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1

Freitag, 19. Mai 2006, 10:43

Frage zum Mietrecht

hallo, folgende Situation:
Meine Freundin wohnt in einer knapp 40 Jahre alten Wohnung. der Heizkörper dort ist mit Sicherheit auch so alt. nun ist dort letztes Wochenende in der Nacht von Samstag nach Sonntag ein Ventil der Heizung kaputt gegangen und das Halbewohnzimmer stand unter Wasser. Der Hausmeister hat am Sonntagmorgen direkt die Heizung abgestellt und einen Fachmann welcher Sonntagsdienst hat gerufen. Das Defekte Ventil war nach wenigen Minuten ausgetauscht. Da das Wasser knapp 6 stunden auf den 40 Jahre altem Parkett stand ist dieser natürlich gequollen und bildet jetzt eine kleine Kuppel dort wo das Wasser stand.
Des Weiteren wird an dieser Stelle der ganze Parkett Schwarz (ich weiß nicht ob das Schimmel ist oder das Holz anfängt zu modern oder was auch immer).

Nun meine Frage:
Der Vermieter behauptet das es die Schuld meiner Freundin ist, da sie mindestens einmal im Jahr die Drehregler an der Heizung Tauschen müsste und dieses wohl eine Selbstverständlichkeit wäre und er, da dieses nie gemacht wurde, auf keinen Fall für den Einsatz des Klempners sowie den Wasserschaden aufkommen würde.

Ist das alles soweit rechtens? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich die Drehregler mehrmals im Jahr Tauschen muss… ich hab das noch nie gemacht und auch noch nie gehört das jmd. Ein nicht Defekten Regler der Routine wegen getauscht hat.

Ich hab auch schon versucht beim Mieterschutzbund Informationen diesbezüglich ein zu holen doch diese verlangen aus Rechtstechnischengründen eine Mitgliedschaft und geben keine Auskünfte an nicht Mitglieder raus.

Vielleicht kennt sich damit ja einer zufällig aus oder kann mir ein Denkanstoß bzw. Tipp geben wie ich in dieser Situation bzw. meine Freundin Reagieren soll.

Danke im Voraus.


Wenn man im Wort "Mama" nur 4 Buchstaben ändert, dann hat man auf einmal "Bier"!

SaX

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2

Freitag, 19. Mai 2006, 10:51

Ich bin selber Hausbesitzer und vermiete auch 2 Wohnungen. Das man das Thermostat jedes Jahr auswechseln soll ist wohl ein schlechter Witz. Ich habe nur digitale und die kosten so ca. €50/Stück. Wer soll das denn bezahlen?

Ist die Wohnung bei privat gemietet oder bei einer Wohnungsgenossenschaft etc.? Denn das klingt nach Hausinhaber der die Kosten nicht übernehmen will.

Wenn nichts geht, würde ich zu einem Anwalt gehen. Günstige Rechtsberatung gibt es schon für €30.

3

Freitag, 19. Mai 2006, 10:55

Die Wohnung ist Privat gemietet...
Er hat wohl auch eine Heizungswasserschutzversicherung (oder wie das richtig heißt), er ist aber der Meinung das meine Freundin schuld wäre da sie das Thermostat nicht Regelmäßig tauschen würde.


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SaX

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4

Freitag, 19. Mai 2006, 10:58

Zitat

Original von chepONx
Die Wohnung ist Privat gemietet...
Er hat wohl auch eine Heizungswasserschutzversicherung (oder wie das richtig heißt), er ist aber der Meinung das meine Freundin schuld wäre da sie das Thermostat nicht Regelmäßig tauschen würde.


Ich glaube bei meinen Eltern sind die Thermostat ca. 20 Jahre alt! Ich habe noch nie gehört das man die wechseln muß! Frag mal einen Heizungsbauer nach dieser Wartungsarbeit...der lacht bestimmt. Ich kann mir das echt nicht vorstellen.

Will jetzt auch nicht auf die Kaxxe hauen, aber der vermieter scheint nicht alle beisammen zu haben ;)

5

Freitag, 19. Mai 2006, 11:06

Naja mal sehen was da kommt, falls der Vermieter vor Gericht ziehen will wird meine Freundin wohl einem Mieterschutzbund für ein Jahr beitreten.


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SaX

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6

Freitag, 19. Mai 2006, 11:11

So eine Klage wird bei Gericht bestimmt nichmal angenommen ;)

Byblos

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7

Freitag, 19. Mai 2006, 11:16

Der Vermieter soll dir erst mal zeigen, wo in dem Mietvertrag steht, das deine Freundin die Drehregler jährlich austauschen muss . . .

Arbeiten an der Heizung werden normalerweise immer vom Vermieter gemacht. Zum Austausch der Drehregler muss nämlich das Wasser aus dem Heizungssystem abgelassen werden. Wenn jetzt jeder Mieter selbst bestimmt wann er die Drehregler wechselt, wird das Wasser mehrmals im Jahr abgelassen (es müsste dann ja jede Mietpartei tun, nicht nur deine Freundin!). Der Vermieter will nur nicht zahlen!!!

Btw, dem Mieterschutzbund würde ich auch länger als ein Jahr beitreten, oder eben ne Rechtschutzversicherung.
Gruß,
Christian
_______________


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8

Freitag, 19. Mai 2006, 12:10

Zitat

Original von SaX
So eine Klage wird bei Gericht bestimmt nichmal angenommen ;)


????? was ???
ich mein, ich weiß ja nicht wie das in deutschen Gerichten gehandhabt wird, aber "angenommen" wird jede Klage, wenn sie schlüssig ist und klar hervorgeht, welche Leistung eingeklagt wird.
Es wird dann nämlich am Beklagten liegen, seinen Gegenstandpunkt durch Beweise/Vereinbarungen etc darzutun.

Ein Kläger kann ganz einfach vor Gericht gehn und den entstandenen Schaden einklagen. Immerhin wird er dafür Rechnungen erhalten. Genau diese Sache kann er einklagen.

Mag sein, dass das bei uns in Österreich anders gehandhabt wird, aber ich denke wohl, dass man in Deutschland auch vor Gericht gehen kann.

Wie dann das Urteil des Richters aussieht wird vom Sachverhalt abhängen. Wenn im Mietvertrag zB eine Wartungsklausel drinnen steht, hat der Mieter wahrscheinlich schlechte Karten...

ich würd mich außergerichtlich - eventuell auch nach Rücksprache bei der Versicherung - einigen.

Für strengere Richtlinien bei Konsolenspielen

9

Freitag, 19. Mai 2006, 12:26

Ja, vor Gericht wollen wir / sie nicht unbedingt gehen. Nur das Sie dann für den entstandenen schaden aufkommen soll halt ich auch für unfair Ein neues Parkett kostet doch mit Sicherheit über 2000€ da ist dann der Aufwand des Monteurs noch das geringste Problem!


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Byblos

Forenfuchs

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10

Freitag, 19. Mai 2006, 13:06

Ich würde dan deiner Stelle vors Gericht gehen, wenn der Vermieter stur bleibt. Nur weil er die Heizung nicht vernünftig wartet soll deine Freundin dafür leiden?
Gruß,
Christian
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11

Freitag, 19. Mai 2006, 13:14

Sachen gibt es. Manche Vermieter sollte man öffentlich auf dem Marktplatz auspeitschen (u.a. auch meinen letzten Vermiter - Gell, Herr H. aus S.?).

Solange nicht explizit im Mietvertrag auf diese ominöse Geschichte hingewiesen wird, dürfte er wohl verdammt schlechte Karten haben.

Hast Du Dir denn Vertrag mal in Ruhe durchgelesen und Dir entsprechende Vormulierungen rausgesucht, die diese, meiner Meinung nach, lächerlichen Behauptung stützen?
Gruß
Markus

Dieser Beitrag ist potentiell jugendgefährdend

12

Freitag, 19. Mai 2006, 13:35

Nein, ich seh heute erst mein Frauchen wieder, werd dann aber mal ein Blick in die Bücher werfen!


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kkk-Didi

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13

Freitag, 19. Mai 2006, 13:44

Zitat

Original von chepONx
Nein, ich seh heute erst mein Frauchen wieder, werd dann aber mal ein Blick in die Bücher werfen!


Zur not kannst du auch zum Rechtspfleger zum Amtsgericht gehen dort bekommst du dann, wenn du kein Geld hast einen Erstberatungschein.
Damit kannst du dann zum Anwalt gehen, zu welchem auch immer, und kannst dich beraten lassen!

Das Problem liegt nämlich darin wenn du zum Anwalt gehst wird er dir fürs Erstgespräch ungefähr 200€ in Rechnung stellen und das kannst du mit diesem Erstberatungsschein vermeiden. Anwälte sind sau teuer!
rülps!

14

Dienstag, 27. Juni 2006, 13:39

So... ich buddel diesen Thread mal aus um eine Frage zu stellen ohne nen großen Googleresearch zu starten.
Wenn man das Mietverhältnis kündigt, wie lange hat der ehemalige Vermieter dann Zeit die Kaution zurück zu zahlen?
Mein Mutter hat nämlich das Problem, dass ihr Mietvtrag schon seit 2 Monaten aufgelöst ist, sie aber noch immer die Kation nicht bekommen hat. Auf Anfrage wurde gesagt es können bis zu 6 Monaten dauern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ehemalige Vermieter so lange mit dem Geld meiner Mutter arbeiten darf.
Weiß da jemand Genaueres?

15

Dienstag, 27. Juni 2006, 13:43

Zitat

Original von Reznor
So... ich buddel diesen Thread mal aus um eine Frage zu stellen ohne nen großen Googleresearch zu starten.
Wenn man das Mietverhältnis kündigt, wie lange hat der ehemalige Vermieter dann Zeit die Kaution zurück zu zahlen?
Mein Mutter hat nämlich das Problem, dass ihr Mietvtrag schon seit 2 Monaten aufgelöst ist, sie aber noch immer die Kation nicht bekommen hat. Auf Anfrage wurde gesagt es können bis zu 6 Monaten dauern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der ehemalige Vermieter so lange mit dem Geld meiner Mutter arbeiten darf.
Weiß da jemand Genaueres?


Ich habe was bei google gefunden, was aber nicht sehr aussagekräftig ist^^

Zitat

Nach beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution abzurechnen und unter einschluß der Zinsen zurückzuzahlen wenn feststeht, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Nach der Rechtsprechung steht dem Vermieter eine angemessene Frist zur Prüfung seiner Ansprüche zu. Verzögert sich die Abrechnung aufgrund von Umständen die der Vermieter nicht verschuldet hat, kann die Fristauch bis zu sechs Monaten ev. auch darüber hinaus betragen.


Quelle: http://www.pfalzonline.de/mietrecht/mietkaution.htm

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16

Dienstag, 27. Juni 2006, 13:47

Ich kann dir nur ein Beispiel nennen:
Als wir unsere neue Wohnung bezogen haben, hatte mir ein Nachbar gesagt, das diese fast schon ein halbes Jahr leer stand. Als wir 3 - 4 Wochen in der Wohnung gelebt haben, hatte mich der Vermieter angerufen und gefragt ob alles in Ordnung ist. Er wollte genau wissen, ob alle Steckdosen usw. funktionierten. Als ich das bejahte, meinte er, das der Vormieter dann keine Schäden hinterlassen habe und er ihm jetzt die Kaution zurück geben könnte.
Ich fand das auch ziemlich seltsam, das er die Kaution ein halbes Jahr behalten hat, aber wenn man dir jetzt das gleiche gesagt hat, vielleicht ist es doch gesetzlich vertretbar ?(
Gruß,
Christian
_______________


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17

Dienstag, 27. Juni 2006, 13:50

Die Wohnung meiner Mutter ist bereits wieder Vermietet. Somit müsste die Prüfungsfrist doch entfallen, oder nicht?

Ausserdem wurde die Wohnung vom Vermieter zuvor auch abgenommen.

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