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kkk-Didi

Foren-Dino

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121

Mittwoch, 25. Juni 2008, 08:17

Wie alt bist du den, wenn du unter 14 bist, musst du sowieso gar nichts tun, weil du dann gar keine Verträge unterschreiben darfst.

War auf der Seite klar ersichtlich das ne Anmeldung was kostet? Wenn nein, dann nicht zahlen einfach ignorieren.

Habe auch 2 solche Dinger am laufen, aber ignoriere die gekonnt, solange ich kein Mahnbescheid bekomme (auf den muss man reagieren) stört mich das auch nicht.

Wenn der Mahnbescheid kommt, dann musst du was tun und zwar EInspruch einlegen, mit den genannten Gründen und mit Anwalt drohen.
rülps!

122

Mittwoch, 25. Juni 2008, 08:28

Was meldet ihr euch auch bei jedem MIST an.

Ein bisschen das Hirn einschalten ist oft nicht verkehrt.

kkk-Didi

Foren-Dino

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123

Mittwoch, 25. Juni 2008, 08:31

Zitat

Original von El Pazerino
Was meldet ihr euch auch bei jedem MIST an.

Ein bisschen das Hirn einschalten ist oft nicht verkehrt.


:dunno: wer liest schon AGB´s wenn er kurz eine Info von ner Page braucht? :rolleyes:

Ich tu es mitlerweile!
rülps!

ltl.vamp

strigoi vii inventarium

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Beruf: stressig

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124

Mittwoch, 25. Juni 2008, 08:31

Zitat

Original von kkk-Didi
....

Wenn der Mahnbescheid kommt, dann musst du was tun und zwar EInspruch einlegen, mit den genannten Gründen und mit Anwalt drohen.


Ne, Du musst nur ankreuzen, dass er unbegründet ist und zurück ans Gericht schicken. Für das Gericht ist das dann damit auch erstmal erledigt.

Hier sind doch die Fragen umfangreich und mehrfach beantwortet worden.

*closed*
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125

Mittwoch, 25. Juni 2008, 09:36

Zitat

Original von kkk-Didi
Wie alt bist du den, wenn du unter 14 bist, musst du sowieso gar nichts tun, weil du dann gar keine Verträge unterschreiben darfst.

War auf der Seite klar ersichtlich das ne Anmeldung was kostet? Wenn nein, dann nicht zahlen einfach ignorieren.

Habe auch 2 solche Dinger am laufen, aber ignoriere die gekonnt, solange ich kein Mahnbescheid bekomme (auf den muss man reagieren) stört mich das auch nicht.

Wenn der Mahnbescheid kommt, dann musst du was tun und zwar EInspruch einlegen, mit den genannten Gründen und mit Anwalt drohen.


Ne, bin 15, aber hab schon ne Menge im Interne tgefunden.

126

Mittwoch, 25. Juni 2008, 12:08

Aber gut dass heir erst debattiert wird, dass sie kaum Daten von dir haben, und du schickst ihnen in der Mail deinen Geburtstag :D
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

127

Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:02

Zitat

Original von ShagGy
Aber gut dass heir erst debattiert wird, dass sie kaum Daten von dir haben, und du schickst ihnen in der Mail deinen Geburtstag :D


Ändert dies etwas an der Rechtslage?

Der Vertrag ist nichtig und somit alle Zahlungsforderungen nicht haltbar.

128

Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:04

Nö tut es nicht, war eher nen Hinweis für die Zukunft. Gib niemals mehr von dir Preis als du must. So handhabt man das zumindest hier bei uns in Darmstadt in der Rheinstrasse :biglaugh:

:rolleyes:
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

129

Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:09

Zitat

Original von ShagGy
Darmstadt in der Rheinstrasse :biglaugh:


where the real gangsters came from :laugh:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »El Pazerino« (25. Juni 2008, 13:09)


130

Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:33

Hey ich komm aus Berlin, ich denke, da kommen die ganzen Gangster her? ^^
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

131

Mittwoch, 25. Juni 2008, 13:53

Zitat

Original von ShagGy
Aber gut dass heir erst debattiert wird, dass sie kaum Daten von dir haben, und du schickst ihnen in der Mail deinen Geburtstag :D


Wie schon Yildirim sagte, e ist egal...aber außerdem muss ich denen ja sagen das ich ein jugendlicher bin und die Sachlage erklären. :rolleyes: :)

132

Mittwoch, 25. Juni 2008, 14:48

So Leute, da mein ersteer Brief wohl nicht so dolle wahr und ich ungern was vom Gericht erhalten will habe ich noch ein letztes mal einen neuen verfasst, den ich von dem Account meiner Eltern senden werde.
Bitte liest ihn mal durch und nennt mir vielleicht weiteres Zeug das hinzufügen kann bzw. verändern kann.
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.05.2008 (Kundennummer: SM-*******;
Rechnungsnummer: ****-******)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen als gesetzliche Vertreter unseres Sohnes Yussuf Bezug auf Ihre
Zahlungsaufforderung vom 19.05.08 und teilen mit, dass der von Ihnen geforderte Betrag nicht
beglichen wird.
Die angegeben Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot möglicherweise von
unserem minderjährigen Sohn ohne unsere Einwilligung wahrgenommen
wurde. Wir sind auch nicht bereit, einen eventuellen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu
zahlen wäre, wenn Ihre Dienstleistung eine unbeschränkt geschäftsfähige Person in Anspruch
genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung,
nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User
davon ausgeht, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende
Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C
23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall bereits an zwei
übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und keine kostenpflichtige.
Ebenfalls verweise ich auf das Taschengeldparagraph § 110, welches ebenfalls meinen Sohn vom Vertrag löst.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen


133

Mittwoch, 25. Juni 2008, 15:11

Zitat

Original von Altair92
So Leute, da mein ersteer Brief wohl nicht so dolle wahr und ich ungern was vom Gericht erhalten will habe ich noch ein letztes mal einen neuen verfasst, den ich von dem Account meiner Eltern senden werde.
Bitte liest ihn mal durch und nennt mir vielleicht weiteres Zeug das hinzufügen kann bzw. verändern kann.
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.05.2008 (Kundennummer: SM-*******;
Rechnungsnummer: ****-******)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen als gesetzliche Vertreter unseres Sohnes Yussuf Bezug auf Ihre
Zahlungsaufforderung vom 19.05.08 und teilen mit, dass der von Ihnen geforderte Betrag nicht
beglichen wird.
Die angegeben Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot möglicherweise von
unserem minderjährigen Sohn ohne unsere Einwilligung wahrgenommen
wurde. Wir sind auch nicht bereit, einen eventuellen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu
zahlen wäre, wenn Ihre Dienstleistung eine unbeschränkt geschäftsfähige Person in Anspruch
genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung,
nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende
Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C
23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall bereits an zwei
übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und keine kostenpflichtige.
Ebenfalls verweise ich auf das Taschengeldparagraph § 110, welcher ebenfalls meinen Sohn vom Vertrag löst.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen




Hab ein paar Stellen dickgedruckt die du ändern solltest.
Zum einen schlage ich auch vor nicht im Konjunktiv zu schreiben, da die Punkte nicht mögliche wären sondern es sich um Fakten handelt ;)

Ein paar punkte:

- las das möglicherweise weg, du hast es genutzt also muss dies so drin stehen
- das gleiche mit dem eventuell
- das mit dem durchschnittlichen User ist dumm. Schreib hin das du nicht davon ausgegangen bist bzw. in diesem Fall aus der Sicht deiner Eltern das ihr Sohn von einem kostenlosen Angebot ausgegangen ist

:)

134

Mittwoch, 25. Juni 2008, 15:48

Hhhmmm, ahabs mal überarbeitet und jetzt?
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.05.2008 (Kundennummer: ********;
Rechnungsnummer: ********)

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen als gesetzliche Vertreter unseres Sohnes Yussuf Bezug auf Ihre
Zahlungsaufforderung vom 19.05.08 und teilen mit, dass der von Ihnen geforderte Betrag nicht
beglichen wird.
Die angegeben Daten lassen den Schluss zu, dass das Angebot von
unserem minderjährigen Sohn ohne unsere Einwilligung wahrgenommen
wurde. Wir sind auch nicht bereit, einen Vertragsschluss im Nachhinein zu genehmigen.
Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu
zahlen wäre, wenn Ihre Dienstleistung eine unbeschränkt geschäftsfähige Person in Anspruch
genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung,
nämlich das zu zahlende Entgelt nur im Kleingedruckten auftaucht und mein Sohn davon ausging
, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende
Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C
23695/06) als überraschend anzusehen. Es würde somit auch in diesem Fall bereits an zwei
übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag fehlen.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war
und keine kostenpflichtige.
Ebenfalls verweise ich auf das Taschengeldparagraph § 110, welches ebenfalls meinen Sohn vom Vertrag löst.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen


Matthias Brems

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135

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:04

Hehe.. im dieselben Typen, die reinfallen ;)

Das "Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."

würde ich rausnehmen, statt dessen:

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt. Sollten sie uns mit weiteren Zahlungsaufforderungen belästigen, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsbeistand einzuschalten. Ich denke sie wissen, dass dieser Weg für sie nur Nachteile bringt.

136

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:39

Zitat

Original von Matthias Brems
Hehe.. im dieselben Typen, die reinfallen ;)

Das "Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."

würde ich rausnehmen, statt dessen:

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt. Sollten sie uns mit weiteren Zahlungsaufforderungen belästigen, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsbeistand einzuschalten. Ich denke sie wissen, dass dieser Weg für sie nur Nachteile bringt.


Erledigt, ich denke der ist fertig, wenn nichts bis heute Abend kommt, sende ich den.

137

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:43

Zitat

Original von Altair92

Zitat

Original von Matthias Brems
Hehe.. im dieselben Typen, die reinfallen ;)

Das "Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist."

würde ich rausnehmen, statt dessen:

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Sollten sie uns mit weiteren Zahlungsaufforderungen belästigen, sehen wir uns gezwungen, unseren Rechtsbeistand einzuschalten. Ich denke sie wissen, dass dieser Weg für sie nur Nachteile bringt.


Erledigt, ich denke der ist fertig, wenn nichts bis heute Abend kommt, sende ich den.


Ich habe das Fettgedruckte mal eingefügt. :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AlterEgoRocker« (25. Juni 2008, 17:43)


138

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:53

Das hatte ich schon selbst gesehen beim lesen. :biglaugh:

139

Mittwoch, 25. Juni 2008, 17:56

Zitat

Original von kkk-Didi
Wie alt bist du den, wenn du unter 14 bist, musst du sowieso gar nichts tun, weil du dann gar keine Verträge unterschreiben darfst.


Unter 7 Jahren sind Rechtsgeschäfte nichtig. Personen von 7-18 sind beschränkt Geschäftsfähig, Rechtsgeschäfte ohne vorherige Einwilligung der Eltern sind schwebend unwirksam dh. die Eltern müssen den Vertrag im Nachinein genehmigen. Ab 18 ist man voll Geschäftsfähig und Rechtsgeschäfte sind voll wirksam-

;)

140

Mittwoch, 25. Juni 2008, 18:40

"Sie" schreibt man als Anrede immer groß ;)

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