Das stimmt schon. Allerdings sieht die Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW nicht direkt eine Erhöhung der Diäten, sondern eine Erhöhung des Beitrages an das Versorgungswerk gemäß § 10 Abgeordnetengesetz NRW vor. Und auf diese Zahlung könnte man verzichten.
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Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Bersi alter Pumper. Alles Cremig?![]()
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