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1 701

Freitag, 10. Oktober 2008, 19:47

Zitat

Original von ltl.vamp
Hast recht: so naiv wie Du bin ich nicht. :biglaugh:

Aber noch mal: wenn Das Gericht nach dem Jugenstrafrecht entscheided und zwar in einem Strafverfahren gegen einen Straftäter, dann heißt das nix anderes, als das der Täter, der max. 21 Jahre alt sein darf, nicht dem Entwicklungsstand eines Gleichaltrigen entspricht, der nach dem "Erwachsenemstarfrecht" verurteilt wird.

Außerdem heißt es "nach dem Jugendstrafrecht" und dem "Erwachsenemstrafrecht". Dabei geht es um das "Recht" bzw. die Höhe der Strafe und die Einstufung der Umstände und hat rein gar nix damit zu tun, ob Du Volljährig bist oder nicht. Das sind alles rechtliche Begriffe und die kann man nicht gleich stellen, da Volljährigkeit ab einem Zeitpunkt IMMER zutrifft und das Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht nur in einem STRAFVERFAHREN!

Und noch mal: mit 18 ist man Volljährig, "Erwachsen" werden manche nie und andere können bis 21 nach dem JugendstrafRECHT wegen mildernden Umständen (weil offenbar nicht seinem Alter entsprechend entwickelt) verurteilt werden.

Zitat

Original von groundhouse
Wenn du persönlich dir lieber als erwachsener alles verbieten lassen willst,bevor du es selbst beurteilen kannst,ist das deine persönliche Meinung und mehr nicht.


Wäre auch nett, wenn Du Fakten einfach respektierst und mir nicht irgendwelche Sachen in den Mund legst. Was ich gesagt habe ist ab Seite 1 in diesem Thread nachlesbar.

Aber um es noch mal deutlich zu sagen: ich als Erwachsener will in Deutschland ganz normal jedes Spiel kaufen können, wie es im EU-Ausland wie z.B. Frankreich oder England möglich ist. Ich bin gegen Indizierung. Verbote sind meist nicht nachvollziehbar für mich, außer es geht um Ideologien. 18 ist 18 und fertig. Punkt, Ende und aus!



Hier sind die FAKTEN!!
http://www.anwalt.de
http://www.zeit.de/lexikon/meyers/eintrag?q=Jugendstrafrecht

Hier sind die Umsetzungen:
http://www.urteile.org

Falls dir die oben nicht weiterhelfen:
http://www.alcopop.net/

@soul: Warum schreibste es dann ?(

by & gruß
ground
Angela Merkel:
WIR BRAUCHEN KEIN GELD,SONDERN VERTRAUEN!!

Josef Ackermann:
GENAU!!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 19:52)


1 702

Freitag, 10. Oktober 2008, 19:50

Krasser Fall von "Für soviel Sturheit würde ich mir nichma die Arbeit machen, die Links zu klicken"

*yawn* :O
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

1 703

Freitag, 10. Oktober 2008, 19:54

Zitat

Original von ShagGy
Krasser Fall von "Für soviel Sturheit würde ich mir nichma die Arbeit machen, die Links zu klicken"

*yawn* :O

Du meinst wohl eher die Links zu posten ;)
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1 704

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:09

Ich klicke auch nicht, Vamp hat immer Recht, wenn ich mich recht erinnere.

Und wo bitte habe ich Autofahren und skaten mit Krieg verglichen?!
Gruß
Markus

Dieser Beitrag ist potentiell jugendgefährdend

1 705

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:23

Zitat

Original von SoulRISE
Ich klicke auch nicht, Vamp hat immer Recht, wenn ich mich recht erinnere.

Und wo bitte habe ich Autofahren und skaten mit Krieg verglichen?!


Zitat

Original von SoulRISE
Nein, ich war nicht im Krieg. Und ja, ich kann es vergleichen, aber ich tue es nicht ;)


Damit haste dir deine Frage schon selbst beantwortet!. ;)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 20:33)


1 706

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:29

Ich sage, dass ich es vergleichen kann, aber ich habe es nicht getan. Du verstehst den Unterschied, oder soll ich verlinken?

Mensch, warum müssen so Sturrköppe eigentlich immer auf sowas rumreiten...

Es sollte so eine Regel geben: Der forenälteste Sturrkopp hat das Recht auf den letzten Post, ups, letztes Wort. Es sei denn der andere ist kleiner und hat mehr Beiträge auf dem Kerbholz.

So!

Zurück zum Thema bitte, gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen!
Gruß
Markus

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1 707

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:34

Zitat

Original von SoulRISE
Ich sage, dass ich es vergleichen kann, aber ich habe es nicht getan. Du verstehst den Unterschied, oder soll ich verlinken?

Mensch, warum müssen so Sturrköppe eigentlich immer auf sowas rumreiten...

Es sollte so eine Regel geben: Der forenälteste Sturrkopp hat das Recht auf den letzten Post, ups, letztes Wort. Es sei denn der andere ist kleiner und hat mehr Beiträge auf dem Kerbholz.

So!

Zurück zum Thema bitte, gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen!


Da du schneller gepostet hast als ich hier nochmal:
Ich schreibs aber nochmal ausführlicher:
Keiner kann auch nur ansatzweise irgendwas mit dem Krieg vergleichen *ausser die einen überlebt haben*,deswegen ist es absolut nonsens es in irgeneiner Form des vergleiches in einem Spieleforum unterzubringen.

Und wo bitte bin ich ein Sturrkopf? ich vertrete nur meine Meinung!,wenn es dir nicht passt ,dann kannste ja gerne auch hierhin: http://www.alcopop.net/
Und wenn es nach den Beitragszahlen geht,dann möchte ich nicht wissen wieviele davon alcopop sind :P
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1 708

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:37

Dann sollten wir Kriegsspiele verbieten!

Edit: Ich bin ein Sturrkopp, Du darfst sein, was immer Du möchtest, einen schönen Abend noch!
Gruß
Markus

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SoulRISE« (10. Oktober 2008, 20:41)


1 709

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:42

Zitat

Original von SoulRISE
Dann sollten wir Kriegsspiele verbieten!


Neeeeeee... aber nicht über Vergleiche mit den realen Kriegen diskutieren/erwähnen ! ;) .
Das wäre so als wenn Geburtshomos Männer mit Frauen vergleichen,also kompletter Nonsens und völlig sinnfrei. :biglaugh: :biglaugh: (hoffe bin keinen zu nahe getreten).
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1 710

Freitag, 10. Oktober 2008, 20:48

Wenn ein Spiel, ein Film, ein Buch oder irgendein Medium Bezug auf ein reales Ereignis nimmt - und das ist bei diversen Kriegsspielen nun einmal der Fall - dann muss es legitim bleiben einen Vergleich heranzuziehen, oder?

Nicht vergessen, ich sprach deutlich von einem realen Hintergrund, nicht irgendein was Fiktives, wie Kabumska gegen Absurdistan. Spreche von Spielen, die auf einem der grausamsten Ereignisse der Menschheitsgeschichte bauen.

Und da darf ich persönlich keinen Vergleich ziehen?

Huch, ich darf zwar, aber muss vorher selber in den Krieg ziehen?!

Heck ich nicht ganz, Link bitte!
Gruß
Markus

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1 711

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:02

Zitat

Original von SoulRISE
Wenn ein Spiel, ein Film, ein Buch oder irgendein Medium Bezug auf ein reales Ereignis nimmt - und das ist bei diversen Kriegsspielen nun einmal der Fall - dann muss es legitim bleiben einen Vergleich heranzuziehen, oder?

Nicht vergessen, ich sprach deutlich von einem realen Hintergrund, nicht irgendein was Fiktives, wie Kabumska gegen Absurdistan. Spreche von Spielen, die auf einem der grausamsten Ereignisse der Menschheitsgeschichte bauen.

Und da darf ich persönlich keinen Vergleich ziehen?

Huch, ich darf zwar, aber muss vorher selber in den Krieg ziehen?!

Heck ich nicht ganz, Link bitte!


Also ich persönlich vergleiche nix mit irgendwas von denen ich ka hab.
Was ich, bzw. wen ich aber vergleichen kann,ist meine jetzige Freundin mit meiner EX.
Im ernst !,wie kann man ein reales Erlebnis mit einem Spiel vergleichen?,bzw.. wer kann sowas?,doch nur derjenige der dies erlebt hat oder!?.
Als Beispiel:
Ich kack dir auf den Kopp (reallife) ,wenig später mach ich es nochmal ,diesmal aber (virtuell ),nun kann ich es vergleichen:
Real= war ziemlich unangenehm
Virtuell = war ziemlich funny

Nun stell dir daselbe Szenario mit einem abgeschnittenen Bein vor!..........wie das kannst du nicht?...genau! weil es dir im Reallife garnet vorstellen kannst,und auch nicht passiert ist,und du es somit auch nicht mit der virtuellen Welt (spiel) vergleichen kannst!(was auch bestätigt das bei der USK ne Menge behinderter Menschen arbeiten müssen).
Du hast also nur den Vergleich zu einem anderen Game (wo die Beine nur so fliegen) und nicht zur realen Welt.


Und nun kommts du!... ;)

edit* grade eine rauchen :)
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ltl.vamp

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1 712

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:19

Ich frage mich immer noch, was das Jugendstrafrecht mit der ganzen Thematik zu tun hat.... hat das StVG vielleicht auch mit dem Thema zu tun?

Aber was soll ich sagen... dann zocke ich doch lieber legal indizierte Titel, als mich zu fragen, warum straffällig gewordene volljährige Erwachsene nach dem Jugendstrafgesetzt verurteilt werden oder warum straffällig gewordene minderjährige Jugendliche nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt werden....
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1 713

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:25

Zitat

Original von ltl.vamp
Ich frage mich immer noch, was das Jugendstrafrecht mit der ganzen Thematik zu tun hat.... hat das StVG vielleicht auch mit dem Thema zu tun?

Aber was soll ich sagen... dann zocke ich doch lieber legal indizierte Titel, als mich zu fragen, warum straffällig gewordene volljährige Erwachsene nach dem Jugendstrafgesetzt verurteilt werden oder warum straffällig gewordene minderjährige Jugendliche nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt werden....


http://www.alcopop.net/
oder
http://www.jamba.de
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funkySTU

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1 714

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:30

Ich hab diesen Thread bisher immer sehr gerne verfolgt, aber die letzten Seiten sind kaum auszuhalten.

Ich finde, dass diese Diskussion mangels ergiebiger Fortsetzbarkeit einen Mantel des Schweigens verdient.

Womit wir wieder zum Tagesgeschäft übergehen können: Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK.
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1 715

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:35

Zitat

Original von funkySTU
Ich hab diesen Thread bisher immer sehr gerne verfolgt, aber die letzten Seiten sind kaum auszuhalten.

Ich finde, dass diese Diskussion mangels ergiebiger Fortsetzbarkeit einen Mantel des Schweigens verdient.

Womit wir wieder zum Tagesgeschäft übergehen können: Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK.


Schön gesagt! und *Recht* hast du!. sorry hab mich gehen lassen :)

ps:als letztes noch:
Vamp bestellt in einer Buchhandlung ein Strafgesetzbuch. Als das Buch nach zwei Tagen da ist, will man ihn telefonisch davon in Kenntnis setzen. Aber seine Frau sagt: "Zu spät! Er sitzt schon!" :P
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ltl.vamp

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1 716

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:38

Ich frage mich immer noch, was das Jugendstrafrecht mit der ganzen Thematik zu tun hat.... hat das StVG vielleicht auch mit dem Thema zu tun?

Aber was soll ich sagen... dann zocke ich doch lieber legal indizierte Titel, als mich zu fragen, warum straffällig gewordene volljährige Erwachsene nach dem Jugendstrafgesetzt verurteilt werden oder warum straffällig gewordene minderjährige Jugendliche nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt werden....


Oder muss ich jetzt in einem Strafverfahren als unter-21-jähriger bereits rechtskräftig nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden sein, damit ich mir Spiele ohne Jugendfreigabe kaufen darf? Was ist, wenn ich bereits über 21 bin? Ohne die Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht gelte ich ja nicht als Erwachsener, sondern nur als Volljähriger... auweia... also muss ich jetzt eine Straftat begehen, um mir Spiele ohne Jugendfreigabe kaufen zu dürfen, denn bei der USK steht ja nichts von Volljährigen, sondern nur von Erwachsenen...

http://www.usk.de/90_Die_Alterskennzeichen.htm

Zitat

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.


Verdammt! Und wenn man als Erwachsener... äh... als Volljähriger unter 21 eine Straftat begangen hat und nach dem Jugendstrafgesetzt bestraft wurde, darf man niemals einen Titel, der keine Jugendfreigabe hat, spielen, weil man nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde und somit nicht Erwachsen, aber volljährig is, aber jugendstrafrechtlich verurteilt ist? Dilemma...
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (10. Oktober 2008, 21:40)


1 717

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:43

Vamp lass es doch einfach,und wir können wieder zum eigendlichen Thema übergehen (was mir persönlich auch sinnvoller erscheint).

ps: mein letzten Post kriegste eh nicht getopt :biglaugh: :biglaugh:
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1 718

Freitag, 10. Oktober 2008, 21:46

Ist mir eh egal, aber es ist schon ein Skandal:

die USK erlaubt also den Erwerb von Titeln ohne Jugendfreigabe nur an Personen, die nach dem Strafgesetzbuch nach dem Erwachsenenrecht strafrechtlich verurteilt wurden! Alle nichtverurteilten Volljährige und alle nach dem Jugendstrafgesetz verurteilten Volljährige werden somit automatisch ausgeschlossen, jemals einen Titel ohne Jugendfreigabe zu erwerben! Schon frech von der USK ....

Und Danke, lieber groundhouse, für diese Erkenntnis!
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1 719

Freitag, 10. Oktober 2008, 22:04

:O

Zitat

Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK

Nur ungern gestehe ich es ein aber hier scheint was dran zu sein! :D

Gruß,
Max
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1 720

Freitag, 10. Oktober 2008, 22:16

Zitat

Original von kurtzen
:O

Zitat

Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK

Nur ungern gestehe ich es ein aber hier scheint was dran zu sein! :D

Gruß,
Max


Was dich auch drann hindert nen ordentlichen Beitrag zu schreiben gelle? ;)

gruß
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