Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Calahan« (16. Juni 2006, 11:43)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Calahan« (16. Juni 2006, 12:09)
Zitat
Original von Calahan
§131 Stgb
(1) Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeitengegen Menschen oder menschenähnliche Wesen (diese Worte sind neu seit 1.4.2004) in einer Art schlidern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die Grausamkeit und Unmenschlichkeit des Vorgangs in der Menschenwürde verletzende Weise dargestellt,
1. verbreitet
2. öffentlich ausstellt
3. einer Person unter 18 anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefertvorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 und 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichnete Inhalts durch Rundfunk verbreitet
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz1 Nr 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person berechtigte handelt
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Strangled« (16. Juni 2006, 14:46)
Zitat
Original von General Lee
Der von Calahan kommt glaub ich aus True Romance.
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