An den Achselhöhlen?
So ich geh dann mal schlafen
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Das Leben ein rechtsfreier Raum?
In dem Onlinemagazin "Telepolis" stellt Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann ein paar Überlegungen zu Freiheitsrechten im Internet an. Demnach ist das Leben selbst nach Maßgabe aktueller politischer Parolen ein "rechtsfreier Raum" und das Netz schon längst überreglementiert.
Unter dem Deckmäntelchen, dass das "Internet kein rechtsfreier Raum" sein darf - dies behaupten Politiker und Lobbyverbände lautstark seit einigen Wochen - wird das Netz langsam zu einem der am stärksten reglementierten Räume, welcher Freiheitsrechte nunmehr kaum noch zulässt. So könnte man die Argumentation von Bettina Winsemann zusammenfassen. In einem Artikel auf Telepolis vergleicht sie alltägliche Situationen im "echten Leben" mit entsprechenden Beispielen im Internet. Schlagartig wird klar: Eigentlich ist das Netz schon jetzt überreglementiert.
So gibt es dort eine Reihe von Beispielen. Eines Beispiel ist das einer Art "Faschingsparty" bei welcher sich die Teilnehmer "Fantasienamen", so auch von Prominenten, geben. Niemand würde auf die Idee kommen, jemandem eine Abmahnung an den Hals zu schicken, weil er als Pseudonym einen Marken- oder Prominentennamen benutzt. Bei Foren im Internet und deren Betreibern aber sieht das schon ganz anders aus. Da können Namen von Prominenten oder von Marken schon sehr schnell für Probleme sorgen, zum Beispiel in Form von Abmahnungen oder weiteren Rechtsstreitigkeiten, führen.
Ein anderes Beispiel verdeutlich den Unterschied zwischen dem "echten Leben" und dem Internet: "Die öffentlichen Bibliotheken, so sie denn gut bestückt sind, bieten in den Chemiebüchern diverse Versuchsanleitungen, bei denen es wahlweise zu einem Knall, Rauchentwicklung oder Funkenstieben kommt. Sich mit anderen über derartige Versuche auszutauschen ist kein Problem. Auf diese Weise können Fehler vermieden und neue Ideen entwickelt werden. Veröffentlicht jemand im Netz beispielsweise die "Einführung in die Sprengchemie", muss er dagegen mit einer Hausdurchsuchung sowie einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen."
denkt mal drüber nach