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3 061

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:01

:biglaugh:

3 062

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:06

BTT:


...Big Bang Theory so eine lange Lieferzeit hat :thumbdown:

3 063

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:43

in guten ben :D





aber wie gesagt da müsste ich jetzt alles erzählen und das is mir zu lang und gehört auch nich hierher.....aber ich bin kein bad boy wennde jetzt dass meinst ;)



BTT: ...meine lieferung aus england (zinnsoldaten) so lange dauern.... :thumbdown:

3 064

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:43

ich bin lieb......


Das sind die schlimmsten :P

3 066

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:57

Andex in da Hood? :D

Spaß...

dass mich nur selten was nervt und ich somit hier nur selten Anteil haben kann :dunno:

3 067

Donnerstag, 21. Juli 2011, 15:24

andex 4 good :P

3 068

Donnerstag, 21. Juli 2011, 19:01

... ich offenkundig viel zu blöde bin, ein Anliegen so vorzutragen, dass es die Gegenstelle versteht ?(

Urteilt selbst:

Kurz und knapp:

Meine Freundin kann den Bahncardrabatt nicht nutzen, da die Strecke wohl nicht von
der Bahn bedient wird (obwohl Regionalbahnen der DB verkehren).
Ich bin der Ansicht, sie kann den Kaufpreis zurückverlangen, aber irgendwie schaffe
ich es nicht, den Sachverhalt so zu schildern, dass ich eine andere Antwort erhalte,
als dass es sich um einen Verbundtarif handelt :/

Ich will lediglich wissen, ob meine Freundin zu ihrem guten Recht kommt und warum
die Bahn ihre Bahncard 50 verkauft, in dem sie auf ihrer Seite einen Rabatt auf
jede Bahnfahrt garantiert.

Zitat

Sehr geehrter Herr Soul,

vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, uns Ihre Sichtweisen zu schildern.
(Anmerkung von mir: Er war der letzte in einer langen Reihe und meine Mail vorher war nicht sachlich verfasst,
sondern ähnelt stark einem Forenbeitrag von mir... allerdings inhaltlich alles beinhaltend, was ich später noch
mal etwas sachlicher wiederholt habe. Ich habe also quasi mehrfach die gleiche Mail verschickt... )

Bei der von Ihnen beschriebenen Relation handelt es sich um eine Fahrkarte im Bereich der Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR). Eine Bahn Card Vergünstigung bei Verbundfahrkarten ist nicht möglich.

Die Kosten für die Relation ist auf der DB Seite im Internet nicht preisbar da es sich um einen Verbundtarif handelt.

Informationen zu dem VRR Tarif erhalten Sie unter:

http://www.vrr.de/de/index.html

Mit freundlichen Grüßen

DB Regio NRW GmbH


Zitat


Sehr geehrter Herr Larifari,

es geht mir generell darum, dass meine Lebensgefährtin 118 Euro für eine Bahncard zahlt, obwohl sie diese nicht nutzen kann.
Das wäre alles durchaus in Ordnung, wenn man als Kunde grundsätzlich darauf hingewiesen wird, dass eben nicht garantiert bei jeder Bahnfahrt
der Bahncardrabatt möglich ist!

Nein, man muss als Kunde nach Lektüre der Bahncard-Konditionen und der AGB davon ausgehen, dass jederzeit ein Rabatt möglich ist! Aus diesem
Grunde sehe ich hier die Bahn in der Pflicht, den Kaufpreis zu erstatten und das Abonement zu beenden.

Ich beziehe mich hier ganz klar auf § 119* des BGB, der meiner Lebensegfährtin Recht gibt.

Fassen wir zusammen:

Die Bahn wirbt auf der Seite http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueber…ahncard50.shtml ausdrücklich mit: "Mit der BahnCard 50 sparen Sie bei jeder Bahnreise garantiert 50% auf den Normalpreis".
Gegenteilige Behauptungen finde ich dort leider nicht!

Das gleiche bei den AGB der Bahn, hier finde ich den Punkt 2.3 "Inanspruchname der Bahncard" interessant. Auch hier finde ich keinen Anhaltspunkt.

Servicepersonal lässt sich grundsätzlich zu den unterschiedlichsten Aussagen hinreissen, als Kunde darf man sich dann wohl aussuchen was stimmt.
Die beste Aussage war: "In Ennepetal fährt kein ICE, darum können Sie auch die Bahncard nicht nutzen."

Auf der Strecke fährt der RE 4 (RE 10435), der wohl offensichtlich von der DB Regio NRW GmbH bereitgestellt wird. Es geht also weder um eine Privatbahn, noch um eine S-Bahn vom Verkehrsverbund!

Selbst die Verkaufsautomaten in Düsseldorf lassen den Schluss zu, dass ein Bahncardrabatt auf der Strecke möglich ist. Erst wenn es zum Bezahlvorgang
kommt, wird man auf den Verkehrsverbund hingewiesen. Bis dahin kann man unbehelligt buchen. Bitte probieren Sie es aus!

Herr Larifari, was soll ich in diesem Fall nun tun? Der Gesetzgeber gibt meiner Lebensgefährtin recht, aber alles was ich als Antwort bekomme ist irgendein Quatsch mit Verbundtarif (suchen Sie bitte
mal nach dem Wort in den AGB). Bitte verstehen Sie, dass ich ziemlich verärgert bin. Gerade weil ich als langjähriger Kunde ein zweites Bahnhasserbuch locker mit meinen eigenen Erfahrungen füllen könnte.

Ich bitte Sie auch meine unsachlichen Ausrutscher zu entschuldigen.

Wie verfahren wir nun in der Sache, an welche Stelle kann ich mich noch wenden? Ich weiß nicht einmal ob das hier interessant genug ist um es an die Presse zu geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Soul


Als Antwort kam jetzt:

Zitat


Sehr geehrter Herr Soul,

Vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Mehrfach habe ich Ihnen die Situation ausführlich erläutert. Ich bedauere, wenn Sie mit unseren Antworten nicht einverstanden sind, inhaltlich ist jedoch nichts mehr hinzuzufügen. Wir werden deshalb von weiterer Korrespondenz zu vergangenen Vorfällen absehen.

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen. Für Ihre zukünftige Kritik habe ich immer ein „offenes Ohr“! Wir werden Ihre Eingaben wie bisher mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und im Einzelfall Entscheidungen über eine mögliche Entschädigung treffen.



Mit freundlichen Grüßen

DB Regio NRW GmbH


Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wo mein Denkfehler liegt? Warum bekomme ich nicht die gewünschte Aussage? Ich habe die Schlichtungsstelle eingeschaltet und bin schon gespannt, was die antworten...


Zur Info:

Zitat

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Gruß
Markus

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SouI« (21. Juli 2011, 19:01)


3 069

Donnerstag, 21. Juli 2011, 22:51

In einem solchen Fall bleibt es leider nicht aus, die AGB Ziffer für Ziffer durchzuarbeiten und erst einmal zu schauen, ob die Bestand haben. Wenn dem so ist, muss man im Anschluss den Sachverhalt unter die AGB subsumieren.
Eine Anfechtung nach § 199 Abs. 1 1. Alt. BGB dürfte nach dem ersten Überfliegen nicht möglich sein, verbürgen möchte ich mich aber um diese Uhrzeit nicht dafür ;)

3 070

Freitag, 22. Juli 2011, 00:47

Danke, aber ich möchte Dich nicht als kostenlosen Advokaten missbrauchen. Im Endeffekt ist mir das auch ehrlich gesagt scheissegal. Ich finde es nur recht blöde, dass Du als ahnungsloser Kunde völlig im Regen stehen gelassen wirst.
Irgendwie nervt es, dass der Laden es seit Jahren nicht gebacken kriegt einen halbwegs gescheiten Service anzubieten. Wenn alles gut läuft, informierst Du Dich im Web, buchst im Web und wendest Dich im Ernstfall vertrauensvoll an Google - das funktioniert alles recht zuverlässig und es ist kein Servicemitarbeiter der deutschen Bahn involviert.

Es kann auch ebenfalls nicht angehen, wie in einigen Einzelfällen mit Fahrgästen umgesprungen wird. Das sollte eigentlich jedem Mitarbeiter klar sein. Im Umkehrschluss habe ich aber auch schon Fahrgäste erlebt, die sich grauenhaft verhalten haben... 8|

Was kann man denn überhaupt mal machen, damit diese Gesellschaft lockerer und freundlicher wird? ^^
Gruß
Markus

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Veido

Erleuchteter

Beiträge: 3 684

Wohnort: Hamburg

Beruf: Zocker

  • ZoNiK GER
  • Private Nachricht senden

3 071

Freitag, 22. Juli 2011, 04:58

... alles. :|
"Don't eat the fucking candy!"

3 072

Freitag, 22. Juli 2011, 07:40

Danke, aber ich möchte Dich nicht als kostenlosen Advokaten missbrauchen. Im Endeffekt ist mir das auch ehrlich gesagt scheissegal. Ich finde es nur recht blöde, dass Du als ahnungsloser Kunde völlig im Regen stehen gelassen wirst.
Irgendwie nervt es, dass der Laden es seit Jahren nicht gebacken kriegt einen halbwegs gescheiten Service anzubieten. Wenn alles gut läuft, informierst Du Dich im Web, buchst im Web und wendest Dich im Ernstfall vertrauensvoll an Google - das funktioniert alles recht zuverlässig und es ist kein Servicemitarbeiter der deutschen Bahn involviert.

Es kann auch ebenfalls nicht angehen, wie in einigen Einzelfällen mit Fahrgästen umgesprungen wird. Das sollte eigentlich jedem Mitarbeiter klar sein. Im Umkehrschluss habe ich aber auch schon Fahrgäste erlebt, die sich grauenhaft verhalten haben... 8|

Was kann man denn überhaupt mal machen, damit diese Gesellschaft lockerer und freundlicher wird? ^^



Ich habe es bei mir selber gemerkt und diesen Tipp auch anderen gegeben, bei denen es dann auch halbwegs funktioniert hat:
Mach Dein Problem via Twitter öffentlich! Der BASE Kundendienst hat sich seit 3 Tagen nicht gemeldet. Einmal getwittert, dass ich bei dem tollen Netz bald zu Vodafone wechsle, und ich hatte eine Antwort...

3 073

Freitag, 22. Juli 2011, 09:29

Das kann ich bestätigen. Ich höre auch immer wieder auf diversen Podcasts das Leute diese Erfahrung machen. (zugegeben sind das meist Journalisten mit tausenden Followern)

3 074

Freitag, 22. Juli 2011, 10:38

... alles. :|
:knuddel:
Gruß
Markus

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3 075

Freitag, 22. Juli 2011, 10:50

Sag bescheid, wenn Du einen Anwalt brauchst :D


Als guter Anwalt hättest Du ruhig mal anmerken können, auch wenn es da schon zu spät war, daß man zumindest in D, nicht zur Polizei gehen muss, solange keine Ladung der Staatsanwaltschaft vorliegt.
...it´s a thin line between love and hate!

3 076

Freitag, 22. Juli 2011, 14:05

also in östtereich wirste angerufen, dass du als zeuge geladen wirst......schätze mal dass das schon verbindlich ist, und dass wenn du nicht freiwillig hinkommst sie dich holen kommen......

3 077

Freitag, 22. Juli 2011, 15:31

also in östtereich wirste angerufen, dass du als zeuge geladen wirst......schätze mal dass das schon verbindlich ist, und dass wenn du nicht freiwillig hinkommst sie dich holen kommen......


In D bekommst Du auch eine Ladung zur Vernehmung als Zeuge/ Beschuldigter. Jedoch kann die getrost in den Müll wandern, solange es kein Schreiben der Staatsanwaltschaft od. des Gerichts ist.

Es wird auch erwähnt, daß "sollte man nicht erscheinen, andere Mittel angewendet werden können". Jetzt nicht in dem Wortlaut, aber sinngemäß.

Kurze Info über Nichterscheinen ist aber auch nicht verkehrt, sagt mein Anwalt :D
...it´s a thin line between love and hate!

3 078

Freitag, 22. Juli 2011, 16:13

..... cool Nasenbluten -.-'
HANGIN' HOES BY THEIR TOES





3 079

Samstag, 23. Juli 2011, 12:47

... dass N-TV beim Bericht über den Norwegischen Amokläufer wiedermal das Thema "Killerspiele" ansprechen, weil dieser in seinem Twitter-Profil 1 Bild von MW2 als Lieblingsspiel (neben WoW) hatte .... geht das alles wieder von vorne los ?!?!

3 080

Samstag, 23. Juli 2011, 12:57

Es ist so wie immer mit diesen Vollidioten die dort unbedingt einen zusammenhang sehen wollen.
Keine Ahnung davon, nie ein Spiel gespielt aber tun so als wären sie die Experten auf dem Thema.

Edit: Achja ich hab Command in Conquer gespielt. Kann ich mich jetzt bei der Bundeswehr als General bewerben weil ich das ja so gut mit einem bösen Spiel trainiert habe? ;)

.... Das das Wetter so scheisse is :/

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