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Original von PrinzVaalium
Ich möchte Euch Alle aufrufen sich an dieser Sache zu beteidigen,den es geht hier um unsere Privatsphäre.
Stoppt den Überwachungsstaat,wir sind eine Demokratie und jede Stimme zählt,auf dieser Website erhaltet Ihr Infos wie Ihr Euch dagegen weren könnt.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
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Original von Hauaz
habe nix zu verbergen
wer völlig annonym surfen will soll über einen proxy surfen ...
dann kanste alles machen was du willst und kein schwein weiss wer du bist und was du machst
giebt listen von proxy servern in asien .... hehe
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EnchainedAngel« (16. Mai 2008, 07:27)
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Wohnort: Berlin
Beruf: Personal Trainer zum erlernen verschiedenster Techniken des Ellenbogen leckens.
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Original von EnchainedAngel
ich glaub ihr habt anfang des jahres keine nachrtichten geguckt..da wurde nämlich gezeigt das ein gericht entschieden hat das der staat das nur darf wenn verdacht auf terror besteht und das nur bei den verdächtigen personen
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Original von saschi333
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Original von EnchainedAngel
ich glaub ihr habt anfang des jahres keine nachrtichten geguckt..da wurde nämlich gezeigt das ein gericht entschieden hat das der staat das nur darf wenn verdacht auf terror besteht und das nur bei den verdächtigen personen
Offiziell...
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Quelle: http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html
Hinweis der Redaktion:
Nach Nr. 1 des Tenors der Einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.3.2008 - 1 BvR 256/08 - gilt folgendes:
§ 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198 ) ist bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur mit folgenden Maßgaben anzuwenden: Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht, hat der durch das Abrufersuchen verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zu erheben. Sie sind jedoch nur dann an die ersuchende Behörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Der Diensteanbieter hat die Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können.
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Original von EnchainedAngel
ich glaub ihr habt anfang des jahres keine nachrtichten geguckt..da wurde nämlich gezeigt das ein gericht entschieden hat das der staat das nur darf wenn verdacht auf terror besteht und das nur bei den verdächtigen personen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Burger-D« (16. Mai 2008, 11:20)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jihad« (16. Mai 2008, 11:59)
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Burger-D« (16. Mai 2008, 12:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andex« (16. Mai 2008, 12:49)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fabian« (16. Mai 2008, 13:22)
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Original von Yildirim
Nach meinem Wissen beschränkt sich die Vorratsdatenspeicherung darauf, Kommunikationswege zu überprüfen bzw. Muster und Gewohnheiten von "Verdächtigen" zu erkennen.
Die Kommunikations-Inhalte sollen laut offiziellen Angaben unberührt bleiben.
Offizeill ja aber was unterm Strich läuft werden wir sicher nicht erfahren...
Der gesamte Rest mit Abhören, etc. hat meines Wissens mit der Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung nicht viel zu tun.
Was aber die Sache auch nicht besser macht....
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Burger-D« (16. Mai 2008, 14:49)
Zitat
Original von Yildirim
Nach meinem Wissen beschränkt sich die Vorratsdatenspeicherung darauf, Kommunikationswege zu überprüfen bzw. Muster und Gewohnheiten von "Verdächtigen" zu erkennen.
Gut, jeder verdächtige müsste dann ja mit einer Straftat in verbindnung gebracht werden, also kann man ja schon sagen, es wird eingesetzt bei verdächtigen zur Strafverfolgung. Wer nun in-wie-fern verdächtigt ist, muss sich jeder sein eigenes Bild machen.
Zitat
Eine Überwachung kann zum Zweck der Strafverfolgung angeordnet werden.
Zitat
* Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen, und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen)
* Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie
* E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkte jedes Zugriffs auf das Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte),
* Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)
Zitat
Original von DeluxeBurger
Und wie schon gesagt, es gibt keinen der nichts zuverbergen hat. Sei es er hat ne MP3, macht Blau, Fährtzuschnell, über Rot, beleidigt den und den, sagt in seinen 4Wänden was falschens (rassismuss ect.), hat auf sein Computer Bilder/videos die gegen Copyright, oder ähnliches verstoßen. Oder ist einfach durch ein doofen zufall auf ne verbotene Internet seite gestoßen?
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