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jedoch ist da so einiges faul, erstens das ein bußgeld an einem tag 3 mal verlangt wird (unterschiedlichen zeiten),
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2. alle wiedrigkeiten spielten in ein und der selben straße immer an unterschiedlichen tagen zu unterschiedlichen zeiten.
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einige wiedrigkeiten haben völlig falsche aktenzeichen.
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habe ich schon getan, die nummer stimmt überein. jedoch erreichen konnte man zum samstag da keinen.
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dank arbeit und fitnesstudio kann ich einige tage belegen, dass ich mich zu den besagten zeitpunkten nie da befunden hab!
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zu dem war ich nie auf einer ostfrisischen insel (da soll es angeblich geschehen sein), zumahle ich von da aus gesehen am anderen ende deutschlands wohne (chemnitz)
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Das eingeleitete Ordnungswiedrigkeitsverfahren habe ich gemäß § 47 OwiG eingestellt.
Das Kennzeichen wurde irrtümlich falsch abgelesen.
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