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1

Donnerstag, 26. April 2007, 10:15

Wichtige Info der Verbraucherzentrale!

Guten Morgen Leute,
ich hatte gerade eben einen Anruf der Verbraucherzentrale.

Gegen Microsoft allgemein können sie leider nicht vorgehen aber sie erstellen uns eine Rechtsauskunft, in der wir dann schwarz auf weiß haben was Microsoft muss und was nicht! So ist es z.B. nicht erlaubt gebrauchte Geräte als Ersatz zu schicken.

Mit der Rechtsauskunft und unsere Geschichte sollen wir uns dann an die Fachpresse wenden, da diese allgemein mehr Druck ausüben kann als die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale kann nur im Speziellen helfen, also z.B. das ich eine nagelneue 360 oder mein Geld zurück erhalten würde. Doch das ist ja nicht unser (mein) Anliegen, sondern wir wollen einen stabile 360!

Damit die Verbraucherzentrale die Sache richtig einschätzen und bewerten kann soll ich Supportabläufe einschicken. Ich würde jeden von Euch, der eine besonders abenteuerliche Geschichte (mehre defekte Konsolen, Dreckschleuder zurück bekommen, ...) erlebt hat, bitten mir diese kurz zu schildern und den Emailverkehr mit Microsoft, wenn vorhanden, zu zuschicken.

Die Infos dann bitte per Email an mich. (Emailadresse erhaltet ihr per PN)

Gruß,
Max
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2

Donnerstag, 26. April 2007, 12:30

Zitat

Original von kurtzen
... So ist es z.B. nicht erlaubt gebrauchte Geräte als Ersatz zu schicken.....

Gruß,
Max


Das ist echt der Hammer!

PS.: hab mal einen eigenen Thread daraus gemacht!
..:: VAMPY-ZONE ::..
- Spuren verwischen und Verwirrung stiften -
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3

Donnerstag, 26. April 2007, 12:38

So meine Geschichte geht jetzt schon 7 Wochen. Anfang März ist meine 05/06 gebaute Xbox360 durch das 3 Red Lights of Death verreckt. Bei Microsoft angerufen und 1 1/2 Wochen auf UPS gewartet! UPS kam dann und nahm die Konsole mit, nach 21 Tagen kam eine Austauschkonsole von 02/06 bei mir an die ein kaputtes Laufwerk hatte, Gears of War wurde nicht als Spiel erkannt, wieder bei Microsoft angerufen und ihnen das Problem erklärt, Konsole wurde 3 Tage später wieder von UPS abgeholt das war vor 13 Tagen. Ich warte immernoch auf das Teil! Werde heute nochmals anrufen und gucken was geht!!!

4

Freitag, 27. April 2007, 13:48

Ich poste hier einmal das Statement meines Anwalts:

"Nein, das dürfen die nicht, es sei denn, das wäre irgendwo so vereinbart worden. Sie haben Anspruch darauf, dass Sie Ihre Konsole zurückerhalten und wenn das nicht möglich sein sollte, weil irreperabel, dann darauf, dass Sie eine neue erhalten."

Ruesselbaer

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5

Freitag, 27. April 2007, 14:29

Zitat

Original von Crod
es sei denn, das wäre irgendwo so vereinbart worden.


und jetzt lest doch mal die garantie die bei der konsole dabei ist. dort steht wörtlich:

"...alle ersatzteile für das xbox-produkt sind neu oder wiederhergestellt oder gewartet, bieten eine.....vergleichbare leistung....."

demnach ist ms nicht zur lieferung eines neugerätes oder exakt der selben xbox verpflichtet.

die frage kann also bestenfalls sein, inwieweit die box selber als ersatzteil des produktes "xbox" gesehen wird. ich denke, ms wird diese garantie von einer ganzen horde gutbezahlter anwälte überprüft haben lassen.

6

Freitag, 27. April 2007, 15:51

Zitat

Original von Ruesselbaer

Zitat

Original von Crod
es sei denn, das wäre irgendwo so vereinbart worden.


und jetzt lest doch mal die garantie die bei der konsole dabei ist. dort steht wörtlich:

"...alle ersatzteile für das xbox-produkt sind neu oder wiederhergestellt oder gewartet, bieten eine.....vergleichbare leistung....."

demnach ist ms nicht zur lieferung eines neugerätes oder exakt der selben xbox verpflichtet.

die frage kann also bestenfalls sein, inwieweit die box selber als ersatzteil des produktes "xbox" gesehen wird. ich denke, ms wird diese garantie von einer ganzen horde gutbezahlter anwälte überprüft haben lassen.


Das müsste geprüft werden, denn MS kann viel in seine AGBs schreiben, wenn es gegen geltende Gesetze verstößt ist es hinfällig und nicht verbindlich.

Ich bekomme ja in den nächsten Wochen die Rechtsauskunft von der Verbraucherzentrale und die werden das schon prüfen bevor eine Empfehlung raus geht.

Gruß,
Max
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Ruesselbaer

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7

Freitag, 27. April 2007, 16:02

naja es gibt keine gesetzlichen regelungen bez. des inhaltes der garantie (ausser ihrer gültigkeit, wenn sie versprochen wird). der inhalt einer solchen versprechnung obliegt dem hersteller der sie gewährt. wenn da drin steht, es kann acuh ein ersatzgerät, das instandgesetzt wurde geliefert werden, gilt eben genau das.
es verstösst gegen kein gesetz. verfänglich könnte allein die formulierung sein, die da drin steht.

EDIT: wär zwar schön, wenn man ein recht auf was neues hätte, aber ich glaub nicht, dass es da ne chance gibt.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ruesselbaer« (27. April 2007, 16:04)


saora

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8

Freitag, 27. April 2007, 16:28

ja da kann man meines erachtens auch nix machen! MS hat sich da gut abgesichert und ein Garantiefall heit immer, dass nachgebessert werden kann!
WIR SIND DANN MAL OBEN!

9

Freitag, 27. April 2007, 17:13

Genau das wollte ich damit sagen, es steht nämlich so drin.
Die Garantie ist ja eine freiwillige Sache und die Bedingungen dafür lege ich als Hersteller selber fest.

Mir soll es auch egal sein, ob eine reparierte oder eine ganz neue, kaputt gehen tun sie alle :)

10

Freitag, 27. April 2007, 19:42

Zitat

Original von kurtzen


Das müsste geprüft werden, denn MS kann viel in seine AGBs schreiben, wenn es gegen geltende Gesetze verstößt ist es hinfällig und nicht verbindlich.

Ich bekomme ja in den nächsten Wochen die Rechtsauskunft von der Verbraucherzentrale und die werden das schon prüfen bevor eine Empfehlung raus geht.

Gruß,
Max

Ich denke die werden dir sagen, dass du die AGBs hättest genauer lesen sollen. Microsoft ist ja nicht blöd.
Wenns so drin steht kann die Verbraucherzentrale auch nix machen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Beaker« (27. April 2007, 19:43)


11

Freitag, 27. April 2007, 22:37

Was ich dabei erschreckend finde, MS hat diese Garantieeschreibung ja vor dem Release ausformuliert, also wussten sie schon vorher das Schrott verkauft wird der am laufenden Band verreckt!

Ist absolut zum Kotzen das Fehler nicht rechtzeitig aus der Welt geschafft, sondern einfach auf den Kunden abgewälzt werden! :(

Gruß,
Max
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Ruesselbaer

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12

Freitag, 27. April 2007, 23:02

das ist eine durchaus gängige garantieformulierung. z.b. spricht auch sony von neuen oder "neuwertigen" teilen.

samsung hat ebenfalls ähnliche klauseln und andere hersteller werden sich so was auch vorbehalten.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ruesselbaer« (27. April 2007, 23:10)


13

Samstag, 28. April 2007, 11:42

Bei Handys bekommt man glaub ich auch nix neues außer die Schale und das Cover.

14

Samstag, 28. April 2007, 13:40

Zitat

Original von Beaker
Bei Handys bekommt man glaub ich auch nix neues außer die Schale und das Cover.


Und das wäre auch das Mindeste was MS tun sollte!

Ich habe Uwes Austausch-360, die so genannte "Pommesbox" in natura gesehen, das Ding war vermackt, dreckig und hat gestunken!

Glaube nicht das jemals ein Handy in so einem Zustand als Austausch verschickt wurde!

Wenn die 360 wirklich gut überholt werden würden, dann dürften sie anschließend nicht wieder so schnell sterben, oder!?

Jeder der ne kaputte 360 erwischt hat, ist im Prinzip ins Knie gef***t, weil er anschließend potentielle Blindgänger als Austausch erhält oder warum glaubt ihr gibt es so viele Leute die schon mehrere defekte Geräte hatten!?

Du schickst deine Kaputte ein und erhältst eine zurück die auch schon mit einem Bein im Grab steht oder stand!

Gruß,
Max
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15

Samstag, 28. April 2007, 15:02

Ich weiss ja nicht: Aber gilt nicht erstmal, wenn mein Gerät in der Gewährleistungszeit einen Defekt hat, dass ich mich damit an meinen Händler wende? Und da sollte die Wahrscheinlichkeit, eine generalüberholte Box zu bekommen, gegen null tendieren. So würde ich es zumindest zuerst mal versuchen. Einfach zum Händler latschen, Konsole auf den Tisch legen (ohne HDD) und um Austausch/Reperatur bitten. Schlimmstensfalls sagen die: Die müssten wir einschicken. Dann kann man immer noch sagen: Okay, dann nehm ich das Teil wieder mit und schicks direkt an MS ;)
Scalpel... blood bucket... priest.
Dr. Zoidberg

16

Samstag, 28. April 2007, 16:35

Das Problem ist, dass Microsoft irgendein Deal mit den Händlern gemacht hat.
Ich wollte meine 2. defekte 360 im Media Markt zurückgeben und die Schweine nahmen sie nicht zurück.
Der hat was gelabert, dass sie ein Abkommen mit Microsoft hätten und alles was defekt ist muß vom Kunden von UPS abgeholt werden lassen.
Erst wenn man nachweisen kann das die 360 3x nachgebessert wurde dürfe man sie beim Händler zurückgeben.
Also ich hab noch keinen einzigen Nachweis bekommen. :rolleyes:

Ruesselbaer

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17

Samstag, 28. April 2007, 16:43

das habe ich auch schonmal gehört, aber nur von mediamarkt. n kumpel hat seine ganz ohne probs beim händler gegen ne neue getauscht (ich glaub das war sogar mm, kann man wohl nicht über einen kamm scheren, die märkte sind ja rechtlich unabhängig).

weiterhin ist die vorgehensweise des media marktes natürlich nicht so einwandfrei. der händler MUSS zurücknehmen (um zu tauschen, nachzubessern was auch immer). er ist gesetzlich dazu verpflichtet und es steht auch in seinen eigenen AGB (gegen die zu verstossen recht teuer werden kann), es gibt für den händler keine möglichkeit, sich dieser pflicht zu entziehen.

was der media markt mit ms per vertrag abmacht ist dafür komplett unerheblich. öffentliches recht hat immer vorfahrt. auch der märchenmarkt kann die gewährleistung nicht aushebeln.

allerdings kannst du dir schriftlich geben lassen, dass du aufgefordert wurdest, persönlich bei ms anzuklingeln und damit ist der pflicht dem händler die möglichkeit zur nachbesserung zu geben genüge getan, da er ja offenkundig davon absah. nach 2 mal nachbesserung kannste dann in diesem fall vom märchenmarkt das geld zurückholen. sie haben dich ja ausdrücklich an ms verwiesen. allerdings würde ich mir das schriftlich geben lassen.

nagelt mich aber nicht auf irgendwelche rechtlichen details fest. kann sein das man die reine leistung per vertrag übertrgen kann, was weiss ich.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Ruesselbaer« (28. April 2007, 16:54)


18

Sonntag, 13. Mai 2007, 19:31

Also Leute, mal folgendes:

Es ist nach der Schuldrechtreform nicht mehr notwendig, erst 3x reparieren zu lassen, und dann erst das Recht auf Geldrückerstattung oder Umtausch zu haben. Wenn da ein Händler was anderes erzählt, ist das Quark.

Aber ich gehe mal chronologisch vor:

Ihr kauft Eure Konsole bei Händler XY, und nicht bei Microsoft direkt. Also schließt ihr einen Kaufvertrag mit dem Händler ab. Fertig.

Wenn ihr als Privatperson bei einem Händler etwas kauft, greifen die gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufes, §474 ff BGB. Ihr wickelt euer Gewährleistungsrecht also mit dem Händler ab, denn mit ihm habt ihr den Kaufvertrag abgeschlossen.

1.) Wenn die Sache nach §434 BGB einen Sachmangel hat, und ihr die Sache bei einem Händler gekauft habt, greift innerhalb der ersten 6 Monate immer § 437 BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln". Nach EU Recht, Schuldrechtreform und Verbrauchsgüterkauf, muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, das der Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand. Das kann kein Händler tun - wie will er das beweisen? Nach § 476 BGB Verbrauchsgüterkauf Beweislastumkehr, wird daher innerhalb der ersten 6 Monate per Gesetz vermutet, das der Mangel schon bestand. (nach 6 Monaten muss es der Käufer beweisen, insgesamt 2 Jahre Gewährleistung).

2.) Wenn die Sache also nen Mangel hat, geht ihr zum Händler und verweist auf Eure Rechte als Käufer nach §437 BGB. Diese sind Nacherfüllung (Neulieferung oder Reparatur), Rücktritt (Kaufpreis zurück), Preisminderung und/oder Schadenersatz.

Wichtig: IHR ALS KÄUFER BESTIMMT, WELCHES DIESER RECHTE IHR GELTEND MACHT, UND NICHT DER HÄNDLER!!!

Also lasst Euch nicht von irgendwelchen Mediamarktfuzzies irgendwas von Abkommen mit Microsoft erzählen, wie es bei Beaker der Fall war. Du wurdest schlichtweg von dem MM Typen verarscht. Die Sache die Ihr bei denen gekauft habt ist Mangelhaft wenn sie nicht funktioniert, also könnt ihr zumindest innerhalb des ersten halben Jahres problemlos vom Händler eine neue Konsole oder den Kaufpreis verlangen, und MS aussen vor lassen. Mit Microsoft und ihren Garantiebestimmungen hat das Null zu tun, denn die können die Herstellergarantie nicht über Verbraucherschutzgesetze und das Gewährleistungsrecht stellen.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »GermanDarkSide« (13. Mai 2007, 19:37)


19

Dienstag, 17. Juli 2007, 19:58

Hi,

also ich habe auch eine Horrorzeit hinter mir und gleichzeitig wieder vor mir.

Am 29.3.07 streikte meine X-box 360 das erste mal. Der Bildschirm blieb stehen, Gafikfehler waren überall zerstreut und die 3 roten Ampeln blinkten.
Also habe ich am 30.3.07!! beim Support angerufen und den Schaden gemeldet. Als ich 1 Woche später immer noch auf meiner Konsole saß, rief ich erneut an, wieder wurde eine "Nummer" angelegt, das ging bis zum 14.5.07!! so weiter, dann endlich wurde die Box abgeholt. Dann passierte trotz mehrfacher Anrufe nichts. Ich wurde vom Support-Center immer nur vertröstet, per mail habe ich dann weitere Schritte und einen Besuch im Support-Center angedroht, das war vor einer Woche. Heute, (17.7.07) kam dann eine X-Box 360. Der beigefügte Schriftverkehr war komplett in Englisch und ich dachte die ganze Zeit, das wir in Deutschland leben, aber egal, konnte die Sprache ja dann doch verstehen. Habe die Box angeschlossen, Auflösung und Datum eingestellt und dann mal auf den Marketplace, um zu schauen, was sich in den Monaten so ereignet hat, vorher wurde noch eine Aktualisierung durchgeführt. Danach wollte ich einfach mal eine Demo, die sich auf der Festplatte befand, spielen und dann wurde der Bildschirm schwarz und blieb es auch. Also die Kiste wieder aus gemacht und mal eine DVD eingelegt, was ist passiert, nichts, der Bildschirm friert immer schon beim Anfangsbildschirm ein, nicht mal mehr das X-box Logo geht mehr richtig, zumindest leuchten die drei Ampeln nicht mehr, habe wieder beim Support angerufen, angeblich wird die Konsole wieder geholt, mal sehen wie weit ich dann komme....überlege mir jetzt, ob ich nicht auch einen Rechtsanwalt einschalte, Rechtsschutz habe ich ja.

Viel Glück für alle, die noch eine laufende Box besitzen..

Fastviper75

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20

Dienstag, 17. Juli 2007, 20:02

@ Spider, was hat das mit der Verbraucherzentrale zu tun???
Wohl der falsche Threat ^^
Save early Save often ...
[GC2]Fastviper75[/GC2]

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