersteller sich quer stellt, dann muss immer noch der Händler die 2 Jahre Garantie geben, und der muss sich wiederrum an den Hesteller wenden.
Das hatte ich erst letztes Jahr in BWL und der Dozent hat ausdrück darauf hingewiesen das diese 1 Jahr Garantie von einigen Hestellern (wie z.B. Apple) nicht zulässig sind in Deutschland und man dagegen vorgehen kann (wurde hier auch schon von jemand anderes gesagt).

Aber hey, glaubt doch was ihr wollt, aber Bullshit ist mein Geschriebenes absolut nicht. Beweist doch erstmal das gegenteil, dann reden wir weiter. Und bitte keine Wikipedialinks, da kann doch wirklich alle drinstehen.
Dazu gibt es einen recht interessanten Thread hier im Forum der mit vielen lustigen Paragraphen das Gegenteil besagt. Am Ende ist es egal was ein Dozent sagt (ich hatte schon zahlreiche die falsches Wissen vermittelt haben), den im Fall der Fälle zählt nicht dessen Aussage sondern der entsprechende Gesetzestext.

Das ganze hat mit dem eigentlichen Thema aber schon gar nichts mehr zu tun, auch wenn es sich um geänderte Bestimmungen bei der neuen Konsole handelt. Demnach bitte ich einfach wieder zurück zum Thema, der neuen 360, zu kommen.

271

Freitag, 18. Juni 2010, 17:32

Mal eine Frage an euch da ich mich technisch gar nicht auskenne.Ich habe
keine Garantie mehr auf meine XBox 360 20g.Hatte sie schon 2 mal wegen
ROD eingeschickt aber da es eine Box der ersten Tage ist muss ich mir
nun eine neue zulegen.Wenn ich mir nun eine Slim kaufen würde,würde es
einfach gehen meine Speicherstände bzw mein Profil auf die Slim zu
übertragen ohne die Gamertag retten Option zu nutzen?Diese kann ich
leider nicht nutzen da ich meine alte Email adresse nicht mehr habe und
auch das Pw nicht mehr weiß^^
Möchte allerdings gerne die Speicherstände behalten,da ich sehr viele
Arcade Spiele drauf hab und 42 000 Gs hab


kauf dir nen 16GB usb stick

und verschiebe den kompletten Inhalt der HDD auf den Stick

und dann bei der Neuen xbos vom Stick auf die HDD

und fertig ist alles

nach Hardware umzügen
musst du aberdeine Lizenzen wiederherstellen um deinen kompletten inhalt auch wieder offline nutzen zu können.

dazu musst du das DRM-Tool nutzen
(benutz mal hier die erweiterte Suchfunktion
und gib
DRM-Tool
und meinen Namen unter Autor ein

dann findest du massig zu dem Thema

es wird sich aber dann nicht vermeiden lassen das du deine kompletten anmelde daten hast

das zwingt dich leider dazu bei MS anzurufen
das die eine neuen Email adresse in deinen Account schreiben (hoffe passwort hast du noch)

272

Freitag, 18. Juni 2010, 17:55

Aber hey, glaubt doch was ihr wollt, aber Bullshit ist mein Geschriebenes absolut nicht. Beweist doch erstmal das gegenteil, dann reden wir weiter. Und bitte keine Wikipedialinks, da kann doch wirklich alle drinstehen.


Was für ein selbstgefälliger Ton! Ich weiß schon, warum wir Juristen die BWLer belächeln.
Also hier das Gegenteil:

§ 437 BGB <-- Übersicht über die Rechte bei Mängeln
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB <-- Verjährung der Rechte (2 Jahre)
§ 439 BGB <-- Insbesondere die Nacherfüllung, beachte hier insbesondere den Abs. 3: Der Verkäufer kann unter gewissen Voraussetzungen die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern
§ 443 BGB <-- Garantie
§ 474 BGB <-- Verbrauchsgüterkauf
§ 476 BGB <-- Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten beim Verbrauchsgüterkauf
§ 477 BGB <-- Sonderbestimmungen für Garantie


So. Und jetzt zeige mir, was Du für tolle Sachen in BWL gelernt hast.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Banshee3773« (18. Juni 2010, 17:55)


273

Freitag, 18. Juni 2010, 18:02

US Gamestop hat nun die erste Alt gegen Neu Aktion drin.

Vom dt. Zweig ist leider noch nichts bekannt :(
Hertha BSC heißt unser Verein,

Hertha BSC wird es immer sein!

274

Freitag, 18. Juni 2010, 18:21

Und auf Gamestop.com kosten die ganzen für Kinect vorgestellten Spiele Pre-order alle 59.99 $ schon ganz schön teuer.....

275

Freitag, 18. Juni 2010, 20:41

Noch ein Größenvergleich

CandyMan365

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Beruf: Technischer Einkäufer

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276

Freitag, 18. Juni 2010, 21:50

Nur leider keine Bilder mehr... :whistling:


Früher zählte das Erreichte, heute reicht das Erzählte...

277

Freitag, 18. Juni 2010, 22:03

Jetzt aber ^^

278

Samstag, 19. Juni 2010, 01:20

Ich überlege auch meine Xbox durch eine neue zu ersetzen da meine schon teilweise arg laut wird auch wenn ich sie regelmäßig zerlege um sie zu reinigen.

Falls ich den Umstieg wage werd ich damit wohl bis Weihnachten warten. Entsprechende Kinect-Bundles sollten einem die Investition dann versüßen ;)
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

279

Samstag, 19. Juni 2010, 05:27

ich will mir die xbox slim auch kaufen



lohnt sich die konsole noch

sollte ich lieber auf die neuen konsolen warten

CandyMan365

Erleuchteter

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Beruf: Technischer Einkäufer

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280

Samstag, 19. Juni 2010, 07:55

Wenn du mit neuen Konsolen die Nachfolger von Xbox 360 bzw. PS3 meinst, kannst du drauf sicher noch länger warten.

Von daher lohnt es sich auf jeden Fall die Slim zu holen!


Früher zählte das Erreichte, heute reicht das Erzählte...

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