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Zitat
Hallo iNero,
gegen dich wurde soeben wegen eines allgemeinen Regelverstoßes (Verbreitung von verfassungswidrigen Symbolen oder Schriften) eine Verwarnung ausgesprochen. Auf unsere Forenregeln gelangst du über den "Regeln"-Link oben rechts im Header. Bei weiteren Verwarnungen, musst du mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, die deine Mitgliedschaft in diesem Forum betreffen.
Anmerkungen zu dieser Verwarnung:
Verbreitung von verfassungswidrigen Symbolen oder Schriften
Die Verwarnung wird in 5000 Tage (Samstag, 13. Februar 2027, 17:24) automatisch ablaufen, solange du nicht noch einmal auffällig für das Team wirst.
Mit freundlichen Grüßen,
dein FRONT Foren Gaming Community Team
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Skorpio360« (6. Juni 2013, 19:41)
Das ist einfach lächerlich. Wie kannst du nur iNero? Du elender Faschist! Also für mich bist du gestorben für das tausendjährige Reich!
Das Spiel sowie die zugehörige PR-Kampagne sind ganz offensichtlich nationalsozialistische Propaganda und du willst hier unsere Jugend vergiften!
Ich geh mal schnell die Antifa anrufen. Die sollen das Internet aus machen!
Zitat
(1) Wer Propagandamittel
- einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
- einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
- einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
- Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Joa 5000 Tage Zuchthaus
Edit: 'Den Begriff Zuchthaus darf man doch noch sagen?
Hmm ich glaube das Zeigen dieses ungeschnittenen Trailers ist keineswegs illegal oder strafbar.
Zitat
(1) Wer Propagandamittel
- einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
- einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
- einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
- Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Das New Yorker Museum of Modern Art hat Videospiele zur Kunst erklärt. Demnach wäre es genauso wenig strafbar wie die Verwendung von Hakenkreuzen in abertausenden Nazi-Filmen und Dokumentationen. Von Schindlers Liste bis Inglorious Basterds.
Muss so eine "Anerkennung" als Kunst erst irgendwo offiziell stattfinden in Deutschland oder ist das ganze eine globale Grundhaltungssache?
Laut diesem Artikel hier müsste das ganze aktuell pro Einzelfall verhandelt werden und ich glaube nicht dass da irgendwer etwas zu befürchten hätte, da es sich klar um Werbematerial handelt gleich einem Filmtrailer.
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