Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »El Pazerino« (24. Juni 2008, 14:03)
Zitat
Original von Marcel1990
Der Verkäufer hat lediglich die Pflicht das Gerät zur Reparation schicken zu lassen, aber keinesfalls die Pflicht ein neues Gerät auszuhändigen.
Rückgaberecht hat er, ja. Aber mehr auch nicht!
Zitat
Original von Marcel1990
Mal ganz abgesehen das Herr Weinberger nicht das Recht dazu hat eine völlig neue Maschine zu verlangen, statt der Reparation, schön zu lesen. Aber ein total unnötiger Rechtsstreit!
Vor allem wenn man das bedenkt was ich hier grade geschrieben habe. Und ja, ich bin mir dabei sicher, da jeder Schüler der irgendeine Ausbildung in Bereich Betriebswirtschaft macht(in meinem Gymnasium Bereich Wirtschaft, die noch ein Stück intensiver ist als eine normale Ausbildung) das gleich im ersten Jahr lernen sollte. Der Verkäufer hat lediglich die Pflicht das Gerät zur Reparation schicken zu lassen, aber keinesfalls die Pflicht ein neues Gerät auszuhändigen.
Rückgaberecht hat er, ja. Aber mehr auch nicht!
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Original von AlterEgoRocker
Soviel ich weiß hat der Händler, bzw der Hersteller das Recht 2x nachzubessern, oder?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ulpian« (25. Juni 2008, 04:47)
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Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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Original von El Pazerino
Gilt das auch für Österreich?
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Wohnort: Transylvanien EDIT: verd... früher hies das Feld "Herkunft" :colere:
Beruf: stressig
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Original von ulpian
Zitat
Original von Marcel1990
Mal ganz abgesehen das Herr Weinberger nicht das Recht dazu hat eine völlig neue Maschine zu verlangen, statt der Reparation, schön zu lesen. Aber ein total unnötiger Rechtsstreit!
Vor allem wenn man das bedenkt was ich hier grade geschrieben habe. Und ja, ich bin mir dabei sicher, da jeder Schüler der irgendeine Ausbildung in Bereich Betriebswirtschaft macht(in meinem Gymnasium Bereich Wirtschaft, die noch ein Stück intensiver ist als eine normale Ausbildung) das gleich im ersten Jahr lernen sollte. Der Verkäufer hat lediglich die Pflicht das Gerät zur Reparation schicken zu lassen, aber keinesfalls die Pflicht ein neues Gerät auszuhändigen.
Rückgaberecht hat er, ja. Aber mehr auch nicht!
Hallo,
ich als studierter Jurist kann Dir aber ebenfalls mit Sicherheit entgegnen, dass das Wahlrecht zwischen Reparatur und Umtausch dem Käufer zusteht.
vgl.
den vorletzten Absatz hier
oder die ausführliche juristische Begründung hier (unter 2.2.)
Zitat
Original von AlterEgoRocker
Soviel ich weiß hat der Händler, bzw der Hersteller das Recht 2x nachzubessern, oder?
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum.
vgl. hier
PS: Bitte immer auch die in den obigen links angegebenen Quellennachweise beachten.
Das bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz sagt hierzu:
in dem von krush888 bereits angegebenen link (hier)
"Nicht alle Verkäufer wissen um dieses Wahlrecht des Kunden, das es in dieser Form erst seit dem 01.01.2002 gibt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Verkäufer versuchen, den Käufer auf eine Herstellergarantie zu verweisen und ihren Kunden zunächst damit vertrösten, dass die mangelhafte Ware zum Hersteller geschickt wird.
(...)
Ebenfalls beliebt ist der Hinweis, dass der Kunde vorrangig nur eine Reparatur verlangen kann. Nur wenn diese (mehrfach) fehlschlägt, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Sache verlangen. Ein Verkäufer, der so argumentiert hat entweder die Schuldrechtsreform verschlafen und verwendet wahrscheinlich auch noch veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen oder er möchte seine Kunden in Bockshorn jagen.
Eine Beschränkung auf die Nachbesserung ist gegenüber einem Verbraucher nicht möglich. Der Verbraucher behält das Recht, nach seiner Wahl auch die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen."
mit freundlichen Grüßen
ulpian
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ltl.vamp« (25. Juni 2008, 09:04)
Zitat
Original von Marcel1990
@ulpian:
Hast du bei der ganzen Argumentation aber nicht die Unverhältnismäßigkeitseinrede vergessen, die die ganze Sache in ein anderes Licht rückt?![]()
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