Zitat
Original von -=>TmP<=-
full hd für 670€
gaaaaanz sicher???
Zitat
Original von -=>TmP<=-
ich sitz nase -> lcd 1m bis 2m vor meinem 32er.
ich schwöre, sobald ich das teil einschalte hab ich ein fettes grinsen im gesicht
ich bin mir sicher das es noch besser geht, aber ich bereue keinen der 67.000 cent die mich das ding gekostet hat![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nestroit« (19. März 2007, 15:26)
Zitat
Original von -=>TmP<=-
wenn du keinen wert auf hd-dvd legst (was auf meinem ja angeblich ruckeln soll...)
dann is der sicher ok.
also zum zoggen passt das schon.
und ganz ehrlich?
600€ is angemessen. vor 2 jahren hab ich für das geld noch ne pal glotze geholt :laugh:
Zitat
Original von drzoidberg
Ich schau auch gerade nach nem HD-TV für meine 360 und bin heute über folgende Geräte von Samsung gestolpert:
- Samsung LE-32 R 72 B (inkl. Versand 755€)
- Samsung LE-32 R 73 BD (inkl. Versand 797€)
Sehe ich das richtig, das beide Modelle bereits das neue (gute) Panel von Samsung haben und sich nur durch den beim teuren eingebauten DVB-T Tuner unterscheiden? Was bringt mir der Tuner genau? Brauch ich dann nur noch ne Zimmerantenne und kann DVB-T empfangen? Wie gut ist die Qualität von DVB-T auf dem HD-TV?
Wie schauts auf dem Gerät mit Rucklern bei HD-DVD aus? Man liest davon in Zuge von Full-HD Geräten... Da will ich hier lieber auf Nummer sicher gehen
Also, was meint ihr?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Undertaker« (30. März 2007, 23:06)
Zitat
Sehr geehrter kurtzen,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die TOSHIBA Hotline wenden.
Alle Geräte mit der C3000P Serie sind 24p kompatibel.
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von Toshiba entschieden haben, und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichem Gruß
Der Superchecker vom
TOSHIBA HOTLINE TEAM
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kurtzen« (31. März 2007, 00:13)
Zitat
Original von kurtzen
- Komponenteneingang - YUV (480p/480i/576p/576i/720p/1.080i)
Zitat
Original von drzoidberg
Zitat
Original von kurtzen
- Komponenteneingang - YUV (480p/480i/576p/576i/720p/1.080i)
D.h. ich kann die 360 aber an dem auch nur in 1080i betreiben. Oder?
Und mich hält im Moment a) die Problematik des VGA-In (nicht 1:1 Auflösung des Panels via VGA möglich) und b) die fehlende Garantie bei Toshiba von einem Kauf ab.
Zitat
Original von kurtzen
Per YUV darf eigentlich nur maximal 1080i übertragen werden! (Kopierschutzrichtliniengedöns)
1080p muss digital und mit HDCP übertragen werden. Bildschirme die 1080p per YUV machen dürften eigentlich gar nicht existieren.
Zitat
Ich hab gelesen er macht per VGA kein automatisches Fullscreen aber eine pixelgenaue Darstellung, also gestochen scharfe Schrift. Einer hat auch berichtet das er Fullscreen, pixelgenau hinbekommen hat, bleibt die Frage wie zuverlässig die Quellen sind!?
Zitat
Das mit der Garantie ist ein leidiges nicht wirklich 100% zu fassendes Thema! Auch wenn Toshiba nur 6 oder 12 Monate Garantie gibt, so bleibt doch die Gewährleistungspflicht des Händlers!
Sprich egal welchen Hersteller man wählt, man kann dem Verkäufer immer 24 Monate lang auf die Nüsse gehen!
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »drzoidberg« (1. April 2007, 14:13)
Zitat
Original von drzoidberg
Zitat
Original von kurtzen
Per YUV darf eigentlich nur maximal 1080i übertragen werden! (Kopierschutzrichtliniengedöns)
1080p muss digital und mit HDCP übertragen werden. Bildschirme die 1080p per YUV machen dürften eigentlich gar nicht existieren.
Wie funktioniert denn dann z.B. 1080p bei GRAW2 ? oder VT3? Weil VGA ist ja auch analog![]()
Zitat
Zitat
Ich hab gelesen er macht per VGA kein automatisches Fullscreen aber eine pixelgenaue Darstellung, also gestochen scharfe Schrift. Einer hat auch berichtet das er Fullscreen, pixelgenau hinbekommen hat, bleibt die Frage wie zuverlässig die Quellen sind!?
Hab ich dann bei pixelgenauer Darstellung kleine schwarze Balken?
Zitat
Zitat
Das mit der Garantie ist ein leidiges nicht wirklich 100% zu fassendes Thema! Auch wenn Toshiba nur 6 oder 12 Monate Garantie gibt, so bleibt doch die Gewährleistungspflicht des Händlers!
Sprich egal welchen Hersteller man wählt, man kann dem Verkäufer immer 24 Monate lang auf die Nüsse gehen!
D.h. ich hab trotzdem die Möglichkeit 1 Jahr lang mit Beweispflicht des Händlers und anschließend mit meiner Beweispflicht das Teil beim Händler tauschen/reparieren zu lassen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kurtzen« (1. April 2007, 21:17)
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