Na, im üblichen Sprachgebrauch werden diese beiden Begriffe gerne vermischt. Was für den Fachgewandten sein alltägliches Wissen bedeutet ist für die Allgemeinheit das Ein und das Selbe. Wir können es der Korrektheit halber aber auch Gewährleistungsanspruch (=Mängelhaftung) nennen.Guten Morgen Frau Kollegin. Wie war noch gleich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?![]()
Welche Entscheidung meinst du? Die mit dem Fohlen/Tiere/gerbauchte Sache etc.? Ist aber auch egal. Mich hatte hier eigentlich lediglich interessiert wie alt die Konsole war /ist und ob sie grundsätzlich noch in die Gewährleistungszeit fallen würde (bezogen auf den ROD). Inwieweit der Verkäufer, MS oder der liebe Gott selbst für die Mängelhaftung in Anspruch genommen werden könnten, ist glaube ich für alle hier anwesenden zunächst uninteressant. Wird erst von Bedeutung wenn die Karre im Dreck gelandet ist und dann kommt Kundschaft, für mich nicht zwingend aber evtl. für dich.@Opti:
Das mag sein, aber der BGH hat entschieden, dass auch ein privater Verkäufer Gewährleistung geben muss, wenn er nur die Garantie ausgeschlossen hat.
Das gilt übrigens auch hier bei den Verkäufen im Marktplatz
Die Info ist nicht ganz richtigDa wo es sich an meisten lohnt zu wohnen
Heute, Do.,07.06. ist Fronleichnam
gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen.
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