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Original von ltl.vamp
Hast recht: so naiv wie Du bin ich nicht.
Aber noch mal: wenn Das Gericht nach dem Jugenstrafrecht entscheided und zwar in einem Strafverfahren gegen einen Straftäter, dann heißt das nix anderes, als das der Täter, der max. 21 Jahre alt sein darf, nicht dem Entwicklungsstand eines Gleichaltrigen entspricht, der nach dem "Erwachsenemstarfrecht" verurteilt wird.
Außerdem heißt es "nach dem Jugendstrafrecht" und dem "Erwachsenemstrafrecht". Dabei geht es um das "Recht" bzw. die Höhe der Strafe und die Einstufung der Umstände und hat rein gar nix damit zu tun, ob Du Volljährig bist oder nicht. Das sind alles rechtliche Begriffe und die kann man nicht gleich stellen, da Volljährigkeit ab einem Zeitpunkt IMMER zutrifft und das Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht nur in einem STRAFVERFAHREN!
Und noch mal: mit 18 ist man Volljährig, "Erwachsen" werden manche nie und andere können bis 21 nach dem JugendstrafRECHT wegen mildernden Umständen (weil offenbar nicht seinem Alter entsprechend entwickelt) verurteilt werden.
Zitat
Original von groundhouse
Wenn du persönlich dir lieber als erwachsener alles verbieten lassen willst,bevor du es selbst beurteilen kannst,ist das deine persönliche Meinung und mehr nicht.
Wäre auch nett, wenn Du Fakten einfach respektierst und mir nicht irgendwelche Sachen in den Mund legst. Was ich gesagt habe ist ab Seite 1 in diesem Thread nachlesbar.
Aber um es noch mal deutlich zu sagen: ich als Erwachsener will in Deutschland ganz normal jedes Spiel kaufen können, wie es im EU-Ausland wie z.B. Frankreich oder England möglich ist. Ich bin gegen Indizierung. Verbote sind meist nicht nachvollziehbar für mich, außer es geht um Ideologien. 18 ist 18 und fertig. Punkt, Ende und aus!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 19:52)
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Original von SoulRISE
Ich klicke auch nicht, Vamp hat immer Recht, wenn ich mich recht erinnere.
Und wo bitte habe ich Autofahren und skaten mit Krieg verglichen?!
Zitat
Original von SoulRISE
Nein, ich war nicht im Krieg. Und ja, ich kann es vergleichen, aber ich tue es nicht
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 20:33)
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Original von SoulRISE
Ich sage, dass ich es vergleichen kann, aber ich habe es nicht getan. Du verstehst den Unterschied, oder soll ich verlinken?
Mensch, warum müssen so Sturrköppe eigentlich immer auf sowas rumreiten...
Es sollte so eine Regel geben: Der forenälteste Sturrkopp hat das Recht auf den letzten Post, ups, letztes Wort. Es sei denn der andere ist kleiner und hat mehr Beiträge auf dem Kerbholz.
So!
Zurück zum Thema bitte, gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen!
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 20:39)
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Original von SoulRISE
Dann sollten wir Kriegsspiele verbieten!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 20:49)
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Original von SoulRISE
Wenn ein Spiel, ein Film, ein Buch oder irgendein Medium Bezug auf ein reales Ereignis nimmt - und das ist bei diversen Kriegsspielen nun einmal der Fall - dann muss es legitim bleiben einen Vergleich heranzuziehen, oder?
Nicht vergessen, ich sprach deutlich von einem realen Hintergrund, nicht irgendein was Fiktives, wie Kabumska gegen Absurdistan. Spreche von Spielen, die auf einem der grausamsten Ereignisse der Menschheitsgeschichte bauen.
Und da darf ich persönlich keinen Vergleich ziehen?
Huch, ich darf zwar, aber muss vorher selber in den Krieg ziehen?!
Heck ich nicht ganz, Link bitte!
Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 22:08)
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strigoi vii inventarium
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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Original von ltl.vamp
Ich frage mich immer noch, was das Jugendstrafrecht mit der ganzen Thematik zu tun hat.... hat das StVG vielleicht auch mit dem Thema zu tun?
Aber was soll ich sagen... dann zocke ich doch lieber legal indizierte Titel, als mich zu fragen, warum straffällig gewordene volljährige Erwachsene nach dem Jugendstrafgesetzt verurteilt werden oder warum straffällig gewordene minderjährige Jugendliche nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt werden....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 21:28)
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Original von funkySTU
Ich hab diesen Thread bisher immer sehr gerne verfolgt, aber die letzten Seiten sind kaum auszuhalten.
Ich finde, dass diese Diskussion mangels ergiebiger Fortsetzbarkeit einen Mantel des Schweigens verdient.
Womit wir wieder zum Tagesgeschäft übergehen können: Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 21:37)
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strigoi vii inventarium
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (10. Oktober 2008, 21:40)
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strigoi vii inventarium
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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Original von kurtzen
:O
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Verdummung durch Video- und "Killerspiele" / Zensur / Jugendschutz / USK
Nur ungern gestehe ich es ein aber hier scheint was dran zu sein!
Gruß,
Max
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