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Original von chepONx
Die Wohnung ist Privat gemietet...
Er hat wohl auch eine Heizungswasserschutzversicherung (oder wie das richtig heißt), er ist aber der Meinung das meine Freundin schuld wäre da sie das Thermostat nicht Regelmäßig tauschen würde.
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Original von SaX
So eine Klage wird bei Gericht bestimmt nichmal angenommen![]()
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Original von chepONx
Nein, ich seh heute erst mein Frauchen wieder, werd dann aber mal ein Blick in die Bücher werfen!
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Original von Reznor
So... ich buddel diesen Thread mal aus um eine Frage zu stellen ohne nen großen Googleresearch zu starten.
Wenn man das Mietverhältnis kündigt, wie lange hat der ehemalige Vermieter dann Zeit die Kaution zurück zu zahlen?
Mein Mutter hat nämlich das Problem, dass ihr Mietvtrag schon seit 2 Monaten aufgelöst ist, sie aber noch immer die Kation nicht bekommen hat. Auf Anfrage wurde gesagt es können bis zu 6 Monaten dauern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ehemalige Vermieter so lange mit dem Geld meiner Mutter arbeiten darf.
Weiß da jemand Genaueres?
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Nach beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution abzurechnen und unter einschluß der Zinsen zurückzuzahlen wenn feststeht, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Nach der Rechtsprechung steht dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung seiner Ansprüche zu. Verzögert sich die Abrechnung aufgrund von Umständen die der Vermieter nicht verschuldet hat, kann die Fristauch bis zu sechs Monaten ev. auch darüber hinaus betragen.
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