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kkk-Didi

Foren-Dino

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81

Donnerstag, 4. Januar 2007, 16:58

Zitat

Original von kutas
also MS HOTLINE sagt,bei WEITERVERKAUF einer registrierten Konsole hat man PECH,dann ist die Garantie weg.


Das sagt MS, aber das spielt keine Rolle was sie sagen, weil der Deutschestaat was anderes sagt also hat MS pech und nicht du!:angry:
rülps!

82

Donnerstag, 4. Januar 2007, 17:09

bsp: ich habe eine gebrauchte konsole und die ist kaputt,was mach ich dann?
wenn ich bei ms anruf,wimmeln die mich ab,ist nunmal so.was soll man da machen ;)?


man kann natürlich sich an den erstkäufer wenden und den bitten MS zu kontaktieren^^ aber ist auch doof irgendwie

Realfighter117

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83

Donnerstag, 4. Januar 2007, 17:52

in deutschland gilt 2 jahre garantie (ab dem zeitpunkt in dem die xbox im laden verkauft worden ist)
egal ob du der20 oder der 2 käufer bist
nachzulesen: BGB §433 ff
diese recht kann in deutschland nicht verändert werden, auch nicht durch die agbs
du kannst dieses recht notfalls einklagen

am besten du drohst ihnen mit deinem anwalt, habe ich gemacht habe eine komplett neue bekommen, hatte meine über ebay gekauft, hatte weder nen kassenzettel noch sonst was und sie war auf denn vorbesitzer registriert! die können aber anhand der seriennummer überprüfen wann die xbox 360 verkauft worden ist, also wie lange die garantie noch gilt!
Wer Fehler findet darf sie behalten!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Realfighter117« (4. Januar 2007, 18:01)


Ruesselbaer

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84

Freitag, 5. Januar 2007, 02:42

scheinbar wissen hier einige immer noch nicht worin der unterschied zwischen garantie und gewährleistung besteht:

die garantie gibt der hersteller. zu seinen bedingungen. solange er will. es ist eine freiwillige leistung, zu der sich ein hersteller verpflichtet (oder auch eben nicht).

punkt. kein gesetz in deutschland schreibt eine pflichtgarantie vor (siehe z.b. toshiba, die geben auf ihre hdtv-geräte eben keine).

die gewährleistung dagegen ist gesetzlich verankert und beträgt 2 jahre. die ganze sache hat aber einen haken. innerhalb der ersten 6 monate muss, bei auftretenden mängeln, der verkäufer (nicht der hersteller) nachweisen, das der mangel bei kauf NICHT bestanden hat. kann er in de regel nicht. ergo umtausch kein problem.
nach 6 monaten ab kauf gilt die beweislastumkehr.d.h. der käufer muss nun nachweisen, dass das gerät bei kauf bereits einen defekt hatte. kann er in der regel eben auch nicht. ergo oftmals pech gehabt. die pflicht zu zweijähriger gewährleistung durch den händler ist in dieser hinsicht ein papiertiger.

nach 6 monaten dürfte also nur der weg über die garantie einfach und ohne streitereien gangbar sein. wenn diese denn noch besteht, wie bereits gesagt, das darf der hersteller regeln, wie er will. dazu gehört auch eine beendigung der garantie bei weiterverkauf. wenn das so in den garantiuebestimmungen steht, dann gilt das.

die gewährleistung hat damit NICHTS zu tun und ist gegenüber dem hersteller nicht geltend zu machen.

85

Freitag, 5. Januar 2007, 04:14

so, poste ich auch mal was zu dem thema :D
vor etwa. 30min hat sich meine liebe xbox360 mit einem hübschen "ring of death" in den ruhestand verabschiedet und will nun auch nimmer angehen, bzw nur mit nem hässlichen roten kreis... ^^
das kaufdatum beläuft sich auf den 9.12.05 und ich musste erschreckend feststellen, dass in die Garantie bis zu einem nach Kauf des Produktes gültig is.
Heißt das nu für mich (im falle des einsenden der Konsole) dass ich da nu irgendwas an Reparaturkosten zahlen muss,oder versteh ich dieses ganze Garantie zeugs wieder falsch?^^
erwähnenswert wäre noch, dass die xbox vor dem heutigen tag lange zeit nicht in Benutzung war (ca. 4 wochen) und auch seit etwa 4-5 wochen es erst auch ein problem mit freezen des spiels, bzw jetzt des völligen absturzes gibt. naja, seit ich smackdown vs raw 07 spiele, komischerweise ^^

vll könnt ihr mir ja was raten oder ähnliches ;)
In diesem Sinne
frohes schaffen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Axe-H4kE« (5. Januar 2007, 04:20)


Razor27

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86

Freitag, 5. Januar 2007, 11:30

Zitat

Original von Axe-H4kE
so, poste ich auch mal was zu dem thema :D
vor etwa. 30min hat sich meine liebe xbox360 mit einem hübschen "ring of death" in den ruhestand verabschiedet und will nun auch nimmer angehen, bzw nur mit nem hässlichen roten kreis... ^^
das kaufdatum beläuft sich auf den 9.12.05 und ich musste erschreckend feststellen, dass in die Garantie bis zu einem nach Kauf des Produktes gültig is.
Heißt das nu für mich (im falle des einsenden der Konsole) dass ich da nu irgendwas an Reparaturkosten zahlen muss,oder versteh ich dieses ganze Garantie zeugs wieder falsch?^^
erwähnenswert wäre noch, dass die xbox vor dem heutigen tag lange zeit nicht in Benutzung war (ca. 4 wochen) und auch seit etwa 4-5 wochen es erst auch ein problem mit freezen des spiels, bzw jetzt des völligen absturzes gibt. naja, seit ich smackdown vs raw 07 spiele, komischerweise ^^

vll könnt ihr mir ja was raten oder ähnliches ;)
In diesem Sinne
frohes schaffen




Vielleicht schaden die Wrestler deiner Konsole :biglaugh:

Nein, aber was hast du für ein Laufwerk.
Wenn du nicht weißt wie mans erkennt dann nimm den Link:
http://xbox.frontforen.de/thread.php?threadid=6973&sid=

Wenn du ein Samsung hast, dann wird dass das Problem wegen der Freezes sein.
80% der kaputten Boxen sind Samsung.

Schau einfach mal nach
[GC1]Thunderraven27[/GC1]

87

Freitag, 5. Januar 2007, 11:35

ich hab ein toshiba-samsung ,das 1.linke bild

OH NEIN !!!! :(

Razor27

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88

Freitag, 5. Januar 2007, 11:37

Heißt aber garnix.
Wen deine Konsole hin is, dann schickst sie ein, und dann bekommst ein LG, weil die neuen Konsolen anscheinend keine Samsungs mehr haben.
Vielleicht ist ja nicht Microsoft sondern Samsung an dem ganzen Debakel schuld :biglaugh:.
[GC1]Thunderraven27[/GC1]

89

Freitag, 5. Januar 2007, 11:57

^^ könnte sein , aber der Service ist trotzdem das allerletzte :wall: :wall: :wall: :wall:

Realfighter117

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90

Freitag, 5. Januar 2007, 11:59

@Ruesselbaer: ok allgemein heißt es gewährleistunganspruch
dass mit der garantie stimmt wie du es geschrieben hast §477 (BGB)
und dass mit den 6monaten auch §476 (BGB) beweislastumkehr stimmt auch!
aber der käufer muss sich ja nach diesen 6 monaten nur sicher sein dass er das produkt nicht beschädigt hat, wenn dass der fall ist kann er einen gutachter beantragen, den, falls er recht hat, der verkäufer zahlen muss! und die deutschen verkäufer werden sich hüten innerhalb dieser 2 jahre eine konsole nicht zu reparieren!
Wer Fehler findet darf sie behalten!!!

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Realfighter117« (5. Januar 2007, 12:08)


91

Freitag, 5. Januar 2007, 12:22

meine konsole ist erst 1 monat alt und wieso hat die nen samsung dann :(

Realfighter117

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92

Freitag, 5. Januar 2007, 13:44

da hatte halt dein verkäufer noch die alte version auf lager!
Wer Fehler findet darf sie behalten!!!

93

Freitag, 5. Januar 2007, 14:35

Zitat

Original von Razor27
Vielleicht schaden die Wrestler deiner Konsole :biglaugh:

Nein, aber was hast du für ein Laufwerk.
Wenn du nicht weißt wie mans erkennt dann nimm den Link:
http://xbox.frontforen.de/thread.php?threadid=6973&sid=

Wenn du ein Samsung hast, dann wird dass das Problem wegen der Freezes sein.
80% der kaputten Boxen sind Samsung.

Schau einfach mal nach



nein :S hab schon n hitachi laufwerk ^^ naja, freut sich MS halt über meine konsole..^^

94

Freitag, 16. Februar 2007, 11:38

RE: Garantie verarsche!!!!!!!

Zitat

Original von Pentado
Hab am Montag meine defekte Core eingeschickt.....und Überraschung hab sie bereits heute zurückbekommen!!!

das ging ja schnell....doch dann der Schock!!!

...davon, das sie meinen Originalkarton behalten haben sehe ich mal ab.... aber sie kam unrepariert wieder zurück.... angeblich soll ich einen nicht vorhandenen Garantiesiegelaufkleber entfernt haben !!!!!

am service meinten sie dann ich hätte das gerät mal geöffnet oder den aufkleber entfernt...was ich aber nie gemacht habe....jetzt soll meine Garantie weg sein....reparieren tun sie dann nur für ca 200€


SAUEREI!!!!! BETRUG oderwasweissich!!!!!:colere:


Also erstens wird JEDER (!) beim Anruf vom Support darauf hingewiesen die Konsole in einen neutralen Karton, also auf keinen Fall in den originalkarton zu verpacken und kein Zubehör mitzuschicken, auch die Festplatte nicht! Zweitens kostet eine kostenpflichtige Reparatur einer Xbox 360 ca. 120 € und drittens richtet sich das Honorar eines Anwalts gesetzlich nach dem Streitwert, bei 120,- € dürfte sich das im Rahmen von ca. 50 € bewegen, inkl. Gerichtskosten sinds dann ca. 100,- €. Mit dem Siegen ist das so eine Sache... Fehlt es dann haste bei M$ aus nunmal verständlichen Gründen ein Problem wenns um die Garantie geht, ob nun selbstverschuldet oder nicht.

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