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Donnerstag, 19. Januar 2006, 12:04

Einstwilige Verfügung gegen Wikipedia!

Zitat

Gericht legt Wikipedia.de lahm

Wissenshungrige Internetnutzer finden seit Mittwoch unter Wikipedia.de den Hinweis, dass von dort aus nicht auf die deutschsprachige Version des Onlinelexikons verlinkt werden kann. Der Grund dafür: Eine einstweilige Verfügung. Von wem die stammt, scheint klar zu sein.

HB Berlin. Durch eine vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg erwirkte einstweilige Verfügung wurde dem Verein Wikimedia Deutschland untersagt, von der Domain Wikipedia aus zu verlinken, heißt es auf Wikipedia.de. Aus rechtlichen Gründen will sich der Verein nicht weiter dazu äußern. Wikipedia ist aber nach wie vor über Handelsblatt.com ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten de.wikipedia.org zu erreichen.

Möglicherweise wurde die Einstweilige Verfügung wegen des Streits um den Hacker „Tron“ erlassen. In Foren der Website Wikinews wird derzeit darüber spekuliert. Die Eltern des Hackers hatten bereits Mitte Dezember eine Verfügung gegen Wikipedia erlassen, um zu verhindern, dass der reale Name ihres Sohnes genannt wird. „Tron“ hatte sich 1998 – so die offizielle Begründung – in einem Berliner Park erhängt. Bekannte hatten den Verdacht geäußert, er sei möglicherweise ermordet worden.

„Tron“ attackierte kommerzielle Verschlüsselungssystem wie Pay-TV und Telefonkarten. 1997 entwickelte er eine neue Technologie, das so genannte „Cryptophon“, zur Verschlüsselung von Sprachtelefonie, welches er im Rahmen seiner Diplomarbeit entwickelte. „Tron“ war Mitglied des Chaos Computer Club.


Quelle: [url=http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200104,204016,1020221/SH/0/depot/0/index.html]Handelsblatt.com[/url]
Gruß
Markus

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2

Donnerstag, 19. Januar 2006, 12:39

RE: Einstwilige Verfügung gegen Wikipedia!

Zitat


Wikipedia ist aber nach wie vor über Handelsblatt.com ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten de.wikipedia.org zu erreichen.
Club.
Der Satz hat mich zu Beginn ein wenig verwirrt. :)

Die Eltern dieses Trons sind wirklich dermassen engagiert? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen. Das ist ja ein Kampf gegen Windmühlen. Es wäre wahrscheinlich einfacher, jemanden anzustellen, der den Eintrag hegt und pflegt.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SimooZ« (19. Januar 2006, 12:40)


3

Donnerstag, 19. Januar 2006, 12:50

RE: Einstwilige Verfügung gegen Wikipedia!

Es scheint eher um eine Grundsatzfrage zu gehen, zumindest von Seiten Wikipedias:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzkultu…,394374,00.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,396056,00.html
Gruß
Markus

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4

Donnerstag, 19. Januar 2006, 13:27

Von Seiten Wikipedias sollte mal so eine art Ehrenkodex ausgearbeitet werden, dass der Wunsch einiger Personen, nicht beim bürgerlichen Namen genannt zu werden, respektiert wird.

Der Aufwand ein Skript zu schreiben, dass Änderungen an Einträgen schon mal vorgängig prüft, würde sich auch in Grenzen halten.
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Freddi

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5

Donnerstag, 19. Januar 2006, 15:58

Über http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite ist es aber noch abrufbar.

Aber schon shit, dass man jetzt über wikipedia.org gehen muss.

6

Donnerstag, 19. Januar 2006, 16:38

Naja, Naja...Ich geh eh nur über Firefox drauf.

funkySTU

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7

Donnerstag, 19. Januar 2006, 19:14

Ich bin der Meinung, dass die Wikipedia nicht aufgrund solcher Sachen beschnitten werden sollte. Es handelt sich um eine freie Enzyklopädie, und solange das, was drin steht, wahr ist, soll es auch drin stehen bleiben.

Wenn diese Klage durchkommt und der Nachname nicht mehr genannt werden dürfte, ebnet das - wie im Spiegel-Artikel angedeutet - den Weg für viele Leute, die die Wikipedia stört.

Die Wikipedia ist für mich eine der besten Sachen, die das Netz bisher vorgebracht hat: Tausende Menschen arbeiten friedlich und ehrenamtlich zusammen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, das der Gemeinschaft dient. Einfach wunderbar.
Vorsicht, freilaufender Mathematikstudent! (schlimmer als Mathematiker, weil dümmer)

8

Freitag, 20. Januar 2006, 00:57

Zitat

Original von funkySTU
Wenn diese Klage durchkommt und der Nachname nicht mehr genannt werden dürfte, ebnet das - wie im Spiegel-Artikel angedeutet - den Weg für viele Leute, die die Wikipedia stört.
Das ist auf jeden Fall das grösste Problem. Es gibt aber schon Fälle, wo von mir aus gesehen berechtigterweise keine bürgerlichen Namen veröffentlicht werden sollten.
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9

Freitag, 20. Januar 2006, 07:26

Ja, aber wegen einem Namen eine ganze Enzyklopedia abzuschalten, halte ich für absoluten Schwachsinnn. Die meisten "Einstweiligen Verfügungen" auch, die danach durch ein "rechtmäßiges Urteil" sowieso zu 95% wieder aufgehoben werden (ich spreche aus eigener Erfahrung!)

Wie wäre es, wenn die Nachfahren von Stalin allles Schriftliche über ihn verbieten wollten? Wo kämen wir da hin.....
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10

Montag, 23. Januar 2006, 07:20

Quelle: Web.de
Link (funktioniert nur eine Zeit lang):
http://portale.web.de/Computer/msg/6054938/

Wikipedia.de wieder in Betrieb

Hamburg - Das freie Online-Lexikon Wikipedia ist wieder unter der deutschen Adresse Wikipedia.de erreichbar. Die Anfang der Woche verhängte Einstweilige Verfügung wegen der Namensnennung des verstorbenen Hackers «Tron» sei vorläufig ausgesetzt worden, teilte die Wikimedia Deutschland am Freitag mit.
Durch eine Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar war der Gesellschaft zunächst untersagt worden, von der Internet-Adresse Wikipedia.de auf die deutschsprachige Seite der Enzyklopädie weiterzuleiten.


Die Einstweilige Verfügung war nach Angaben eines englischsprachigen Wikipedia-Eintrags von der Familie des unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommenen Hackers «Tron» erwirkt worden. Der Name des Sohnes sei allerdings in der Einstweiligen Verfügung nicht genannt worden, berichtet Wikimedia Deutschland. «Lediglich aus dem Nachnamen eines der zwei Antragsteller ließ sich vermuten, warum uns die Weiterleitung untersagt wurde», hieß es.
Hintergrund des Streits ist ein Eintrag unter anderem in der deutschsprachigen Lexikon-Ausgabe, in der der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. «Tron» war im Oktober 1998 in einem Berliner Park erhängt aufgefunden worden. Die Ermittlungsbehörden kamen zu dem Schluss, dass der Hacker Selbstmord begangen habe. Die offizielle Todesursache wird allerdings bis heute vielfach bezweifelt.

Eine der Theorien um die mysteriösen Todesumstände geht davon aus, dass «Tron» Mordopfer des Geheimdienstes oder der organisierten Kriminalität geworden ist. Der hoch intelligente «Hacker» hatte sich auf die Entschlüsselung zum Beispiel von Pay-TV-Karten spezialisiert und entwickelte ein Telefon, das die Sprachsignale verschlüsselt übermittelt.

Formaljuristisch habe die Einstweilige Verfügung dennoch weiter Bestand, teilt die Gesellschaft mit. Ihre Rechtsanwälte hätten jedoch mit einem Eilantrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung erwirkt. Über den Widerspruch werde das Gericht voraussichtlich in der fünften Kalenderwoche entscheiden.

© dpa - Meldung vom 20.01.2006 18:02 Uhr


// deutsche Gerichtslogik - kein Kommentar!
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11

Montag, 23. Januar 2006, 16:09

Zitat

Original von ltl.vamp
// deutsche Gerichtslogik - kein Kommentar!


...äh ja, ok! Wie auch immer :)).

ltl.vamp

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12

Samstag, 11. Februar 2006, 12:42

Update

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,399943,00.html

Zitat


09. Februar 2006 [...]

URTEIL IM FALL TRON

Wikipedia gewinnt im Namensstreit

Das freie Internetlexikon Wikipedia darf weiter direkt auf einen Artikel verlinken, in dem der echte Name des verstorbenen Hackers "Tron" genannt wird. Das hatten die Eltern des Hackers per Einstweiliger Verfügung unterbinden wollen. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel gegen das "Fehlurteil" an.

Im Rechtsstreit um die Nennung des echten Namens des verstorbenen Hackers "Tron" im freien Internetlexikon Wikipedia haben die Betreiber von Wikipedia.de einen Sieg errungen. Das Amtsgericht Charlottenburg hob die von den Eltern des 1998 verstorbenen Hackers beantragte einstweilige Verfügung gegen den deutschen Wikimedia-Verein am Donnerstag in Berlin auf. Sie hatten sich gegen die volle Namensnennung ihres Sohnes bei Wikipedia gewandt.

[...]

Eine bereits erwirkte einstweilige Verfügung gegen Wikipedia war zunächst wegen Unverhältnismäßigkeit außer Kraft gesetzt worden. Der Familie, urteilte die Richterin am Amtsgericht, stehe ein Anspruch auf Streichung des vollen Namens ihres Sohnes in der Wikipedia nicht zu, "da durch die Namensnennung dessen über den Tod hinausgehendes Persönlichkeitsrecht nicht verletzt" werde.

Der postmortale Schutz der Persönlichkeit sei vor allem darauf ausgerichtet, den Verstorbenen beispielsweise vor unwahren Behauptungen oder Herabsetzungen zu schützen, urteilte das Amtsgericht. Das aber sei im verhandelten Fall "nicht gegeben", hieß es.

Auch die Argumentation der Eltern, ihre eigenen Persönlichkeitsrechte würden durch die Offenlegung des Namens verletzt, habe keinen Bestand, da "allein aus den streitgegenständlichen Beiträgen auf der Website eine Identifizierung der Antragsteller nicht möglich" sei.

Wikipedia darf damit weiterhin den Namen des Hackers nennen und seine Internetbesucher von der Domain Wikipedia.de auf Wikipedia.org umleiten, wo der umstrittene Beitrag hinterlegt ist.

[...]

Friedrich Kurz, der Anwalt der Eltern, kritisierte den Beschluss als "Fehlurteil" und kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen. Seiner Auffassung nach verletze die Nennung des Nachnamens sehr wohl die Persönlichkeitsrechte der Eltern von Tron, weil der Nachname "in Deutschland einmalig" sei und sie somit als Eltern des Hackers kenntlich gemacht würden. Thorsten Feldmann, der Anwalt von Wikimedia Deutschland, sieht dagegen die Rechtsauffassung seines Mandanten durch das Gericht bestätigt.

Das Urteil wird unter dem Aktenzeichen AG Charlottenburg, 218 C 1001/06 veröffentlicht.

AP/dpa/pat


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Dienstag, 14. Februar 2006, 17:21

Ich finde das Urteil gut so.
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