Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »xXOptimusPrimeXx« (4. Juli 2012, 14:20)
Diese Problematik hat nichts mit dem EuGH Urteil oder dessen Sichtweise zu tun. Dort geht es im Speziellen um den "Verkauf" gebrauchter Softwarelizenzen. Dein beschriebens Szenarion umfasst deinen eigenen Account bzw. deine eigens erworbene Lizenz. MS ermögicht es ja, die Lizenz die sowohl Gamertag als auch Konslengebunden ist zu verschieben. D. h. wenn du dir eine neue Konsole kaufst kannst du die Lizenzen auf diese übertragen.Hm, würde das nicht auch bedeuten, dass die Software, die man sich mit seinem Gamertag auf die Xbox runtergeladen hat, auf jeder anderen Xbox funktionieren muss, auf der sich dieser Gamertag anmeldet?
Da man den GT nicht kopieren sondern nur verschieben kann, ist auch sichergestellt, dass die gekaufte Software immer nur von einer Person und nicht von mehreren gleichzeitig benutzt/gespielt werden kann.
Aktuell ist aber gekaufte Software auf der Xbox mit der Konsole verbunden.
Das wäre doch dann nicht ganz im Sinne des EuGH-Urteils.
Gab es da nicht mal eine Begrenzung, dass man die Lizenzen nur X-mal innerhalb eines Jahres übertragen darf?MS ermögicht es ja, die Lizenz die sowohl Gamertag als auch Konslengebunden ist zu verschieben.
Leider nein.
Aktuell ist aber gekaufte Software auf der Xbox mit der Konsole verbunden.
Das ist so nicht ganz richtig. Die Lizenz ist an das Gerät und an den Gamertag gebunden. Du kannst deine Downloads auf jeder Konsole spielen solange der Gamertag zur verfizierung Online ist.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »xXOptimusPrimeXx« (4. Juli 2012, 15:35)
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