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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (3. März 2009, 17:43)
Zitat
Original von Mo Metal
Ich kan nzwar zur Thematik spontan nichts sagen, aber: Gott, du gehst ja in der ersten Mail direkt ran. Sehr unsymphatisch, sorry. Da kann man sich Kulanz schnell mit verbauen.
Zitat
Original von Altair92
ja ich weiß...das hab ich vielleicht etwas verbockt, aber die haben 2 mal ne ganze Woche um mir zu antworten(diesmal gings schneller) da wollt ich halt nicht einfach fragen ob sie mir das teil freundlicher weise umtauschen würden.....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EnchainedAngel« (3. März 2009, 17:46)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (3. März 2009, 17:48)
Zitat
Original von Altair92
Kann ich den Brief so versenden? anscheinend weiß niemand mehr was.
Guten Tag,
offenbar haben sie meine letzte Nachricht nicht richtig gelesen oder richtig verstanden.
Ich bin mir im klaren darüber, dass die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, die von mir beschriebenen Gesetze bezogen sich auf einen Umtausch durch den Händler aufgrund der Gewährleistungspflicht.
Aus diesem Grund setze ich ihnen eine Frist bis zum 15.03.09 zur Nacherfüllung gemäß § 439 des BGB.
Sollte ich bis dahin keine positive Antwort von ihnen erhalten, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten(§ 346 des BGB) und auf ihre Rückzahlung warten, selbstverständlich erhalten sie dann das Gerät ebenfalls zurück.
Mit freundlichen Grüßen
*********
netter wirds nicht mehr....
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 20:39)
Zitat
Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!
man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Zitat
Original von --Alex--
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!
man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!
man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix
doch, wenn du etwas von jemandem willst biste ja auch nett. so sollte das auch sein.
Zitat
Original von Altair92
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
Zitat
Original von solidsnake160
Zitat
Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!
man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix
doch, wenn du etwas von jemandem willst biste ja auch nett. so sollte das auch sein.
nein, die gewährleistungsfrist läuft noch fast 2 jahre, außerdem muss ich ja irgendwie die gesetze und alles unterbringen, da sie ja auf die erste nicht richtig reagiert haben, egal ob ich mich nett ausgedrückt hab oder nicht
Zitat
Original von Altair92
doch wenn sie ihrem vertrag nicht nachkommen schon, und das tuhen die nicht wenn sie die gewährleistung nicht erfüllen, bloß die normalen 14 tage sind weg.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 21:12)
Zitat
Original von Altair92
habt ihr euch eigentlich einen meiner links angesehen?
innerhalb des ersten halben jahres ist es deren aufgabe zu beweisen das die schäden nicht von anfang an da waren, wenn die das nicht machen(weil es so gut wie unmöglich ist) müssen die umtauschen wenn ich will.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 21:33)
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