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Indiziert, verboten, keine Freigabe
Was passiert wenn ich so ein Game hier in Deutschland besitze und es in meiner Gamercard auftaucht und es jeder sehen kann?
Knast?
Todesstrafe?
Gar nix?
RE: Indiziert, verboten, keine Freigabe
Bei indizierten Titeln kann Dir nichts passieren, da Du ja volljährig bist. Wie es mit beschlagnahmten Titeln ausschaut vermag ich nicht zu sagen.
Gruß
Markus
Dieser Beitrag ist potentiell jugendgefährdend
Da ham wir vielleicht den Salat, die Gamercard bestimmt was wir spielen und was nicht.
Muß aber dazu sagen, dass wir beschlagnahmte Games sowieso nicht spielen dürfen. Nicht das des jetzt jemand falsch versteht und denkt wir würden hier schlimme Sachen machen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Beaker« (27. November 2005, 11:17)
indizierte spiele = kein problem
beschlagnahmte spiele = strafbar
keine freigabe = müsste uach kein problem sein.
aber beschlagnahmungen kommen bei uns ja nur selten vor..
Original von khaos.keks
indizierte spiele = kein problem
beschlagnahmte spiele = strafbar
keine freigabe = müsste uach kein problem sein.
aber beschlagnahmungen kommen bei uns ja nur selten vor..
Was war eigentlich mit Wolfenstein für die XBox?
War es indiziert, verboten oder beschlagnahmt?
verboten = beschlagnahmt
auf grund der nazi symbolik.. und eine dt version ham sie ja leider nicht für nötig befunden...
Na hoffentlich denken sie dann diesmal an eine deutsche Version.
eine frage ich hole mir freitag pgr3 und pdz aber ich will auch per live zocken bin aber erst 17 und pdz ist ab 18 könnte es da probleme geben?
ROD R.I.P 26.09.2007
Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!
Original von Benny4375
eine frage ich hole mir freitag pgr3 und pdz aber ich will auch per live zocken bin aber erst 17 und pdz ist ab 18 könnte es da probleme geben?
wenn mutti die jugendsperre aktiviert, ja, ansonsten scheisst der geier drauf.
Sony KDS 55 1080p, Onkyo TX-SR705 7.1, PS3, XBOX360 = Spielehölle
das wird keiner machen ich meine nur bei live da muss man doch garantiert sein geburtsdatum angeben oder?
ROD R.I.P 26.09.2007
Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!
Und? Muss ja nicht das richtige sein. Wer will sowas nachprüfen?
stimmt habe ja auch bei der anmeldung auf xbox.com mich ein jahr älter gemacht
ROD R.I.P 26.09.2007
Vom Release bis heute (26.09.07) eine wunderschöne Zeit!!!
Wer hat sich nicht schonmal älter gemacht als er ist (oder wie in meinem Fall Jahre jünger
))
Nur zur Info: man darf auch beschlagnahmte Spiele besitzen und diese spielen. Man darf sie sich nur nicht kaufen und auch nicht wieder verkaufen (ist z.B. bei Manhunt der Fall, wenn man es vor der Beschlagnahmung erworben hat).
Ist quasi genau anders herum, als z.B. bei Abhörgeräten für Polizeifunk - die darf man kaufen, aber nicht benutzen
.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mondknallschlumpf« (27. November 2005, 12:16)
offtopic : bei butterfly messern isses auch cool.. die darf man kaufen aber nciht mit sich rumtragen.. also sobald du den laden verlässt biste böse
*lach*
joa, aber bei spielen mit nazi symb. hat man ga keine chance die vorher zu kaufen..
Stimmt, bei verfassungsfeindlichen Symbolen ist die Sache ein klein wenig anders.
Dann erklär das mal der Polizei, die hunderte von N..is demonstrieren lassen mit Symbolen und absolut nichts dagegen machen. Das ist echte Doppelmoral. Sogar tätowieren dürfen die das...
EDIT: Tschuldigung: Back to Topic
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (27. November 2005, 13:44)
Antwort: Es passiert erst mal gar nichts, weil der Staat andere Probleme hat, als Gamercards durchzuwühlen.
Desweiteren: Beschlagnahmte Spiele darf man auch weiterhin spielen (über 18 Jahren versteht sich). Man darf sie nur nicht mehr importieren, verkaufen, vertreiben etc.
@ ltl.vamp: Das ist ein anderes Problem und wie du schon sagst: BTT.
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Zumindest weiss ich jetzt, was BTT heißt! Danke!
PS.: BTT
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gibts eigentlich ne stufe, wo sogar der besitz verboten ist? weil: ich war vor ein paar wochen bei ner videothek und wollt nachfragen, ob sie vielleicht mortal kombat shaolin monks UK haben. Die verkäuferin meinte, dass bei dem spiel sogar der besitz strafbar wäre, was mich doch ein wenig verwundert hat
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Babashaq« (27. November 2005, 14:37)