Wogegen schützt die SFR-Rückstufungsversicherung?
Die SFR-Rückstufungsversicherung betrifft dagegen den Fall, dass die Haftpflichtversicherung – aufgrund eines während der Vermietung entstandenen Schadens an Dritten – höhere Beiträge fordert. Diese Beitragserhöhung wird durch die Württembergische ohne eine Selbstbeteiligung neutralisiert. Sollte Ihre Versicherung eine Erhöhung fordern, gleicht die tamyca-Versicherung dies bis zu einem Wert von bis zu 2000 Euro pro Schadensereignis aus.
Mir fehlen konkrete Vergleichswerte, aber für mich ist das alles noch recht wackelig.
Hier wird z.B. darauf hingewiesen, dass die Einkünfte versteuert werden müssen:
So wie alle Einkünfte, ist auch der Verdienst durch tamyca zu versteuern. In aller Regel handelt es sich um eine Vermietung beweglicher Gegenstände gemäß § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG. Bei nicht nur gelegentlicher Vermietung käme § 15 EStG („gewerbliche Einkünfte„) in Betracht, jedoch sind gewerbliche Vermietungen auf tamyca unzulässig. In Zweifelsfragen bitten wir, den Steuerberater des Vertrauens zu konsultieren.
Den nächsten Punkt finde ich gerade nicht, allerdings ist das System noch nicht gänzlich "rechtssicher", man bezieht sich auf ein paar Urteile bezüglich des Themas und das war es auch schon. Selbst hier also noch wackelig.
Alles in allem finde ich die Idee dahinter richtig, sogar richtig, richtig, richtig gut. Für mich allerdings ein wenig zu unsicher, vor allem wenn es mal zu Problemen kommt, könnte das für mich als Halter am Ende ein teurer Spaß werden, zumal so ein KFZ auch verschleisst und regelmäßig zur Inspektion muss. Da muss man echt mal gescheit hin- und herkalkulieren, ob das unterm Strich was scharzes, oder rotes ist.
Vielleicht ist ja einer von Euch tiefer im Thema drin und kann was dazu sagen