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Filesharing: Toter auf der Anklagebank
Den Angehörigen eines verstorbenen 'Angeklagten' räumt die RIAA eine Frist zum Trauern ein. Danach aber will die Vereinigung der Musikindustrie die Erben zur Rechenschaft ziehen.
Michigan (mst) - Sechzig Tage, das ist die Zeit, die die Labelvereinigung RIAA den Kindern des am zwanzigsten Juni verstorbenen Larry Scantlebury zugesteht. Nach der Nachricht über den Tod des zuvor verklagten Filesharers erbarmte sich die Vereinigung der Musikindustrie sofort. Sie bat den im Fall Warner gegen Scantlebury zuständigen District Court von Michigan, alle angesetzten Termine um zwei Monate nach hinten zu verschieben. Schließlich wolle man den Erben des "Kriminellen" ein bisschen "Zeit zur Trauer" einräumen.
Danach jedoch sollen die Angehörigen einem mittlerweile auch im Internet veröffentlichten Dokument zufolge zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich nicht zuvor außergerichtlich mit dem Kläger einigen. Noch ist nicht bekannt, welche 'Taten' Scantlebury eigentlich zur Last gelegt werden, und mit welchen Schadensersatz-Forderung seine Hinterbliebenen rechnen müssen. Doch der Image-Schaden für die RIAA ist enorm.
Wer gedacht hatte, Klagen gegen 12-jährige Kinder oder gegen Familien, die nicht einmal einen PC besitzen, seien Ausrutscher, sieht sich eines Besseren oder vielmehr Schlimmeren belehrt. Die US-Fachpresse jedenfalls ist sich einig, dass die Recording Industry Association of America mit ihren Instinktlosigkeiten bald alles vielleicht noch verbliebene Ansehen verspielt hat.