Zitat
Original von SoulRISE
Ich finde das auch gut. Waffen-, Alk- und Automobilhersteller am besten gleich mit![]()
Zitat
Original von Calahan
Der ganze Bericht war absoult uneterstes Niveau wie man es normalerweise von den Privaten erwartet.
Einfach mal schnell 2 Deppen finden die was passendes in die Kamera sagen, ein paar Sachen verschweigen, die Hersteller wegen irgendwelcher Mods beschuldigen, die Befürworter härterer Gesetze als arme Kreuzritter denen keinen zuhört hinstellen... fertig ist der Sensationsbericht, welcher zwar journalistisch unter aller Sau ist, aber vielleicht Quote bringt.
Aber:
Wars nicht irgendwann mal das oberste Gesetz der Berichterstattung NEUTRAL und UNPARTEIISCH zu sein???
Zitat
Original von Calahan
Aber:
Wars nicht irgendwann mal das oberste Gesetz der Berichterstattung NEUTRAL und UNPARTEIISCH zu sein???
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Zitat
http://www.bmj.bund.de/enid/4b4f294c59db3338b1ce5036ede1fbe6,6b6385706d635f6964092d0933373136093a095f7472636964092d0933303334/Pressemitteilungen_und_Reden/Pressemitteilungen_58.html
Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen
Berlin, 8. Dezember 2006
„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.
§ 131 Gewaltdarstellung (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html)
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Zitat
Original von Calahan
Also wenn man noch rauchender Videospieler ist, dann ich man momentan das Feindbild Nummer 1 der Medien...
...
Zitat
Original von Calahan
Also wenn man noch rauchender Videospieler ist, dann ich man momentan das Feindbild Nummer 1 der Medien...
Benutzerinformationen überspringen
Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
Zitat
Original von SoulRISE
....
Und jetzt fühle ich mich schlecht, weil ich beim Bund nicht gelernt habe, wie man Menschen töt...ähh... das Land verteidigt. ...
Zitat
Original von ltl.vamp
Du meinst, Du erhielst kein "Call of Duty" ?
Zitat
Die kleine Nathalie ist gerade acht Jahre, als sie vor dem Fernseher Zeuge von Inzest wird. Bruder und Schwester haben Geschlechtsverkehr miteinander, strafrechtlich verboten und aus ethischen Gesichtspunkten untragbar. Diese und andere Szenen, z.B. Vergewaltigungen (für die es Extraquoten gibt) sieht sie im TV. Nicht etwa im Nachtprogramm, nein Nachmittags auf ARD. Die Sendung "verbotene Liebe" erfreut sich gerade bei Minderjährigen immer größerer Beliebtheit. Verhaltensforscher Stör T. Becker sieht diese Entwicklung mit größter Sorge, erst kürzlich wurde der Leipziger Patrick S. zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit seiner Schwester Susan K. insgesamt vier Kinder zeugte. Beide seien angeblich große Fans der Vorabendserie, einer sog. "Soap" gewesen. Becker dazu:"Hier zeigt sich mal wieder wie negativ sich öffentlich-rechtliches Fernsehen auf junge Menschen auswirken kann. Es ist eine Schande, dass die Politiker noch nichts dagegen unternommen haben. Immer mehr junge Menschen fallen wegen dieser Serie der sexuellen Verwahrlosung zum Opfer".
Zitat
Original von Inferno Romeo
Wär ich Take 2 würde ich die Öffentlichrechtlichen anzeigen, wegen Verleugnung. Ich meine GTA San Andreas ist ab 16 Jahren freigegeben und widerspricht keinen geltenden Gesetzen. Um den Spiel werden Lügen ohne Ende geäußert, damit es sich brutaler anhört, als es wirklich ist.
4 Besucher
Um die vielfältigen Funktionen des Forums nutzen zu können, solltest Du Dich registrieren. Es lohnt sich!
Jetzt registrieren!