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Bei EB-Games was vorbestellt und schon angezahlt-kann ich zurücktretten???
Moin,
wollte mal hören ob ich vom Kauf noch zurücktretten kann, habe bereits was in der Filiale angezahlt für Forza 2 Limited Edition nun habe ich es aber woanders erheblich günstiger entdeckt.
Kann ich noch zurücktretten, hat jemand damit schon Erfahrung wie das bei EB-Games läuft???
Hoffe ihr könnt mir helfen
MfG
RE: Bei EB-Games was vorbestellt und schon angezahlt-kann ich zurücktretten???
Jopp, geht aufjedenfall, hab auch schonmal PES6 wieder abbestellt
, musst halt beleg mitbringen
wie günstig haste es den gesehn
wäre mal interessant zu wissen
Naja für Forza Limited Edition wollten die 75 euro haben und im internet habe ich die für 62,49 gefunden
Jopp, geht aufjedenfall, hab auch schonmal PES6 wieder abbestellt Augenzwinkern , musst halt beleg mitbringen Augenzwinkern
Und das geht ohne Probleme???
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maddin83« (27. Mai 2007, 14:50)
solang du ware noch nicht bekommen hast sollte es möglich sein. außerdem haste du ja einen grund. (zu teuer
)
und außerdem hast du ein umtauschrecht von 7 bis 14 tagen (ungeöfnet bei medien)
also sollte das kein problem sein
Naja ob sich das auch so mit Anzahlungen verhält???
ja. hab in anderen geschäften auch schon anzahlungen zurückgefordert
sei es aus geldmangel oder testberichten das doch nicht so ganz wie ich wollt. oder oder oder.
und wenn nicht. gibste es nach der bezahlen (abholung) einfach zurück und verlangst geld wieder (umtauschrecht (ungeöffnet))
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neo-Freeman« (27. Mai 2007, 15:09)
Und was ist wenn die mir nur nen Gutschein ausstellen wollen???
naja entweder nehmen oder lassen.
wenn du den nimmst und der auf keinen namen ausgestellt ist. kannsten ja immernoch verkaufen bzw wenn jemand da was kauft halt tauschen gegen geld.
aber eigentlich dürften die das glaub ich nicht.
versuchs einfach
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Neo-Freeman« (27. Mai 2007, 15:51)
Original von Maddin83
Und was ist wenn die mir nur nen Gutschein ausstellen wollen???
Die müssen dir das Geld wiedergeben.
Die müssen dir das Geld wiedergeben.
Gibt es dafür irgend einen Gesetzestext??? Und wenn ja könnte den mal jemand zitieren
oh mann
wie kann man sich denn soviel stress für nichts machen!
Geh in den laden mit den bon und sag das du es rückgängig machen möchtest! Da du woanders billiger gesehn hast oder oder!
Die müssen das machen denn erstens hast du die ware noch nicht bekommen und zweiten noch nicht ma gebraucht!
Ich hab es auch schon gemacht, da ist doch kein problem!
Das ist ne sache von ner minute dann hast de dein geld wieder
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »xGamer« (27. Mai 2007, 16:15)
Original von Cuntzler
Original von Maddin83
Und was ist wenn die mir nur nen Gutschein ausstellen wollen???
Die müssen dir das Geld wiedergeben.
ähm.. mir hamse damals auch nurn gutschein ausgestellt...
[GC1]hkiride[/GC1]
Aber sie müssen das Geld zurückgeben
Davon mal ab, hat EB Games nicht eine Preisgarantie? Wen nes kein Internethändler ist kansnte angeben wo und wie teuer du es gesehen hast.
Müssen tuen sie rein gar nichts.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du nicht ohne weiteres (Mängel, Leistungsverweigerung etc.) zurücktreten kannst. Wenn sie dies tun, ist es reine Kulanz. Ist aber eigentlich normal, dass sie sich da nicht querstellen --> Image.
Anders sehe das bei einem Kaufvertrag nach Fernmeldegesetz (Kauf im Internet) aus, da ist gesetzlich festgehalten, dass die Ware 14 Tage lang zurück genommen werden muss.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Crod« (27. Mai 2007, 18:43)
Also soll ich am besten in den EB-Gamestore in Hannover am Dienstag mal anrufen???
Original von Crod
Müssen tuen sie rein gar nichts.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du nicht ohne weiteres (Mängel, Leistungsverweigerung etc.) zurücktreten kannst. Wenn sie dies tun, ist es reine Kulanz. Ist aber eigentlich normal, dass sie sich da nicht querstellen --> Image.
Anders sehe das bei einem Kaufvertrag nach Fernmeldegesetz (Kauf im Internet) aus, da ist gesetzlich festgehalten, dass die Ware 14 Tage lang zurück genommen werden muss.
Ganz falsch
Er hat bloß eine Anzahlung gemacht.Die gibt EBGames komplett wieder raus, da es ja bei Spielen 5€ und bei Konsolen 50€ sind.Du musst nur den Bon mitbringen und schon hat sich die Sache.
Und EBGames nimmt 7 Tage lang jegliche Ware zurück.Ungeöffnet und auch geöffnete Ware.Das Spiel muss nur im ordentlichen Zustand sein.Dann kannst du wählen ob du was anderes mitnimmst,Gutschein oder Geld zurück
Ich weiß Bescheid weil ich ein halbes Jahr da gearbeitet habe.
@Mo
Die Preisgarantie gilt nur für Läden in der jeweiligen Region bzw. Stadt
Dexter - Season 3
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »RazerViper« (27. Mai 2007, 19:08)
Original von RazerViper
Original von Crod
Müssen tuen sie rein gar nichts.
Du hast einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen von dem du nicht ohne weiteres (Mängel, Leistungsverweigerung etc.) zurücktreten kannst. Wenn sie dies tun, ist es reine Kulanz. Ist aber eigentlich normal, dass sie sich da nicht querstellen --> Image.
Anders sehe das bei einem Kaufvertrag nach Fernmeldegesetz (Kauf im Internet) aus, da ist gesetzlich festgehalten, dass die Ware 14 Tage lang zurück genommen werden muss.
Ganz falsch
Sicherlich nicht, denn ich sagte nur, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das EBGames Sachen 7 Tage zurück nimmt und auch die Anzahlung wieder rausrücken wird, weiß ich auch, dennoch gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Machen müssten sie es nicht.
Mit einer Anzahlung hat man aber noch keinen Kaufvertrag abgeschlossen.Zeig mir mal wo das steht
Dexter - Season 3
Wenn ich in einen Laden gehe und sage: "Haben sie Äpfel, ich würde gerne einen Kilo kaufen" und der Verkäufer antwortet dir "Ja, wir haben welche da, kommen sie mit", alleine dann hast du, wenn man es rein rechtlich ganz genau nimmt schon einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen.
Ein solcher Kaufvertrag muss nicht einmal schriftlich oder mündlich erfolgen, es reicht sogar schon das schlüssige Verhalten. Und das ist durch die Anzahlung auf jeden Fall gegeben.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crod« (28. Mai 2007, 12:06)