morgen früh erstmal zum Arbeitsamt..man hab ich 'ne Lust
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27262/ze…2010-11-23.html
Kurz: Du könntest zum Frauenarzt gehen, damit er Dir nach § 3 Abschnitt 1 MuSchG (Mutterschutzgesetz) ein Beschäftigungsverbot bescheinigt, weil der Stress mit dem Arbeitsamt die Gesundheit vom ungeborenen Kind und der Mutter gefährdet. WICHTIG: Auf keinen Fall gleichzeitig Krank schreiben lassen!
Du erhälst dann vom Arbeitsamt Mutterschutzlohn nach § 11 Abschnitt 1 MuSchG und Ruhe.*
(Mutterschutzlohn ist nicht das selbe wie Mutterschutzgeld -> Mutterschutzgeld bekommt man während der statlichen Mutterschutzfrist rund um die Geburt)
ABER ACHTUNG BEIM ELTERNGELD: Mutterschutzlohn ist eigentlich ein Einkommen, aber es ist derzeit noch unklar, wie die Elterngeld-Landesbank darauf reagiert. Im Moment ignoriert sie dieses Einkommen, wenn es vom Arbeitsamt als Arbeitslosengeld ausgezahlt wird (eigentlich auch eine Frechheit: es ist Mutterschutzlohn, wird aber als ca. 67% bzw. Arbeitslosengeld von der ArGe im Bescheid bezeichnet, weil deren Programme auf diesen Fall nicht vorbereitet sind. Sprich: das Arbeitsamt zahlt eigentlich zu wenig aus).
Es wird derzeit geprüft, ob die Landesbanken Mutterschutzlohn als 0 Einkommen (schlecht fürs Elterngeld und eigentlich widerspricht dies der aktuellen Rechtsprechung / sihe Arbeitsamt), als Einkommen in Höhe der Auszahlung vom Arbeitsamt (also eigentlich weniger, als Dir zustünde) oder zu 100 % anerkennt oder Alternativ diese Monate überspringt und weiter zurückliegende Monate zur Berechnung vom Elterngeld gewertet werden.
*Telefonnummern-Angaben sind nach § 51b Abs. 2 SGB III nicht notwendig. Beantrage einfach gemäß § 84 Abs. 2 SGB X umgehend die Löschung Deiner freiwillig gemachten Angaben zu Telefonnummern. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen Dein informationelles Selbstbestimmungsrecht.