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1

Dienstag, 12. Juni 2007, 19:44

Kratzer im neuen TFT

ich habe meinen monitor bestellt und habe ihn dann auch bekomen ich packte ihn aus und mir fiel direkt die löcher in der schutzverpackung auf habe mir aber nix gedacht bis ich den moni dan genauer unter die lupe nahm.der rand und die blichfläche sind zerkratz.ich habe mich dirket bei dem shop gemeldet die wollten bilder die ich ihnen sofort geschickt habe.aber sie melden sich nicht ich habe ihen gewiss schon 5 mails geschriebe aber sei schreiben nicht zurück.

WAS SOLL ICH MACHEN ?????????????
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

2

Dienstag, 12. Juni 2007, 19:46

Per Retoure zurück, nix mit Bildern, etc.
Das ist hinhalte Taktik damit die 14 Tage Rückgaberecht, die man eigentlich überall, erhält versteicht.

Also zurück in Original Packung und zurückschicken.

Thema verschoben ;)

3

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:15

wenn die 2 wochen um sind müssen die dann garnix mehr tauschen wie komm ich dann an einen neuen ?
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

4

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:20

Dann musst du nen neuen kaufen.

Wie gesagt setze ein einschreiben auf indem dein Problem steht und schicke es den Shop, dadurch signalisierst du das du den Fehler erkannt hast und du bist auf der sicheren Seite wenn sie nichts machen wollen.

Ansonsten rufe die Service Hotline an und Frage wie du Retoure Sendungen verschickst. Eventuell noch ne Email und du hättest alle möglichen Absicherungen getroffen falls der Shop den Monitor nicht umtauschen will.

Wo hast du bestellt, nenn mal bitte den Shop ?
Um das zurückschicken wirst du aber nicht drumrum kommen.

5

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:27

ist natürlich voll scheiße da ich den monitor gestern geschenkt bekommen habe aber auf der rechnung stet das datum 21.05.2007 da haben ihn meine elter gewiss bestellt. Scheiße was nun



http://www.infiniti-store.de/
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fighter1990« (12. Juni 2007, 20:29)


6

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:35

Das ist nicht gut. Geb die Hoffnung aber nicht auf.

Fahre nun wie folgt fort. Rufe gemeinsam mit deinen Eltern die Service Hotline an, schildere das Problem, also das der Monitor als Geschenk gekauft war und beim ersten Auspacken diese Kratzer auffielen.

Auch wenn die 14 Tage Wiederrufsfrist abgelaufen ist muss der Händler noch immer ausbessern. Das heißt der Shop hat dir eine fehlerfreie wahre zu gewährleisten. Schildere wie gesagt den Sachverhalt und ich bin mir sicher das man mit Ruhe und Vernunft auf Kulanz hoffen kann sodass der Händler ausbessert bzw. das Gerät anstandslos austauscht :]

Viel Glück :thumb:

7

Dienstag, 12. Juni 2007, 20:38

wenn dein tft garantie hat, brauchst du dir keine sorgen zu machen.

8

Mittwoch, 13. Juni 2007, 08:22

Zitat

Original von Motörhead
wenn dein tft garantie hat, brauchst du dir keine sorgen zu machen.


Und was genau soll die Garantie jetzt mit einer "defekten / fehlerhaften" Lieferung zu tun haben ? Richtig, gar nichts. Also wenn schon Sätze in den Raum schmeißen dann bitte auch darauf achten das sie zum Thema passen und nicht nur so dahingeklatscht werden.

Mal abgesehen davon werden aüßerliche Kratzer und Schäden wohl nicht von der Garantie abgedeckt ;)

Gruß
Cawy

<<< Pensionierter Moderator >>>

[GC3]Cawdor The Crow[/GC3]

9

Mittwoch, 13. Juni 2007, 11:21

Richtig, die Garantie hat mit der defekten Lieferung gar nichts zu tun.
Das läuft alles über den Händler. Da die 14 Tage des Widerrufsrechtes schon um sind, kannst du noch von der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung gebrauch machen, denn in den ersten 6 Monaten muss dir nachgewiesen werden, dass der Monitor bei Gefahrenübergang in einwandfreien Zustand war. (BGB §434 Abs. 1) Dadurch hast du also Anspruch auf eine Nacherfüllung, d.h. Nachbesserung oder eine Neulieferung (BGB §439 Abs. 1). Auch wenn nicht allen bekannt, hat nämlich der Käufer die Wahl, ob Nachbesserung oder Neulieferung, der Händler kann aber die gewählte Variante bei unverhältnissmäßig hohen Kosten ablehnen. (BGB §439 Abs. 3)

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Crod« (13. Juni 2007, 11:29)


10

Mittwoch, 13. Juni 2007, 19:00

ich habe ihen nochmal bilder geschickt weil sie meinten es waären keine gekommen obwohl ich 100%welche per mail geschickt habe.naja ich warte mal und dann mal sehen oder was meint ihr.
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

11

Mittwoch, 13. Juni 2007, 19:47

Zitat

Original von Fighter1990
ich habe ihen nochmal bilder geschickt weil sie meinten es waären keine gekommen obwohl ich 100%welche per mail geschickt habe.naja ich warte mal und dann mal sehen oder was meint ihr.


Ja, dass ist der beste Weg. Regieren müssen sie auf jeden Fall.
Wie gesagt, bei Gefahrenübergang, d.h. nach BGB §446 bei der Übergabe vom Postboten an euch, muss die Ware nach BGB §434 Abs. 1 frei von Sachmängeln sein. Und das ist sie nicht da sie nach BGB §434 Abs. 1 Nr. 2 nicht der üblichen Beschaffenheit der Ware entspricht. Somit hast du nach BGB §437 Nr. 1 einen Anspruch auf Nacherfüllung. Eine Nacherfüllung wird durch BGB §439 Abs. 1 definiert und sagt, dass du eine Nachbesserung oder Neulieferung der Ware verlangen kannst. Wenn du dich für eins von beiden entscheidest, hier wohl eher die Neulieferung, kann der Händler dies nur auf Grundlage von BGB §439 Abs. 3 ablehnen, dieser besagt, dass die gewählte Art der Nacherfüllung bei unverhältnismäßig hohen Kosten abgelehnt werden kann. Aber eine Nachbesserung kommt wohl kaum in Frage, somit bleibt nur die Neulieferung. Wenn er sich da schräg stellen sollte, solltest du den Händler mal auf BGB §280 Abs. 1 hinweisen, nach diesem Entsteht nämlich aus der Weigerung eine Pflichtverletzung. Und wenn er das tun sollte tritt BGB §437 Abs. 2 in Kraft, der besagt, dass du den Vertrag widerrufen und somit vom Vertrag zurecktreten kannst, sprich Geld zurück.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crod« (13. Juni 2007, 19:49)


12

Mittwoch, 13. Juni 2007, 19:52

ok ich warte bis sie sich melden und dann mal sehn was sie sagen.aber der händler könnte ja meihen das ich den monitor kaput gemacht habe und was dann
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

13

Mittwoch, 13. Juni 2007, 19:57

Zitat

Original von Fighter1990
ok ich warte bis sie sich melden und dann mal sehn was sie sagen.aber der händler könnte ja meihen das ich den monitor kaput gemacht habe und was dann


Keine Sorge.
Jeder Händler muss eine 2 jährige Gewährleistung geben, diese kann er auch nicht ausschließen. Diese Gewährleistung beinhaltet auch die Beweislastumkehr, die ist in BGB §476 geregelt. Dieser besagt:

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird
vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese
Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."


Sprich, der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Monitor einwandfrei war. Das war er auch nicht und das wird er auch schwer beweisen können. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Crod« (13. Juni 2007, 19:58)


14

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:14

ok danke dann mach ich mir keine gedanken wie lange muss ich dann warten bis ich den neuen entgegenehmen kann muss der händler ein bestimmtes zeitlimit einhalten??
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

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Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:36

Zitat

Original von Fighter1990
ok danke dann mach ich mir keine gedanken wie lange muss ich dann warten bis ich den neuen entgegenehmen kann muss der händler ein bestimmtes zeitlimit einhalten??


Nach BGB §323 kannst du dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine angemessene Frist, sagen wir mal 3-4 Wochen setzen. Wenn er diese nicht einhält, kannst du den Vertrag widerrufen, da er somit den Leistungen seines Vertrages nicht gerecht wird. Wenn er eine Nacherfüllung aber von vorn herein verweigerst, musst du aber keine Frist setzen und kannst sofort den Vertrag widerrufen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Crod« (13. Juni 2007, 20:37)


16

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:39

ok danke erlich
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

17

Mittwoch, 13. Juni 2007, 20:44

Zitat

Original von Fighter1990
ok danke erlich


Kein Problem :)

18

Donnerstag, 14. Juni 2007, 13:47

sie haben sich heute gemeldet und geschreiben das ich ein austauchgerät bekomme und eine rücksendeaufkleber.das heißt doch das ich den alten tft zurücksicjen soll ne?
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

19

Donnerstag, 14. Juni 2007, 13:55

Zitat

Original von Fighter1990
sie haben sich heute gemeldet und geschreiben das ich ein austauchgerät bekomme und eine rücksendeaufkleber.das heißt doch das ich den alten tft zurücksicjen soll ne?


Genau, du bekommst einen Retoureschein, also nen Rücksendeaufkleber, und den machst du auf den Karton oben drauf und schickst ihn zurück. Adressdaten, etc. stehen schon drauf und bezahlen muss man i.d.R. auch nichts. :]

20

Donnerstag, 14. Juni 2007, 14:01

:biglaugh: :biglaugh:HI HI DAN schick ich den nur den karton
[GC1]THE%20FEAR%201990[/GC1]

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