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Gericht legt Wikipedia.de lahm
Wissenshungrige Internetnutzer finden seit Mittwoch unter Wikipedia.de den Hinweis, dass von dort aus nicht auf die deutschsprachige Version des Onlinelexikons verlinkt werden kann. Der Grund dafür: Eine einstweilige Verfügung. Von wem die stammt, scheint klar zu sein.
HB Berlin. Durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland untersagt, von der Domain Wikipedia aus zu verlinken, heißt es auf Wikipedia.de. Aus rechtlichen Gründen will sich der Verein nicht weiter dazu äußern. Wikipedia ist aber nach wie vor über Handelsblatt.com ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten de.wikipedia.org zu erreichen.
Möglicherweise wurde die Einstweilige Verfügung wegen des Streits um den Hacker „Tron“ erlassen. In Foren der Website Wikinews wird derzeit darüber spekuliert. Die Eltern des Hackers hatten bereits Mitte Dezember eine Verfügung gegen Wikipedia erlassen, um zu verhindern, dass der reale Name ihres Sohnes genannt wird. „Tron“ hatte sich 1998 – so die offizielle Begründung – in einem Berliner Park erhängt. Bekannte hatten den Verdacht geäußert, er sei möglicherweise ermordet worden.
„Tron“ attackierte kommerzielle Verschlüsselungssystem wie Pay-TV und Telefonkarten. 1997 entwickelte er eine neue Technologie, das so genannte „Cryptophon“, zur Verschlüsselung von Sprachtelefonie, welches er im Rahmen seiner Diplomarbeit entwickelte. „Tron“ war Mitglied des Chaos Computer Club.
Der Satz hat mich zu Beginn ein wenig verwirrt.
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Wikipedia ist aber nach wie vor über Handelsblatt.com ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten de.wikipedia.org zu erreichen.
Club.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SimooZ« (19. Januar 2006, 12:40)
Das ist auf jeden Fall das grösste Problem. Es gibt aber schon Fälle, wo von mir aus gesehen berechtigterweise keine bürgerlichen Namen veröffentlicht werden sollten.
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Original von funkySTU
Wenn diese Klage durchkommt und der Nachname nicht mehr genannt werden dürfte, ebnet das - wie im Spiegel-Artikel angedeutet - den Weg für viele Leute, die die Wikipedia stört.
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09. Februar 2006 [...]
URTEIL IM FALL TRON
Wikipedia gewinnt im Namensstreit
Das freie Internetlexikon Wikipedia darf weiter direkt auf einen Artikel verlinken, in dem der echte Name des verstorbenen Hackers "Tron" genannt wird. Das hatten die Eltern des Hackers per Einstweiliger Verfügung unterbinden wollen. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen das "Fehlurteil" an.
Im Rechtsstreit um die Nennung des echten Namens des verstorbenen Hackers "Tron" im freien Internetlexikon Wikipedia haben die Betreiber von Wikipedia.de einen Sieg errungen. Das Amtsgericht Charlottenburg hob die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers beantragte einstweilige Verfügung gegen den deutschen Wikimedia-Verein am Donnerstag in Berlin auf. Sie hatten sich gegen die volle Namensnennung ihres Sohnes bei Wikipedia gewandt.
[...]
Eine bereits erwirkte einstweilige Verfügung gegen Wikipedia war zunächst wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt worden. Der Familie, urteilte die Richterin am Amtsgericht, stehe ein Anspruch auf Streichung des vollen Namens ihres Sohnes in der Wikipedia nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde.
Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen beispielsweise vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte das Amtsgericht. Das aber sei im verhandelten Fall "nicht gegeben", hieß es.
Auch die Argumentation der Eltern, ihre eigenen Persönlichkeitsrechte würden durch die Offenlegung des Namens verletzt, habe keinen Bestand, da "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.
Wikipedia darf damit weiterhin den Namen des Hackers nennen und seine Internetbesucher von der Domain Wikipedia.de auf Wikipedia.org umleiten, wo der umstrittene Beitrag hinterlegt ist.
[...]
Friedrich Kurz, der Anwalt der Eltern, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Seiner Auffassung nach verletze die Nennung des Nachnamens sehr wohl die Persönlichkeitsrechte der Eltern von Tron, weil der Nachname "in Deutschland einmalig" sei und sie somit als Eltern des Hackers kenntlich gemacht würden. Thorsten Feldmann, der Anwalt von Wikimedia Deutschland, sieht dagegen die Rechtsauffassung seines Mandanten durch das Gericht bestätigt.
Das Urteil wird unter dem Aktenzeichen AG Charlottenburg, 218 C 1001/06 veröffentlicht.
AP/dpa/pat
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