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Dienstag, 3. März 2009, 17:17

Macbook Pro mit mehreren Konstruktionsfehler einfach umtauschen?!

Haaalllllooooo,
ich hab mal wieder ein Problem...es geht hier nicht direkt um den Mac sondern um den Händler und meine Rechte, deswegen hab ich jetzt mal einen neuen Thread aufgemacht.

So, am 31.Januar dieses Jahres hab ich endlich mein Macbook Pro für ca. 1555 Euro erhalten von redcoon.de, an sich guter Service und alles, bloß sind mittlerweile mehrere Fehler aufgetaucht die scheinbar von Anfang an dawaren: 2 kleine Kratzer/Risse am oberen Bildschirmrand, schiefe Tasten, leicht lockere/knackende Bildschirmschaniere und ein nicht ganz paralleler Bildschirm zum restlichen Gehäuse+locker werdender Akku Fach.
Das sind zwar alles Kleinigkeiten, ABER wenn ich mir so ein teures Gerät kaufe und überall von Apple lese wie perfekt es doch ist, nervt es mich riesig, anfangs hab ich es versucht zu ignorieren, doch irgendwann nervt es den Mac aufzumachen und diese Fehler zu bemerken.
Doch da nun die Rückgabefrist ausgelaufen ist und ich hab mich an redcoon mit Infos aus dieser Seite gewendet: http://gamerrecht.npage.de/ , (hatte bei meiner Xbox 360 z.B. geklappt)hab ich jetzt aber eine sehr lasche Antwort bekommen und bevor ich jetzt wieder zurückschreibe und die mir dämlich kommen und ich weitere 2 Tage warten muss, dachte ich mir frage ich nochmal hier ob ich im Recht bin bzw. wie ich es angehen soll.

DANKEEEE

P.S.: Garantie will ich einfach nicht und die Briefe könnt ihr im Spoiler lesen:
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

ICH:
Guten Tag meine Damen und Herren,
leider weist das von ihnen verkaufte Gerät Macbook Pro, seit der Ankunft mehrere Mängel auf,
dazu gehören folgende: schiefe Tasten, kleiner Riss am oberen Bildschirmrand, lockeres Akkufach und einer leichten quietschenden Bildschirmscharniere (welcher übrigens auch nicht parallel zum restlichen Gehäuse ist). Von daher verlange ich einen Umtausch des Geräts gemäß § 439 des BGB. Sollte dies nicht zu Stande kommen, verlange ich den gesammten des von mir bezahlten Betrags zurück, da es meiner Meinung nach nicht möglich das ein so teures solche Mängel aufweist. Hier noch eine paar Hinweise auf die Richtigkeit meines Schreibens: § 439 des BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html ; Weitere Fälle wo das Gesetz gebraucht wurde: http://gamerrecht.npage.de/ !
Mit feundlichen Grüßen ************
Antwort:
Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Mit Bedauern müssen wir mitteilen, dass Ihr Rückgaberecht leider
abgelaufen ist.
Wir können das Gerät nicht mehr zurücknehmen.
Sie können allerdings die Garantiereparatur in Anspruch nehmen, falls
die Mängel reparierbar sind.

Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Agnes Wawrzyniak (PCC)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (3. März 2009, 17:43)


2

Dienstag, 3. März 2009, 17:21

Ich kan nzwar zur Thematik spontan nichts sagen, aber: Gott, du gehst ja in der ersten Mail direkt ran. Sehr unsymphatisch, sorry. Da kann man sich Kulanz schnell mit verbauen.

3

Dienstag, 3. März 2009, 17:25

Also du hast eigentlich Anspruch auf ein Mangelfreies Gerät, und dafür muss der Verkäufer glaube ich gerade stehen ;) Ich habe mal mit meiner Lehrerin über sowas gelabert, sie hat mir dann ein paar Paragraphen gesagt, hab ich leider nicht mehr im Kopf. Ich hatte nämlich kratzter an meinem iPod Nano 4G und die habens dann auch zu Apple geschickt. hat dann ne Woche gedauert. Mängel etc. hatte ich auch im Unterricht, aber wir bezogen uns meistens aus der Sicht von einem Großhandel, wo man ja nicht nur ein Produkt hat.

Ich würde es einfach zu Apple schicken, die machen eigentlich nen guten Job, habe jedenfalls nen neuen bekommen, der zwar auch kaputten Lack hatte aber naja -.- hatte danach kein bock mehr.

4

Dienstag, 3. März 2009, 17:30

Zitat

Original von Mo Metal
Ich kan nzwar zur Thematik spontan nichts sagen, aber: Gott, du gehst ja in der ersten Mail direkt ran. Sehr unsymphatisch, sorry. Da kann man sich Kulanz schnell mit verbauen.


ja ich weiß...das hab ich vielleicht etwas verbockt, aber die haben 2 mal ne ganze Woche um mir zu antworten(diesmal gings schneller) da wollt ich halt nicht einfach fragen ob sie mir das teil freundlicher weise umtauschen würden.....

@snikkaz ja auf der internetseite stehen ja auch ein paar gesetze, an apple senden will ich nicht, selsbt wenn die nicht dran rumfummeln oder sowas, bei ipod geht das ja noch voll in ordnung aber bei sowas hab ich einfach keinen bock mehr...

5

Dienstag, 3. März 2009, 17:34

Naja deine Mail ist ja mal sehr hart ! Also wenn du diese Mängel gleich gesehen hast, warum hast du das Book nicht sofort wieder zurück gesendet... ? Also für 1500 Euro kann man ein einwandfreies Gerät verlangen, selbst wenn es nur 150 gekostet hätte. Oder hast du B- Ware gekauft ??? Gibt es ja mal im Internet aber ich weiß nicht ob es auch B- Ware von Apple gibt ? Ich hoffe es klappt und du kannst das Gerät umtauschen.

6

Dienstag, 3. März 2009, 17:42

Zitat

Original von Altair92


ja ich weiß...das hab ich vielleicht etwas verbockt, aber die haben 2 mal ne ganze Woche um mir zu antworten(diesmal gings schneller) da wollt ich halt nicht einfach fragen ob sie mir das teil freundlicher weise umtauschen würden.....



dann hättest du auch mal freundlicherweise freundlicher sein müssen in der mail! a) schreibt man in der ersten mail sowas wie" wäre es vielleicht möglkich das sie es umtauschen würden?" wenn die dann nein sagen bleibt man immernoch freundlich!

b) wenn man sieht es ist was kaputt/beschädigt oder sonstwie nicht in ordnung schick ich das doch sofort zurück oder schreib denen wie das geregelt wird! :rolleyes:
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also tschuldigung aber wie blöd muss man eigentlich sein..?!


als ich vor einigen monaten neue piercings bestellt hatte bei nem online-shop und bei dem einen nipple-shield ein steinchen fehlte hab ich denen sofort geschrieben ob es möglich ist das umzutauschen obwohl drauf steht das es hygienischen gründen nicht möglich ist und weil es ja einzeln verpackt war und ich die anderen behalten wollte weil sie ok waren. dann haben die mir geantwortet dass das ok ist und ichs mit rechnungskopie zurückschicken soll. ok dann war es bis ende januar immernoch nicht da. hab wieder FREUNDLICH nachgefragt" ob es vielleicht untergangen ist" und prompt kam eine sehr freundliche mail zurück mit der entschuldigung das es bissl verschütt gegangen ist sie mirt aber ein neues schicken :] so macht man das und nicht so wie du
Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet, ist dann "befriedigend" besser als "gut"?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »EnchainedAngel« (3. März 2009, 17:46)


7

Dienstag, 3. März 2009, 17:46

na so blöd wie ich :D

also anfangs war es nur der kratzer und die schiefe tasten(welche jedoch leider bei den meisten modellen auftauchen), und in den letzten 2 wochen sind erst die weiteren probleme aufgetaucht wie knackende scharniere oder oder auch ein lockerer Akkufach(oben nachgetragen), nachdem ich es auch transporteiert habe in einer notebooktasche, und dann war es sschon zu spät für umtausch

achja es ist originalware also a-ware^^außerdem hab ich bislang schlechte erfahrung mit sowas gemacht, wäre es INNERHALB der rückgabefrist gewesen hätte ich deutlich freundlicher angefragt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (3. März 2009, 17:48)


8

Dienstag, 3. März 2009, 20:19

Kann ich den Brief so versenden? anscheinend weiß niemand mehr was.
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Guten Tag,
offenbar haben sie meine letzte Nachricht nicht richtig gelesen oder richtig verstanden.
Ich bin mir im klaren darüber, dass die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, die von mir beschriebenen Gesetze bezogen sich auf einen Umtausch durch den Händler aufgrund der Gewährleistungspflicht.
Aus diesem Grund setze ich ihnen eine Frist bis zum 15.03.09 zur Nacherfüllung gemäß § 439 des BGB.
Sollte ich bis dahin keine positive Antwort von ihnen erhalten, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten(§ 346 des BGB) und auf ihre Rückzahlung warten, selbstverständlich erhalten sie dann das Gerät ebenfalls zurück.
Mit freundlichen Grüßen
*********


netter wirds nicht mehr....

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9

Dienstag, 3. März 2009, 20:36

Zitat

Original von Altair92
Kann ich den Brief so versenden? anscheinend weiß niemand mehr was.
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Guten Tag,
offenbar haben sie meine letzte Nachricht nicht richtig gelesen oder richtig verstanden.
Ich bin mir im klaren darüber, dass die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist, die von mir beschriebenen Gesetze bezogen sich auf einen Umtausch durch den Händler aufgrund der Gewährleistungspflicht.
Aus diesem Grund setze ich ihnen eine Frist bis zum 15.03.09 zur Nacherfüllung gemäß § 439 des BGB.
Sollte ich bis dahin keine positive Antwort von ihnen erhalten, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten(§ 346 des BGB) und auf ihre Rückzahlung warten, selbstverständlich erhalten sie dann das Gerät ebenfalls zurück.
Mit freundlichen Grüßen
*********


netter wirds nicht mehr....


löl, charmant charmant,...
aber man merkt das dus probiert hast netter zu werden :D :rolleyes: :P :(
Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist Verboten! :D




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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 20:39)


10

Dienstag, 3. März 2009, 20:40

ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

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11

Dienstag, 3. März 2009, 20:42

Zitat

Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
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12

Dienstag, 3. März 2009, 20:46

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.


das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix

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13

Dienstag, 3. März 2009, 20:50

Zitat

Original von --Alex--

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.


das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix


doch, wenn du etwas von jemandem willst biste ja auch nett. so sollte das auch sein.
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14

Dienstag, 3. März 2009, 20:54

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.


das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix


doch, wenn du etwas von jemandem willst biste ja auch nett. so sollte das auch sein.


nein, die gewährleistungsfrist läuft noch fast 2 jahre, außerdem muss ich ja irgendwie die gesetze und alles unterbringen, da sie ja auf die erste nicht richtig reagiert haben, egal ob ich mich nett ausgedrückt hab oder nicht

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15

Dienstag, 3. März 2009, 20:56

Zitat

Original von Altair92

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--

Zitat

Original von solidsnake160

Zitat

Original von --Alex--
ich würde mich in der situation genauso wie altair verhalten
vollkommen richtig wie du das schreibst
ordentlich druck machen!

man sollte aber nicht vergessen das er der bittsteller ist und was von denen will, da ja die gewährleistungsfrist abgelaufen ist.


das stimmt schon,
aber man sollte auch nicht der netteste der welt sein, sonst wird das sowieso nix


doch, wenn du etwas von jemandem willst biste ja auch nett. so sollte das auch sein.


nein, die gewährleistungsfrist läuft noch fast 2 jahre, außerdem muss ich ja irgendwie die gesetze und alles unterbringen, da sie ja auf die erste nicht richtig reagiert haben, egal ob ich mich nett ausgedrückt hab oder nicht


aber vom kauf zurücktreten kannste nicht mehr,.. rückgabefriste (meinte ich) ist ja abgelaufen.
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16

Dienstag, 3. März 2009, 21:02

doch wenn sie ihrem vertrag nicht nachkommen schon, und das tuhen die nicht wenn sie die gewährleistung nicht erfüllen, bloß die normalen 14 tage sind weg.

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17

Dienstag, 3. März 2009, 21:11

Zitat

Original von Altair92
doch wenn sie ihrem vertrag nicht nachkommen schon, und das tuhen die nicht wenn sie die gewährleistung nicht erfüllen, bloß die normalen 14 tage sind weg.


die gilt aber nur wenn die schäden vorher schon da waren und wenn du denen blöd kommst kommen die dir auch blöd und sagen du hast die ware in einwandfreiem zustand übernommen und jetzt nach(4 wochen) naja,... hätterst früher und freundlicher sein sollen, ich hoffe für dich das das alls klappt, aber naja wenn nicht kann ichs auch verstehen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 21:12)


18

Dienstag, 3. März 2009, 21:11

Nach knapp über ein Monat nach dem Kaufdatum bemängelst du die Ware? Und wie du schreibst, mittlerweile sind Mängel aufgetreten. Da kannst du nur die Garantie in anspruch nehmen. Redcoon ist im Recht ... :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »xGamer« (3. März 2009, 21:12)


19

Dienstag, 3. März 2009, 21:26

habt ihr euch eigentlich einen meiner links angesehen?
innerhalb des ersten halben jahres ist es deren aufgabe zu beweisen das die schäden nicht von anfang an da waren, wenn die das nicht machen(weil es so gut wie unmöglich ist) müssen die umtauschen wenn ich will.

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20

Dienstag, 3. März 2009, 21:32

Zitat

Original von Altair92
habt ihr euch eigentlich einen meiner links angesehen?
innerhalb des ersten halben jahres ist es deren aufgabe zu beweisen das die schäden nicht von anfang an da waren, wenn die das nicht machen(weil es so gut wie unmöglich ist) müssen die umtauschen wenn ich will.


achja und was willste jetzt? vor gericht ziehen?
viel spass bei den gerichtskosten. (aber ja ich hoffe immernoch das sich alles zu deinen gunsten erledigt).

btw. sie dir selbst mal deine links an,...
"Auch wenn dem Käufer ein solches Recht zusteht, sind jedoch „Recht haben" und „Recht bekommen“ oftmals zwei nicht von sich selbst aus harmonierende Aspekte unseres Rechtssystems."
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »solidsnake160« (3. März 2009, 21:33)


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