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Zitat
Original von Rokko78
Habe mir jetzt auch Crackdown bestellt , meine Frage:
- liegt jedem Crackdown ein Beta-Code bei ?
- und kann ich mit einem deutschen Acount an dem Beta Test teilnehmen ??
Ich kenne das jetzt nur von Stalker für PC die Entwicklung in Russland , Beta auf russischen Servern und Russische Schrift in der Beta , heißt ja glaube ich kyrilisch ? oder ?
habe die Beta auch nicht ans Laufen bekommen , also installiert schon nur mein "russisch" reichte nicht aus
äZitat
Original von Stefanlgh
Und wenn es nicht geprüft wird bekommt es automatisch eine "Keine Jugendfreigabe" und ist erst ab 18 erhältlich, indiziert wird es aber nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SWAT-Sniper« (5. Mai 2007, 17:58)
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strigoi vii inventarium
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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strigoi vii inventarium
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Original von Rokko78
Mit welcher Begründung kann die USK denn eine Ab18 Freigabe verweigern ??
Irgendwie verstehe ich das nicht , da wenn es indiziert ist d.h. es hat keine Freigabe bekommen da der Hersteller es nicht zu der Prüfung durch die USK geschickt hat , kann ich es mir mit Volljährigkeit doch trotzdem bestellen??
Also wo ist da der Unterschied. Ausserdem könnte ich dem Medium doch nur die 18er Freigabe verweigern wenn es gegen ein Gesetz verstößt. Dann dürfte es aber auch nicht indiziert d.h. unter dem Ladentisch verkauft werden ??
Zitat
Original von Stefanlgh
Soviel ich weiß wird auf Verlangen von Behörden und ähnliche ein Indizierungantrag gestellt.
Die USK hat ein Richtlinienplan, da steht alles mögliche drin woraufhin es sofort verboten wird oder eingeschränkt.
Es gibt wohl mehrere Schritte:
1. Überprüfung = Altersfreigabe
2. Indizierungsantrag von irgendein Bundesland oder Behörde gestellt = nicht bewerben aber erhältlich wenn man weiß wonach man sucht
3: Verbot = das höchste und auch für den Besitzer strafbar.
Ich glaube aber Vamp weiß darüber besser bescheid
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