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Rheinblitz

Schüler

  • »Rheinblitz« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 24. April 2007, 09:55

Was tun, wenn die Quittung fehlt

Hallo,

ich habe mal eine Frage: meine XBOX läuft noch völlig reibungslos, aber ich bin kürzlich umgezogen und kann den Kaufbeleg für die Box nicht mehr finden. Also was wäre wenn: die Box tut nicht mehr und ich muß sie bei Microsoft einschicken - das wird doch sicherlich ein Problem geben oder?

2

Dienstag, 24. April 2007, 09:58

Weis nicht, mir ist nicht bekannt das man da die Quittung mitschicken muss, woher wollen die dann wissen wann du sie gekauft hast. ausserdem gibt es 2 Jahre auf die Box und 2 Jahre sind noch nicht um. ergo hast du auch ohne Quittung ne Gewährleistung.

Im Laden bräuchtest du ne Quittung.

Hoffe ich konnte helfen.

3

Dienstag, 24. April 2007, 11:00

Für MS brauchst du (noch) keine Quittung. Selbst wenn es die XBox insgesamt mehr als 2 Jahre braucht wird deine ja evtl von einem späteren Produktionsdatum sein, sodass dise Wiederum jünger als 2 Jahre ist. (Versteht das eienr? :))

4

Dienstag, 24. April 2007, 11:36

Generell ist eine Quittung nicht von Nöten bei einem Umtausch im Geschäft. Es reicht auch, wenn du einen Zeugen(z.B Freunde,Eltern etc) dabei hattest!

Das es ohne Quittung keinen Umtausch gibt, ist ein Märchen!

So ein Anwalt hat mal ein Buch geschrieben und da stehen echt die kuriosten Dinge drin! Der war auch mal bei Stern TV.
[GC1]Knizzle01[/GC1]

ltl.vamp

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5

Dienstag, 24. April 2007, 12:21

Zitat

Kann mangelhafte Ware nur reklamiert werden, wenn man den Kassenbon vorweist?

"Ein Kassennbon ist nicht nötig, wenn andere Beweise für den Kauf bei einem bestimmten Händler vorliegen. Wer im Geschäft Ware kauft, kann sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf zurückbringen, wenn sie mangelhaft ist. Als Beweis für einen Kauf kann beispielweise eine Aussage eines Zeugen dienen, welcher beim Einkauf anwesend war. Wer mit EC- oder Kreditkarte zahlt, kann auch mit einerm Kontoauszug den Kauf nachweisen."



http://www.xbox.frontforen.de/thread.php…2841#post362841
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6

Dienstag, 24. April 2007, 12:28

reion theoretisch müsste ja auch noch jeder garantie haben^^

ltl.vamp

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7

Dienstag, 24. April 2007, 12:31

Zitat

Original von SWAT-Sniper
reion theoretisch müsste ja auch noch jeder garantie haben^^


Wen interessiert die Garantie? Wir haben auf jeden Fall die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren! :biglaugh:
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8

Dienstag, 24. April 2007, 16:56

Ja das stimmt schon, aber am Ende braucht man bestimmt den Kassenbeleg, also bei Media Markt z.B. braucht man den 100%.

Man kann natürlich versuchen mit Mami (als Zeuge) zu kommen, aber ich kann mir nciht vorstellen das man damit Erfolg hat...

MS wird sicher auch irgendwann fragen, ob man ein Kassenbeleg hat, wobei ich mal gelesen habe, das MS unendlich lange Garantie auf die alten 360 Konsolen gibt, da die alle irgendwie mangelhaft zusammen gebaut sind... weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hab...

ltl.vamp

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9

Dienstag, 24. April 2007, 18:30

Zitat

Original von Inferno Romeo
Ja das stimmt schon, aber am Ende braucht man bestimmt den Kassenbeleg, also bei Media Markt z.B. braucht man den 100%.

Man kann natürlich versuchen mit Mami (als Zeuge) zu kommen, aber ich kann mir nciht vorstellen das man damit Erfolg hat...

MS wird sicher auch irgendwann fragen, ob man ein Kassenbeleg hat, wobei ich mal gelesen habe, das MS unendlich lange Garantie auf die alten 360 Konsolen gibt, da die alle irgendwie mangelhaft zusammen gebaut sind... weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hab...


Media Markt steht also über dem Gesetz? Gut zu wissen....
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10

Dienstag, 24. April 2007, 19:56

Leute, lasst euch nichts gefallen von den Idioten!!! Wir sind die Kunden und sorgen dafür, dass die zuhause essen können etc. Ohne uns ist ein Media Markt u.ä. gar nix!

Man muss denen nur richtig Dampf machen, dann geben die klein bei.
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11

Dienstag, 24. April 2007, 20:22

Zitat

Original von ltl.vamp
Media Markt steht also über dem Gesetz? Gut zu wissen....


Ach du weißt doch sicherlich auch wie das ist, das eine ist das was im Gesetz steht und das andere ist die Praxis.

So kaufe ich als Privatmann im Fegro (Großhandel) ein, da ich dank meines Chefs so ne Karte hab.

Ansonsten überleg auch mal selbst, angenommen du bist ein Händler und da kommt jemand mit nem 1999 Euro defekten Fernseher an, hat kein Kassenbon, aber seine Mom als Zeugin und die meinen dann sie haben das Gerät hier vor nen Jahr gekauft.

Ich bezweifel halt das das irgendein Händler drauf eingeht. Damals im Schauland ging das auch nicht, da war ne Frau nach Weihnachten wollte eine XBOX zurück bringen, da der Sohn er nicht wollte und die meinten auch ohne Bon/Beweis können sie das nicht zurücknehmen.

Und es ist doch auch klar, jeder kann mit irgendwelchen Leuten auftauchen und sagen, mein Zeuge! Da können wir uns auch treffen, nen kaputtes Gerät dort hin bringen und einer von uns beiden gibt sich als Zeuge aus... ;)

Gut Kontoauszug geht natürlich auch, aber mit nem Zeugen ist das so eine Sache...

12

Dienstag, 24. April 2007, 20:43

Wieso eig. 2 Jahre Garantie ?(

Also bei mir in diesem kleinen garantie hefftchen steht nur 1 Jahr :(

13

Dienstag, 24. April 2007, 20:58

Zitat

Original von One4ndOnlY
Wieso eig. 2 Jahre Garantie ?(

Also bei mir in diesem kleinen garantie hefftchen steht nur 1 Jahr :(


Deutsches Gesetz :)

ltl.vamp

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14

Dienstag, 24. April 2007, 21:07

Zitat

Original von Mo Metal

Zitat

Original von One4ndOnlY
Wieso eig. 2 Jahre Garantie ?(

Also bei mir in diesem kleinen garantie hefftchen steht nur 1 Jahr :(


Deutsches Gesetz :)



nochmal gaaaaanz langsam:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Gewährleistung ist eine Verpflichtung des Herstellers durch den Gesetzgeber und bei uns 2 Jahre.

Sch**ß auf die Garantie, denn hier zählt die Gewährleistung. ;)

@Inferno Romeo: dann schick ich meine Mutter :P
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15

Mittwoch, 25. April 2007, 08:38

Zitat

Original von Inferno Romeo
Ja das stimmt schon, aber am Ende braucht man bestimmt den Kassenbeleg, also bei Media Markt z.B. braucht man den 100%.

Man kann natürlich versuchen mit Mami (als Zeuge) zu kommen, aber ich kann mir nciht vorstellen das man damit Erfolg hat...

MS wird sicher auch irgendwann fragen, ob man ein Kassenbeleg hat, wobei ich mal gelesen habe, das MS unendlich lange Garantie auf die alten 360 Konsolen gibt, da die alle irgendwie mangelhaft zusammen gebaut sind... weiß aber nicht mehr wo ich das gelesen hab...


Ich habe im Studium Schuldrecht, und wenn eine Sache einen Mangel hat, ist der Verkäufer zur Behebung des Mangels verpflichtet.

Als Nachweis gilt der Kassenbeleg, ein sonstiger Nachweis das das Gerät definitiv dort gekauft wurde (bei Zahlung mit EC Karte z.B. der Kontoauszug der Abbuchung) oder eben auch ein Zeuge der notfalls auch vor Gericht bestätigt, das er dabei war als das Gerät dort gekauft wurde. Der Händler könnte ja zur Not beweisen (anhand der Warenausgangsbuchung, eigener Kaufbelege) das an dem Tag das Produkt eventuell nicht verkauft wurde. Kann er das nicht, und man hat einen Zeugen der bestätigt das man es dort gekauft hat, würde auch der große MM in letzter Instanz hinten runter fallen - Ende!

Also, die Geschichte mit dem Kassenbeleg ist ein Ammenmärchen. Pocht darauf, wenn ihr wirklich nen Zeugen habt oder sonstigen Nachweis das das Gerät dort gekauft wurde, und alles wird gut.

Mir gings bei Müller so, als ich dort die 3er Box HDR gekauft habe im November für 29,99€. Beim 2.Teil war statt DVD 1,2,3,4 halt 2x DVD 1 drin, also 1,1,3,4. Das hatte ich erst im März bemerkt, als ich ihn schauen wollte.

Ich wurde auch abgewiesen mit dem Satz: Umtausch nur mit Kassenbeleg. Ich sagte, ich habe mit EC Karte bezahlt und habe die Abbuchung von Müller auf meinem Kontoauszug und meine Freundin war dabei. Die Service Tussi meinte trotzdem: Können wir nix machen, nur mit Kassenbeleg.

Ich habe nach der Filialleitung gefragt, die dann auch kam. Der kannte sich anscheinend besser aus, meinte aber ich hätte ein Problem, weil ers nicht umtauschen konnte, da die Box nicht mehr da ist. Er könnte sie nur für 79,-€ nachbestellen, nicht für 29,-€.

Ich erwiderte, das das nicht mein Problem sei und mein gekauftes Produkt einen Mangel hat, den ich behoben haben möchte - wie er das macht, ist mir egal - ob ers für 79,-€ bestellen muss, wenns nicht anders geht, ist auch nicht mein Problem.

Fazit: Ohne Kassenbeleg hatte ich nach 7 Tagen meine neue HDR Box.

Also, klar wollen die Angestellten erstmal abwiegeln, bei 95% der Kunden klappt das ja auch, weil das Ammenmärchen vom ominösen Kassenbeleg als einziger Nachweis rumgeistert. Aber mit ein wenig Rechtskenntnis müssen sie zurückrudern, da jede Art von Nachweis (also auch ein Zeuge) vor Gericht gilt, wenn der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann.

16

Mittwoch, 25. April 2007, 11:11

Danke für die genaue Erklärung :thumb:
Immer wieder erstaunlich, wie die (deutsche) Welt so funktioniert! :D

17

Mittwoch, 25. April 2007, 15:32

Im übrigen erlischt die nur die Herstellergarantie, wenn man das Produkt aufschraubt. Die in Deutschland geltende Gewährleistung fällt da nicht drunter, sodass man auch hierzulande die Kisten aufschrauben könnte.

Hab ich mal bei SternTV gesehen, da war son Anwalt.

18

Mittwoch, 25. April 2007, 18:16

@GermanDarkSide
Wenn ich bar im Media Markt mit irgendnem Kumpel ein 29 Euro Produkt kaufe, mir ein Mangel auffällt, nach paar Tagen, ich den Kassenbeleg nicht habe.

Dann gibt es keinen handfesten Beweis wie z.B. ne Abbuchung von einem Konto. Nur mein Wort und das meines Kumepls.

Und wenn du glaubst das sich irgendein Gericht um 29 Euro kümmert... da wären die Gerichtskosten viel zu hoch.

Und vorm Gericht ist dann auch die Frage, ob das Gericht dir deinen Zeugen abkauft, wenn es sich um ein zig Tausend Euro teuren Fernseher handelt, der von überall kommen könnte und es keinen festen Beweis gibt... im Zweifel für den Angeklagten.

Ich rede rein von dem Zeuge, klar kannst du mit nem Buchungsbeleg nachweisen was du gekauft hast.

Wenn man hier ließt was manche schreiben... dann weiß ich jetzt wo ich mein ca. 1 1/2 Jahre alten Müll abladen kann ohne größere Probleme.

@CK1dot1
Nach 6 Monaten kehrt die Beweislast der Gewährleistung um, dann musst du beweisen das es nicht deine Schuld ist und wenn du das Gerät dann schon offen hattest, dann wird das erheblich schwerer.

ltl.vamp

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19

Mittwoch, 25. April 2007, 18:23

Nach 12 Monaten... aber ist ja auch egal.... :O
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20

Mittwoch, 25. April 2007, 18:38

Nix ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistungsfrist

Hab ich doch erst gelernt für die kommende Abschlussprüfung. :(

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