Ja die von der USK sagen doch: "diese Stelle ist zu Brutal dort fließt zuviel Blut, damit ihr die Freigabe XY bekommt müsst ihr das und das machen" oder sehe ich dies komplett Falsch?
Selbst solche Fälle gibt es nicht. Es gibt Empfehlungen was geändert werden kann um unter Umständen eine spezielle Einstufung zu erhalten, oftmals (in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle) entscheidet sich der Entwickler/Publisher bereits weit vorher selbst zu Schnitten um einer Nachprüfung bzw. nachträglichen Änderungen zuvor zu kommen.
Das dies nicht nötig ist zeigen vielerlei Beispiele, angefangen bei GTA.
Erhält ein Spiel keine Freigabe, so wird er wie ein Titel ohne Altersfreigabe behandelt (USK 1

, kann allerdings mangels Rechtssicherheit indiziert werden. Das wiederum bedeutet das der Titel nicht beworben und offen ausgestellt werden kann - der Verkauf ist dennoch möglich. Das dies nicht im Sinne der Händler ist sollte klar sein, weshalb die Abnahme deutlich geringer ausfällt und eben ein Entwickler dann auf eine Veröffentlichung im deutschen Raum verzichtet (wie bei GoW 1+2)
Die USK ist als Gremium für Bewertung von Spielen ungemein wichtig und ich will sie nicht missen. Dadurch wird zumindest in der Theorie bewerkstelligt das entsprechende Software in die richtigen Hände gelangt - der Erfolg im Jugendschutz im internationalen Vergleich gibt diesem System auf ganzer Linie recht.
Wie die Entwickler allerdings damit umgehen ist deren Sache, wie oben gezeigt gibt es Beispiele für einen offenen Umgang um dann eben doch eine Einstufung zu erhalten - im Fall GoW3 hat man diesen wohl nun auch gewählt und siehe da: man wurde belohnt.