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2 201

Sonntag, 30. August 2009, 21:38

Das was in China und im Iran abläuft ist Zensur.

2 202

Sonntag, 30. August 2009, 22:12

Das was in China und im Iran abläuft ist Zensur.


das ist zensur im großen maße. aber das hier könnte der anfang sein.
^^ ok, warscheinlich nicht.
aber trotzdem find ich, dass man hier von Zensur in kleinem maße, nämlich nur auf einen teil der medien angewandt, sprechen kann.

2 203

Sonntag, 30. August 2009, 22:37

aber nochmal an soul: ich weiß wo unser verständigungsproblem liegt. ok, eigentlich hast du recht. die usk zensiert keine spiele. sie sagt nur das man erst das und dies an dem spiel ändern muss. das manche entwickler das dann nicht machen und lieber auf eine dt. version verzichten, ist dann für die usk halt so.
natürlich hast du recht, die usk zensiert die spiele nicht, aber sie zwingt die entwickler dazu bzw. dazu das spiel in deutschland nicht rauszubringen. ich vertrett zwar weiter die meinung, dass man das zensur nennen kann, muss man aber halt nicht.
trotzdem steht noch im raum, ob das überhaupt was zum jugendschutz beiträgt oder ob es einfach nur eine einschränkung der dt. erwachsenen bevölkerung ist. und davon bin ich überzeugt.

2 204

Sonntag, 30. August 2009, 22:57

Das was in China und im Iran abläuft ist Zensur.


das ist zensur im großen maße. aber das hier könnte der anfang sein.
^^ ok, warscheinlich nicht.
aber trotzdem find ich, dass man hier von Zensur in kleinem maße, nämlich nur auf einen teil der medien angewandt, sprechen kann.


Nicht nur kann, sondern muss!
Keine Ahnung was in Soul gefahren ist, das anders zu sehen. Warte immernoch auf Stellungnahme.

@Banshee: Sicherlich ist das Ausmaß ein anderes. Nur ob ich nun jemanden vergifte oder oder ihn absteche, ausweide und an meine Hunde verfütter -> Mord ist Mord und Zensur ist Zensur.

Wenn man sich nur an denen misst, bei denen es schlechter ist läuft was falsch....
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

2 205

Sonntag, 30. August 2009, 23:02

aber nochmal an soul: ich weiß wo unser verständigungsproblem liegt. ok, eigentlich hast du recht. die usk zensiert keine spiele. sie sagt nur das man erst das und dies an dem spiel ändern muss. das manche entwickler das dann nicht machen und lieber auf eine dt. version verzichten, ist dann für die usk halt so.
natürlich hast du recht, die usk zensiert die spiele nicht, aber sie zwingt die entwickler dazu bzw. dazu das spiel in deutschland nicht rauszubringen.
Genau das macht die USK nicht! Die USK bewertet die Spiele und ordnet sie nach einem strengen Verfahren einer geeigneten Altergruppe zu. Schnitte die für deutsche Versionen gemacht werden, kommen vom Entwickler, da dieser eine möglichst niedrige Alterseinstufung erwirken möchte (zwecks Zielgruppe) bzw. um einer Indizierung durch die BPjM zu entgehen.

Die USK ist ein wichtiges Instrument um einen verantwortungsvollen Jugendschutz zu betreiben. Das Problem in unserem Land ist aber die Umsetzung dieser Alterseinstufungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Medien vorallen durch Personen die unser Land regieren sollten. Dadurch kann am Ende Zensur entstehen, nicht aber durch ein wichtiges Instrument wie der USK.

2 206

Montag, 31. August 2009, 09:26

Muss ich mich wiederholen? Müsste doch alles hier drin stehen.
Wenn man bei seinem Lieblingsshooter keine Arme mehr mit der Kettensägenbleipuste abschneiden kann, dann ist das keine Zensur.
Zensur wäre es beispielsweise wenn ich das Maul nicht mehr aufreissen dürfte, weil mir sonst Sanktionen von Staatesseite drohen.

Ich bin aus anderen Gründen gegen ein Verbot und habe aus anderen Gründen Alternativen im Ärmel, die sich nicht umsetzen lassen.
Gruß
Markus

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2 207

Montag, 31. August 2009, 14:48

ok, dann erstmal danke.lern nämlich immer gern dazu. aber das hieße doch dann, dass eine USK abschaffung nur dazu führen würde, dass spiele dann von pegi bewertet werden würden. eine indizierung durch die BPjM würde dann also weiter stattfinden??
an soul: srry, aber ich hat nicht die lust 100 seiten zu lesen. und srry wenn eine wiederholung zu viel verlangt war, werd ich in zukunft berücksichtigen^^

2 208

Montag, 31. August 2009, 14:53

Genau, USK und PEGI sind quasi nichts weiter als Stellen, die eine unverbindliche Altersempfehlung für Unterhaltungssoftware aussprechen.
Die BPjM darf seit ein paar Jahren keine Titel mehr indizieren, die eine Altersfreigabe von der USK erhalten haben.
Darum finde ich es zum Beispiel ziemlich bescheuert, wenn ein "Gamer" danach schreit, eben diese sinnvolle Institution abzuschaffen.

Aber da kann ich jetzt echt einen Aufsatz drüber schreiben, stöber einfach mal bei Wiki & Co ;)
Gruß
Markus

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2 209

Montag, 31. August 2009, 15:20

aber trotzdem, auch wenn das alles irgendwo seinen sinn hat, find ich es eigentlich zu hart manche spiele oder inhalte zu indizieren.
auch wenn das die BPjM macht (wie ich heut gelernt hab :thumbup: ).
und ich denke, dass die USK ihre Prüfung ruhig ein wenig an PEGI anpassen könnte. weil titeln wie halo keine jugendfreigabe zu geben ist schon ziemlich hart.

2 210

Montag, 31. August 2009, 15:25

Es sind immer Einzelfälle, darum lässt sich die ein oder andere Einstufung manchmal nicht nachvollziehen. Im großen und ganzen arbeitet die USK sehr zuverlässig.

Bei der Pegi ist auch nicht alles Gold was glänzt.
Zwei Beispiele:
Sega Casino ist bei PEGI ab 18 (wegen Glücksspiel), während die USK das Spiel gleich nach der Geburt freigibt.

Ein Motorstorm 2 bekommt bei der PEGI eine Freigabe ab 16, während im raserfreundlichen Deutschland eine digitale und motorisierte Amokfahrt für Nachwuchsverkehrssünder ab 12 zu haben ist.
Gruß
Markus

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2 211

Montag, 31. August 2009, 19:33

aber trotzdem kann man von zensur sprechen, die dann halt von der BPjM vollzogen wird, oder ist da jemand anderer meinung? in wie weit diese gerechtfertigt ist oder schützt, is dann ja die einzige frage die ich noch hab.

2 212

Montag, 31. August 2009, 20:56

Ja, man kann es von mir als Zensur sehen. Aber seien wir mal ehrlich: es geht in dem Fall nur um medialen Schund, den eigentlich Niemand wirklich braucht und nicht um ein kostbares Gut wie Meinungsfreiheit.

Und wenn hier einer rumflennt, weil er in Spiel XY in DE Sauerei YZ nicht machen darf, dann tut er mir schon irgendwie leid ;)
Gruß
Markus

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2 213

Dienstag, 1. September 2009, 20:09

aber trotzdem kann man von zensur sprechen, die dann halt von der BPjM vollzogen wird, oder ist da jemand anderer meinung? in wie weit diese gerechtfertigt ist oder schützt, is dann ja die einzige frage die ich noch hab.


Erklär mit bitte mal, wieso das Abtrennen von Gliedmaßen von Art. 5 GG geschützt sein sollte?

2 214

Dienstag, 1. September 2009, 21:02

ok, da hast du dchon recht... auch wenn ich es immern noch schade finde, dass manches in De nicht erscheint. man sieht sich

2 215

Dienstag, 1. September 2009, 21:12

Du wirst irgendwann darüber hinweg sein, versprochen.
Gruß
Markus

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2 216

Donnerstag, 3. September 2009, 17:42

Du wirst irgendwann darüber hinweg sein, versprochen.


Mit der Einstellung taugt man super zum MdB ;)
Irgendwann werde finde ich einen Moderator und dann schreibe ich nur noch in hau ich ihn blau.

2 217

Donnerstag, 3. September 2009, 17:45

Darum hege und pflege ich sie, man weiß nie, wann man mal Geld braucht...
Gruß
Markus

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ltl.vamp

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2 218

Donnerstag, 10. September 2009, 10:21

Zitat

Erschreckende Studie: Fördert Spiele-Gewalt das Gedächtnis

Gewalt im Spiel fördert das Gedächtnis

Eine Studie der Universität Luxemburg kommt zu folgendem aufschlussreichen Ergebnis: Je höher der Gewaltanteil in Videospielen ist, desto besser wird die darin enthaltene Werbung wahrgenommen.

Beim Spielen eines Rennspiels wurden die Probanden in zwei Gruppen aufgeteilt: Die erste Gruppe wurde angehalten, viele Gegenstände auf der Strecke einzusammeln, während die andere viele Passanten überfahren sollte.

Der verantwortliche Medienpsychologe André Melzer dazu: "Die Spieler mit der gewalthaltigen Version erzielten signifikant bessere Erinnerungswerte." Diese Information könnte für viele Publisher interessant sein, setzen diese doch immer verstärkt auf Ingame-Werbung.

Die In-Game-Ads Branche werde laut Unternehmensberater PriceWaterhouseCoopers ihren Umsatz innerhalb der nächsten vier Jahre von 866 Millionen auf 1,4 Milliarden US-Dollar steigern. Melzer sagt aber auch, dass es keinerlei Informationen darüber gebe, ob die Probanden die beworbenen Firmen positiv oder negativ in Erinnerung behielten.


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2 219

Donnerstag, 10. September 2009, 16:12

Post vom Bayrischem Innenminister

Hallo community,
hab vor einiger zeit an joachim Hermann, im bezug auf seine vorderung nach einem verbot für gewaltbeinhaltende spiele, eine mail geschrieben. leider hab ich sie nicht mehr, ist schon was länger her. auf jeden fall kam heute die antwort:

"Sehr geehrter Herr Förster,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu meiner Forderung, Killerspiele zu verbieten. In den
letzten Monaten haben mich zahllose E-Mails zu diesem Thema erreicht. Angesichts
der großen Zahl von Meinungsäußerungen möchte ich mit diesem Schreiben
auf die wesentlichen Aspekte eingehen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen
erst heute antworte.
Das Thema gewalthaltige Computerspiele ist mir ein ernstes Anliegen. Wer mir
Populismus vorwirft, liegt völlig falsch. Anlass war der schreckliche Amoklauf in
Winnenden vor wenigen Monaten, der zahllose Fragen aufwirft. Als bekannt wurde,
dass auch der Täter von Winnenden im Besitz von gewalthaltigen Computerspielen
war, die für sein Alter sogar noch gar nicht freigegeben waren, geriet auch
dieses Thema in die öffentliche Diskussion. Da ich mich schon lange mit den problematischen
Auswirkungen von Computerspielen auseinandersetze und ich ernsthafte
Sorgen um die zunehmende Selbstverständlichkeit von Gewalt in unserer
Gesellschaft habe, habe ich zu diesem Thema öffentlich Stellung genommen. Dabei
ist mir natürlich bewusst, dass das Thema Killerspiele nur einen Teilaspekt der
Gesamtproblematik darstellt. Niemand behauptet im Übrigen, dass Killerspiele
zwangsläufig zum Amoklauf führen.
Computerspiele sind heute Bestandteile unseres Alltags. Es gibt viele gute und
intelligent gemachte Computerspiele, die ein attraktives Freizeitvergnügen mit viel
Spaß und Spannung sind. Es wäre aber unverantwortlich, die von gewalthaltigen
Computerspielen für unsere Gesellschaft ausgehenden Gefahren zu verharmlosen
oder zu negieren.
Zunächst einmal zu dem Begriff „Killerspiele“. Natürlich ist dies kein Fachbegriff.
Aber als Politiker muss ich eine Sprache verwenden, die von einer großen Zahl
von Menschen verstanden wird, auch wenn sie – zugegebenermaßen – manchmal
vereinfachend ist. Wenn ich von Arcade-Games, Beat’em Ups, Shoot’em Ups, Racern,
von Ego- oder 3rd-Personen-Shootern sprechen würde, würde mich außerhalb
einer relativ kleinen Gruppe von Eingeweihten kaum jemand verstehen. Hinzu
kommt, dass keineswegs jeder Ego-Shooter ein Killerspiel ist. Bei vielen der aus
meiner Sicht problematischen Spiele wie „Der Pate – Don Edition“ oder „GTA IV“
handelt es sich vielmehr um einen „Genre-Mix“. Meines Erachtens bringt der Begriff
Killerspiele sehr gut zum Ausdruck, was gemeint ist: Ein Computerspiel, das
beherrscht wird von besonders realistischer, grausamer und reißerischer Gewalt.
Schlichtweg falsch ist die immer wieder zu lesende Behauptung, es gäbe keine
wissenschaftlichen Erkenntnisse über die schädliche Wirkung gewalthaltiger Computerspiele.
Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Untersuchungen anerkannter Wissenschaftler
aus der Medienwirkungsforschung und den Neurowissenschaften,
wonach die Gewaltbereitschaft steigt und die Fähigkeit sinkt, Mitleid zu empfinden,
je intensiver jemand gewalthaltige Computerspiele spielt. Das Spielen derartiger
Spiele, bei dem der Spieler handelnder Akteur ist und in eine mittlerweile fotorealistische
virtuelle Welt eintaucht, unterscheidet sich hinsichtlich der schädlichen
Auswirkungen dabei ganz deutlich vom bloßen passiven Betrachten vergleichbarer
Filme. Der Leiter der Klinik für Psychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, Professor
Dr. Manfred Spitzer, sagt dazu: „Diese Spiele hinterlassen tiefe Spuren im
Gehirn: Es gibt viel Gewalt, es gibt keine Alternativen zu Gewalt, sie tut nicht weh,
und ich komme davon. Wenn ich das 200.000 Mal multimedial lerne, dann habe
ich das intus.“
Sie haben selbst alle Möglichkeiten, im Internet zu recherchieren. Prüfen Sie
selbst, wie überzeugend die Studien und Forschungsergebnisse sind, die dort zu
finden sind, und vor allem, prüfen Sie kritisch, welchen Interessen sie dienen und
welcher Geldgeber dahinter steht. Hier geht es um einen Milliardenmarkt. Einen
Einstieg bietet der internationale Kongress „Computerspiele und Gewalt“ im November
2008, dessen Ergebnisse unter http://www.hm-medienkongress.de nachgelesen
werden können.
Als Politiker und Innenminister, der ich tagtäglich mit der zunehmenden Gewalt gerade
auch junger Menschen zu tun habe, können mich diese Forschungsergebnisse
nicht kalt lassen. Ich trage auch Verantwortung für meine häufig auch noch jungen
Polizeibeamten, die bei ihrer täglichen Arbeit selbst Opfer von Gewalt werden.
Ich fordere deshalb schon lange ein gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot
für Killerspiele. Ein solches findet sich zwar bereits grundsätzlich in § 131
Strafgesetzbuch (StGB), der Gewaltdarstellungen unter Strafe stellt und über eine
Verweisung auch auf „Datenspeicher“ anwendbar ist. Mit Ausnahme weniger Beschlagnahmen
läuft dieser Straftatbestand bei Computerspielen aber weitgehend
leer. Die Ursache liegt vor allem in der nach meiner Ansicht viel zu großzügigen
Kennzeichnungspraxis der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK). Ein
Spiel, das von der USK einmal für den Markt freigegeben worden ist – dazu reicht
die Kennzeichnung „keine Jugendfreigabe“ aus –, kann nach der derzeitigen
Rechtslage nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
indiziert werden. Im Ergebnis entfällt dann auch jede Möglichkeit einer Strafverfolgung
nach § 131 StGB, da Herstellern und Verbreitern derartiger Spiele kein strafrechtlich
relevanter Vorsatz mehr nachgewiesen werden kann.
Damit zeigt sich, dass auch der Hinweis auf das Jugendschutzrecht nicht weiterführt.
Es enthält zwar umfangreiche und komplizierte Regelungen, die aber nicht
ausreichend sicherstellen, dass höchst problematische, gewalthaltige Spiele in
Deutschland frei verkäuflich sind. Ist ein Spiel erst einmal freigegeben, gelangt es
schnell in die Hände von Kindern und Jugendlichen; der Aufdruck „keine Jugendfreigabe“
hat hier eher Anreizwirkung. Eltern, das müssen wir leider zur Kenntnis
nehmen, sind häufig schon aus Zeitgründen nicht in der Lage, dies zu verhindern.
Indizierung und strafrechtliches Verbot haben, anders als dies manche behaupten,
ganz erhebliche Wirkung. Da damit ein Werbeverbot verbunden ist, werden davon
betroffene Spiele nur noch sehr schwer bekannt. Außerdem wollen die Hersteller
derartiger Spiele mit ihnen Geld verdienen. Dies ist bei einem illegalen Vertrieb
auch über das Internet nur schwer möglich; Schwierigkeiten ergeben sich schon
beim Geldtransfer. Trotzdem wird es sicher Fälle geben, in denen derartige Spiele
zum Beispiel im Ausland erworben werden. Gesetzesverstöße, die nie ganz ausgeschlossen
werden können, sind aber kein Grund, von einem strafrechtlichen
Verbot abzusehen.
Derzeit bemüht sich die zuständige bayerische Sozialministerin, in Gesprächen mit
Bund und Ländern Verbesserungen im Jugendschutz durchzusetzen, wie sie Bayern
in seiner Bundesratsinitiative Anfang 2007 bereits vorgeschlagen hatte. Daneben
sollen die auf Staatsverträgen beruhenden Grundsätze und die Prüfordnung
der USK mit dem Ziel angepasst werden, insgesamt zu einer restriktiveren Freigabepraxis
zu gelangen. Dazu soll die Rolle der Länder im Prüfverfahren durch Verbesserung
der Appellationsmöglichkeiten gestärkt, die Kriterien für die Alterseinstufung
unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die
psychischen Auswirkungen und die Abhängigkeitspotenziale angepasst sowie die
Zusammenarbeit von USK und Bundesprüfstelle verbessert werden.
Vielleicht ist mein Schreiben doch Anlass für Sie, über die Problematik noch einmal
nachzudenken. Wir wollen keine Gesellschaft, in der Gewalt zur Selbstverständlichkeit
wird. Deshalb muss Gewalt geächtet werden, auch auf den heimischen
Computern. Der Staat allein kann mit Verboten oder durch Erziehung zu
Medienkompetenz in den Schulen nur einen Teil beitragen. Gefordert sind wir alle,
wenn es darum geht, eine humane Gesellschaft zu verwirklichen, die der Werteordnung
des Grundgesetzes und damit in erster Linie der Würde des Menschen
entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Joachim Hermann"

Wollt jetzt mal wissen, was ihr so denkt, ob er vllt teilweise recht hat oder ob ihr das nicht findet.

2 220

Donnerstag, 10. September 2009, 16:19

Zumindest hat er sich mit dem Thema auseinandergesetzt, oder gute Berater.

Fehler ist in dem Text nun keiner zu finden und teilweise hat er sicher Recht, vor allem damit das gerade ab 10 Games eiein Anreiz darstellen.

Das man aber nach 200.000 VR-Kills keine Hemmschwelle mehr hat halte ich für unwahr.

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