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141

Mittwoch, 25. Juni 2008, 19:02

Ok, gut, ich werde jetzt versenden.

Werner

Erleuchteter

Beiträge: 4 699

Wohnort: Landshut;Bayern

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142

Donnerstag, 26. Juni 2008, 00:02

Ignorier sie doch einfach mal :rolleyes: Dann wärs schon vorbei
MfG Werner


Get your own Gamercard Sig.

143

Donnerstag, 26. Juni 2008, 12:54

Scheiße, die Antwort klingt ernsthaft:
ACHTUNG SPOILER! Hier klicken um einzusehen

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,
Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Smilie.de wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt: Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das Datenbankangebot der NetContent Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben. Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der NetContent Ltd. als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB: "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (...)" Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten - hier der NetContent Ltd. - als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen darstellt. Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kentnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtigen geltend gemacht. Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin. Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Smilie.de - Support Team

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (26. Juni 2008, 12:54)


kkk-Didi

Foren-Dino

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144

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:08

Taschengeldparagraphen! :laugh:

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das zieht aber auch nur dann wenn dein Taschengeld, weit über 60€ betragen, sonst ist das auch wieder rechtunwirksam!

§ 111 Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.



heißt auf Deutsch, wenn du denen nicht eine schriftliche Einwilligung geschickt hast, das deine Eltern dem zustimmen dann ist der Vertrag ungültig.
rülps!

145

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:10

Ja, aber was ist mir der Urkundesfälschung und der AUfsichtspflicht mit dem Internet?

Also ich krieg weniger als 60€.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Altair92« (26. Juni 2008, 13:10)


kkk-Didi

Foren-Dino

Beiträge: 10 877

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146

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:14

Habe mir die Seite jetzt mal angeschaut und das ist nicht mal ne Bauerfänger Seite, da steht nirgends das die Seite Kostenfrei ist und wenn man sich anmelden will steht dort sogar in nem extra Abschnitt unten, ohne die AGB´s zu lesen, das die Seite für 3 Monate 59,95€!


Würde sagen du hast hier verschissen, ich würde aber erst mal mit Anwalt drohen und schreiben das du nicht zahlst und das sie dich in Ruhe lassen sollen, dann würde ich warten was die weiter machen.

So lange kein Mahbescheid kommt kannste ruhig bleiben.

Habt ihr keinen Anwalt, dem würde ich vorsorglich mal die Fakten schildern und dich ordentlich beraten lassen!
rülps!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kkk-Didi« (26. Juni 2008, 13:16)


147

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:30

Wie hast du DAS eigentlich überlesen?????

Und dann auch noch ein falsches Alter angeben???

Wegen Smilies???

148

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:38

Zitat

Original von kkk-Didi
heißt auf Deutsch, wenn du denen nicht eine schriftliche Einwilligung geschickt hast, das deine Eltern dem zustimmen dann ist der Vertrag ungültig.



Habe ich oben ja auch schon erwähnt ;) :)



  • Unter 7 Jahren sind Rechtsgeschäfte nichtig.

  • Personen von 7-18 sind beschränkt Geschäftsfähig, Rechtsgeschäfte ohne vorherige Einwilligung der Eltern sind schwebend unwirksam, das heißt die Eltern müssen den Vertrag im Nachinein genehmigen.

  • Ab 18 ist man voll Geschäftsfähig und Rechtsgeschäfte sind voll wirksam.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SniKKaz« (26. Juni 2008, 13:40)


Masterpiece

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  • Masterpiece1989
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149

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:45

Also echt, wie kann man das bei dem Anmeldeformular übersehen, dass es 60€ kostet und dann noch ein falsches Alter angeben. Es gibt im Web 1000 Seiten mit Smilies, die du speichern kannst. Wieso??? Allein für die Dummheit solltest du die 60€ zahlen.

ltl.vamp

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  • LTL VAMP
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150

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:46

Oh man... zum letzten Mal: einfach nicht auf die reagieren!!!!

Und falls irgendwann mal etwas von einem Gericht kommt, dann ist das ein Formblatt vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme und da muss man nichts anderes machen, als anzukreuzen, dass die Forderungen unbegründet sind und dann war es das schon!

Es wurde schon so oft gesagt....

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!
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kkk-Didi

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151

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:48

Zitat

Original von ltl.vamp
Oh man... zum letzten Mal: einfach nicht auf die reagieren!!!!

Und falls irgendwann mal etwas von einem Gericht kommt, dann ist das ein Formblatt vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme und da muss man nichts anderes machen, als anzukreuzen, dass die Forderungen unbegründet sind und dann war es das schon!

Es wurde schon so oft gesagt....

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!

einfach nicht reagieren!!!!


Also, Altair am besten du schreibst den erstmal nen Brief, wie Vamp schon ein paar mal schrieb! :]
rülps!

152

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:49

Jo und wie Vamp schon meinte, überweis ihnen ne Teilsumme :biglaugh:
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

ltl.vamp

strigoi vii inventarium

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  • LTL VAMP
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153

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:51

Die sind wie Foren-Trolls: je mehr Du sie fütterst, desto mehr schreiben sie.... ignorieren ist die Lösung!
><(())°>
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154

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:52

Niemals wirst du das schaffen uns alle zu ignorieren Vamp! @_@

/edit: Also beharren wir weiter darauf dass der Vertrag ungültig ist? Durch die Angabe falscher Tatsachen hat er sich doch aber trotzdem strafbar gemacht oder? ?(
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ShagGy« (26. Juni 2008, 13:53)


155

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:53

Zitat

Original von Masterpiece
Also echt, wie kann man das bei dem Anmeldeformular übersehen, dass es 60€ kostet und dann noch ein falsches Alter angeben. Es gibt im Web 1000 Seiten mit Smilies, die du speichern kannst. Wieso??? Allein für die Dummheit solltest du die 60€ zahlen.


Da muss ich dir zustimmen. Schon bei der Anmeldung wäre ich darauf aufmerksam geworden, das irgendwas nicht stimmen kann, wieso sollte ich meine Adresse für Smileys eingeben. Aber warscheinlich bist du so einer der JEDES Wort beim MSN Messenger als Emoticon hat :rolleyes:

Naja blödheit muss einfach bestraft werden, die Seite macht schon nen unseriösen eindruck. Aber erst wenn du n Gerichtsschreiben im Briefkasten hast solltest du irgendwas machen, vorher nich :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SniKKaz« (26. Juni 2008, 13:54)


156

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:57

Zitat

Original von SniKKaz

Zitat

Original von Masterpiece
Also echt, wie kann man das bei dem Anmeldeformular übersehen, dass es 60€ kostet und dann noch ein falsches Alter angeben. Es gibt im Web 1000 Seiten mit Smilies, die du speichern kannst. Wieso??? Allein für die Dummheit solltest du die 60€ zahlen.


Da muss ich dir zustimmen. Schon bei der Anmeldung wäre ich darauf aufmerksam geworden, das irgendwas nicht stimmen kann, wieso sollte ich meine Adresse für Smileys eingeben. Aber warscheinlich bist du so einer der JEDES Wort beim MSN Messenger als Emoticon hat :rolleyes:

Naja blödheit muss einfach bestraft werden, die Seite macht schon nen unseriösen eindruck. Aber erst wenn du n Gerichtsschreiben im Briefkasten hast solltest du irgendwas machen, vorher nich :D


naja es muss halt so leute geben die so doof (sry) sind :rolleyes: weil sonst würde es die seiten ja nicht geben. ich denke das liegt daran das diese user einfach zu wenig crack sind 8) wären sie mehr im internet wüssten sie sowas.

naja... ich hab mich schon geschätzt 200-300 mal im internet irgendwo angemeldet. bis jetzt ist nix gekommen. außerdem sollte man immer andere stadt + straße nehmen.

aber wie vamp schon sagte. EINFACH NIX MACHEN!!!! das ist bei firstload und sowas auch.

MACH NIX! du warst 13 oder bist es.

157

Donnerstag, 26. Juni 2008, 13:57

Auch wenn Masterpiece es mit den treffenden aber nicht grad netten Worten ausgeführt hat: Er hat recht.

158

Donnerstag, 26. Juni 2008, 14:01

nagut.

ich finde auch wer so schlechte augen hat der sollte entweder als strafe die 60€ zahlen oder nicht zahlen und sich eine brille kaufen :poke:

es ist für ihn selbst schon schlimm genug das er sich hier outen musste das er nicht lesen kann :laugh: :P

159

Donnerstag, 26. Juni 2008, 14:28

Die Firma geht doch zurecht ihrem Geld hinterher. Es war kein Scheinangebot, kein Lug & Trug, und auch kein versteckte Kosten Ding. Dort wurde eine Leistung um 60 Euro angeboten. Er hat oder konnte es nutzen und dann ist auch das Geld fällig. Ist ja wie wenn ich mir 12 Monate XBL auf Rechnung holen würde, es aber dann doch nicht nutze und die Zahlung verweigere.

160

Donnerstag, 26. Juni 2008, 14:34

Der Zahlungshinweis war zu Beginn von Altairs Problem definitiv noch nicht vorhanden - habe damals auch testweise das Anmeldformular aufgerufen.

Demnach muss dies erst kürzlich hinzugefügt wurden sein - eben vielleicht aus mehrfachen aktuellen Anlässen...

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