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33 421

Dienstag, 3. Juli 2012, 20:32

naja, wie sollen wir mit 24 spielern auf konsole auch genug gegner finden :S

ich bin ja froh wenn ich mal einen find auf manchen maps.
El Fútbol Es La Vida


Black Tiger Sex Machine

33 422

Dienstag, 3. Juli 2012, 20:43

Hmm im ersten Video sehe ich Action. Im zweiten Szenen die so schnell ablaufen, das man noch nicht mal von Action reden kann, wo ich mich frage hast du da vorgespult oder ist Cod einfach nur so übertrieben schnell


Vorgespult, damit ich unter der Zeitbegrenzung bleibe. Aber es ist ja bekannt, dass Du nicht so tolle Reflexe hast.

33 423

Dienstag, 3. Juli 2012, 21:06

So lange die besser sind als deine, du alter Hase, kann ich mich nicht beklagen :P;)

Du kratzt schon über 30, ich hab die wenigstens noch vor mir ätsch bätsch :D

Und ja sry, ich bin Geniesser mag es nich so schnell 8)

33 424

Dienstag, 3. Juli 2012, 21:07

Aber wie oft hast Du mich sagen hören:
"Das ist mir viiiiel zu schnell!"

33 425

Mittwoch, 4. Juli 2012, 02:17

An den Reflexen soll das nicht scheitern. Es geht mir eigentlich um die Action selbst. Auf so was muss man schon stehen. "Stirb Langsam" in doppelter Geschwindigkeit würde ich zum Beispiel auch nicht mögen. :P
Zu langsam sollte es aber auch nicht sein...wenn es da nicht Camper gäbe :D

Edit: Thread powned :bounce:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Skorpio360« (4. Juli 2012, 02:17)


33 426

Mittwoch, 4. Juli 2012, 08:47

mann war das verlängerte gemütlich 8)


back @ work......moin

Reznornatic

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33 427

Mittwoch, 4. Juli 2012, 09:58

Hmm...komme gerade zurück vom Streichen einer Küche im Cafe gegenüber. Wie das halt so ist, man hilft Bekannten ja gerne mal aus ;)
Aber blöd, wenn die Bekannten gleichzeitig eine Malerfirma beauftragen, das Cafe von außen zu streichen... als Bekannter, der aushilft, wird man bei denen ja nicht sonderlich geachtet sein.... :)

33 428

Mittwoch, 4. Juli 2012, 11:01

hab hunger



MAHLZEIT

ltl.vamp

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33 429

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:12

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33 431

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:18

12:31 Uhr: Ad-Acta
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Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:22

Das Thema war schon so nicht von Interesse für die Leute hier. Musstest es jetz auch noch ne Seite nach hinten schieben?

33 433

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:30

sollte es nicht essbar sein, vergiss es..... :|

33 434

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:34

Und dann beschweren sich die Leute dass ihre Geldbeutel und Rechte immer weiter beschnitten werden.

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33 435

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:37

Dafür haben wir ja das Urteil des EuG, da sagt auch niemand etwas dazu, obwohl es eigentlich sensationell im Sinne des Verbrauchers ist.

Sämtliche Games mit Online-Pass sind ab sofort rechtswidrig ....

EDIT:

Zitat

Das ist ja schön und gut, dass das jetzt so ist. Dem Verbraucher nützt das leider herzlich wenig. Wie komme ich denn jetzt zu meinem Reicht?
Beispiel: Ich habe mir vor einigen Monaten das PS3-Spiel "Batman: Arkham City" gebraucht bekauft. Einen Teil des Spieles (Catwoman) muss man per Einmal-Code freischalten. Der Vorbesitzer hat diesen Code logischerweise schon benutzt, ich gehe also leer aus. Wie komme ich jetzt doch zu meinem Recht, auch als Catwoman spielen zu können? Ich kann mir nicht vorstellen dass es reicht, wenn ich Sony per Mail eine nette Anfrage schicke. Danke für das Gesetz, nützen tuts dem Endverbraucher leider nichts.

http://forum.spiegel.de/f22/europaeische…en-64958-3.html
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33 436

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:39

Jo aber weißt du wozu das führen wird? Sämtliche "Kaufverträge" online für Software werden zukünftig Mietverträge ohne Übertragbarkeit. Oder sie streichen den digitalen Vertrieb einfach. Das letzte was der Markt für digitale Distribution braucht ist nen Gamestop der Gamelizenzen An- und Verkauf betreibt.

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33 437

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:49

Das führt dazu, dass bei Datenträger z.B. die Hersteller sämtliche Downloads, die durch kostenlosen Einmalcodes beim Erstkäufer freigeschaltet wurden, bei den Gebrauchtkäufern - bisher kostenpflichtig - kostenlos freigeschaltet werden müssten. einer werfe bitte den ersten Stein. Reicht schon, dass ich die L-Bank BaWü verklagt habe ... (das ist eine andere Geschichte)

EDIT:

Zitat

"Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen."


BTW: was ist jetzt mit Acta?
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33 438

Mittwoch, 4. Juli 2012, 12:53

kostenlose Freischaltung bei Nachweis dass die Lizenz gehandelt wurde. Zum Transfer-Prozess gehört auch immer ein Wegfall am anderen Ende. Es wird interessant wie das zu implementieren sein wird.
Ist damit jetzt auch das Grundprinzip gekippt dass Käufe wie bei Steam verfallen dürfen? Immerhin hieß es ja bisher, wir kaufen nur einen Zugang zu den Spielen, besitzen sie aber nicht.

/edit: Meines Wissen nach wird weder bei Steam noch bei Xbox Live Käufen ein "unbefristete Nutzungsrecht" eingeräumt.
Es hieß schon immer "wenn wir den Service abschalten, habt ihr gelitten"

33 439

Mittwoch, 4. Juli 2012, 13:04

Jo aber weißt du wozu das führen wird? Sämtliche "Kaufverträge" online für Software werden zukünftig Mietverträge ohne Übertragbarkeit. Oder sie streichen den digitalen Vertrieb einfach. Das letzte was der Markt für digitale Distribution braucht ist nen Gamestop der Gamelizenzen An- und Verkauf betreibt.
Prinzipiell war dieses Urteil doch nur eine Frage der Zeit und ich denke für die Vertreiber von Softwarelizenzen auch kein Überraschung (auch wenn alle jetzt so tun). Immerhin wird die Problematik ob gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden können schon längere Zeit diskutiert. Im Grunde war es eine rechtliche Grauzone oder auch ein rechtliches Niemandsland. Jetzt hat der EuGH die Richtlinie sowie es scheint Verbrauchergünstig ausgelegt, womit das Verbreitungsrecht auch heruntergeladene Software erfasst.

Die Durchführung bzw. die Umsetzung des Urteils ist wieder eine ganz andere Frage. Denn sobald die erworbene Lizenz weiterverkauft wird muss die Software auf dem Rechner des ehemaligen "Eigentümer" unbrauchbar gemacht werden. Inwieweit dies kontrollierbar und umsetzbar ist bleibt dahingestellt. Demnach bin ich auch der Meinung, dass es zukünftig nicht über den Kauf von Lizenzen geregelt wird sondern vielmehr über Mietverträge. Somit hätte das Urteil zwar dem Verbraucher Vorteile verschaffen können aber dennoch gibt es ein "gewolltes" Schlupfloch um dies zu umgehen. Dass der Online-Vertrieb völlig abgesetzt wird kann ich mir nicht vorstellen. Dafür hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein zu lukrativer Markt entwickelt der zukunftsstabil zu sein scheint und auch von dem Urteil des EuGH nicht aus der Bahn geworfen werden kann.


33 440

Mittwoch, 4. Juli 2012, 13:10

Da sind wir uns dann wohl soweit einig aber was wäre wenn ich jetzt heute Steam anschreibe und meine Counterstrike Source Version weiterverkaufen will?

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