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Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...
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Original von SoulRISE
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Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...
Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »stoepsel« (9. Oktober 2008, 23:49)
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Original von SoulRISE
Wenn man es will, dann kriegt man es.
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Original von kurtzen
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Original von SoulRISE
Wenn man es will, dann kriegt man es.
Was leider für alle gilt, auch für Minderjährige!
Hätten wir die ungekürzten Produkte im Inland könnte die Verbreitung sicherer gestaltet werden. Durch praktizierte Methode lässt man die Titel nicht zum Verkauf ins Land, sorgt dabei aber für den Ausbau der Importwege welche durch die EU unkontrollierbar sind.
Super gemacht liebe Regierung! :O
Gruß,
Max
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Original von BelKinG
Also würdest du dich nicht aufregen, wenn Cod 5, Far Cry 2, Gears of War 2 gekürtzt werden wüde, ich glaube doch wenn du ein Fan von den genannten spielen bist wirst du dich genauso aufregen wie jeder andere. Solche spiele muss man mit viel Blut zocken, das gibt einem das gefühl im spiel zu sein und lässt das spiel real wirken (jedenfalls bei CoD 5 und Far Cry 2).
Richtig so bench16 scheiß politiker.
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Original von SoulRISEIch bekomme jetzt bestimmt wieder auf den Deckel, wenn ich sage, dass sich in diesem Land jeder einer Partei anschließen kann, jeder kann eine Partei gründen und jeder kann sich wählen lassen und Karriere in der Politik machen - ergo: Es ist Euch überlassen es besser zu machen.
Dann finde ich schon, dass einige Spiele in ihrer Gewaltdarstellung übertreiben. Gears of War: Standartwumme hat eine Kettensäge dran - die ist ja nicht dabei, weil man kriegerische Baumfäller steuert.
Bei Call of Duty spielt man einen realen Krieg nach, einen realen, schrecklichen Krieg! - persönlich finde ich das pervers und aus diesem Grunde werde ich mir auch keine Spiele kaufen, die auf einem realen Kriegszenario basieren - am Ende bleibt es natürlich jedem selber überlassen, sich solche Spiele zu kaufen, oder nicht.
Bei dem speziellen Rockstarspiel war es einfach nur noch Pervers: Man spielt einen verurteilten Schwerverbrecher, der auf möglichst brutale Art und Weise morden soll, ich finde es gut, dass dieses Spiel verboten ist und würde nicht mit der Wimper zucken, wenn es darum ginge ähnliche Medien (beispielsweise Hostel) ebenfalls zu verbieten.
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Original von BelKinG
Also bei zwei Spielen möchte ich dir recht geben und sind Gears of War und Rockstar spielen.CoD da sieht man wie es früher war wie brutal und krank der Krieg ist, doch man kann immer nur sagen "Es sind nur Spiele".Vllt geht es auch nur mir so aber ich könnte nicht gleich in meine schule rennen und alle schüler und lehrer auszurotten.
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Original von SoulRISE
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Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...
Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 15:23)
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (10. Oktober 2008, 15:24)
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Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 15:42)
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Original von groundhouse
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Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)
1.Und wer trägt der BPjM das Anliegen eines Verbotes vor?
2.=1.
3.Mit wessen Einflussnahme?
4.Mit 18-21wird man nach dem Strafgesetzbuch als Jugendlich eingestuft,und ab 21 als erwachsen.
Was Hochzeiten mit 16 angeht hab ich ka,denke aber mal das wenn beide 16 sind das gleiche gilt,denn eine Hochzeit hat ja mit dem alter nix zu tun!?.
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Original von ltl.vamp
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Original von groundhouse
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Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)
1.Und wer trägt der BPjM das Anliegen eines Verbotes vor?
2.=1.
3.Mit wessen Einflussnahme?
4.Mit 18-21wird man nach dem Strafgesetzbuch als Jugendlich eingestuft,und ab 21 als erwachsen.
Was Hochzeiten mit 16 angeht hab ich ka,denke aber mal das wenn beide 16 sind das gleiche gilt,denn eine Hochzeit hat ja mit dem alter nix zu tun!?.
1-3:
Wenn ein Spiel nach Ansicht der USK den Tatbestand von Jugendgefährdung nach §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 erfüllen könnte, wird eine gesetzliche Bindung an die Alterskennzeichnug verwehrt, wie z.B. bei Crackdown. (Also keine Alterkennzeichnung)
So, und jetzt kommt's: Nur Spiele, die keine Altersfreigabe erhalten haben, können auf Antrag oder auf Anregung indiziert oder sogar beschlagnahmt werden.
Sowohl eine Indizierung, als auch eine Beschlagnahmung erfolgt auf Antrag oder Anregung von Berechtigten.
http://www.xbox.frontforen.de/thread.php…0775#post410775
4.
Mildernde Umstände laut Strafgesetzbuch (Jugendrecht oder Erwachsenenrecht) ist eine andere Geschichte:
VOLLJÄHRIG kann man eben nur werden, wenn man entweder 18 ist oder verheiratet ist (was man nur ab 16 darf, wenn alle Elternteile zugestimmt haben)
ERWACHSEN: manche werden es nie!![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 15:58)
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Original von ltl.vamp
"Veranlasser" sprechen aber weder das Urteil aus, noch stellen sie den Straftatbestand fest.
Und nochmal: es ist absoluter Fakt, wann man in D volljährig ist: 18 oder verheiratete 16jährige
Es ist für unser Thema aber absolut unerheblich, ob ein Gericht einen Straftäter als Jugendlichen, Erwachsenen, Besoffenen oder als Psychisch Kranken oder jemanden im Affekt handelnden mildernde Umstände zugesteht.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »groundhouse« (10. Oktober 2008, 17:08)
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Original von groundhouse
Wenn du persönlich dir lieber als erwachsener alles verbieten lassen willst,bevor du es selbst beurteilen kannst,ist das deine persönliche Meinung und mehr nicht.
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Original von groundhouse
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OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...
Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen![]()
Warst du im Krieg ? kannst du es vergleichen?,ich glaub eher nicht!
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