Original von SaX
So eine Klage wird bei Gericht bestimmt nichmal angenommen
????? was ???
ich mein, ich weiß ja nicht wie das in deutschen Gerichten gehandhabt wird, aber "angenommen" wird jede Klage, wenn sie schlüssig ist und klar hervorgeht, welche Leistung eingeklagt wird.
Es wird dann nämlich am Beklagten liegen, seinen Gegenstandpunkt durch Beweise/Vereinbarungen etc darzutun.
Ein Kläger kann ganz einfach vor Gericht gehn und den entstandenen Schaden einklagen. Immerhin wird er dafür Rechnungen erhalten. Genau diese Sache
kann er einklagen.
Mag sein, dass das bei uns in Österreich anders gehandhabt wird, aber ich denke wohl, dass man in Deutschland auch vor Gericht gehen kann.
Wie dann das Urteil des Richters aussieht wird vom Sachverhalt abhängen. Wenn im Mietvertrag zB eine Wartungsklausel drinnen steht, hat der Mieter wahrscheinlich schlechte Karten...
ich würd mich außergerichtlich - eventuell auch nach Rücksprache bei der Versicherung - einigen.