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BelKinG

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1 681

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 18:28

ahhh und SoulRISE hab grad dein Top-Game gesehen "Skate" könnte man auch gleich mit verbieten, man fällt vom skateboard bricht sich ein bein (das war nur harmlos ausgedrückt) steigt wieder aufs brett und fährt einfach weiter.
...save Water, drink Vodka!!


jaho1

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1 682

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 18:59

solange man nicht grad seine schule bei counterstrike oder so nachbaut is doch alles im grünen bereich.allerdings hätte ich nichts dagegen wenn es mal zusatzkontent zum beispiel für unreal tournament 3 gäbe,den deutschen bundestag vieleicht,sich mal richtig austoben LOL.muhahahaha...
"Enrico: Is that voice Jills'?
Jill: Oh. Is that voice...Enricos'?
Enrico:..........yeah"

1 683

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 19:01

Zitat

Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...


Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen ;)
Gruß
Markus

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1 684

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 19:30

Zitat

Original von SoulRISE

Zitat

Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...


Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen ;)


OK, dann verbieten wir halt Schach!

Notiz an mich: ich kann auch kein Spiel mit Krieg vergleichen, aber egal...
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1 685

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 19:43

Ich sagte doch, das das jeder für sich selber entscheiden kann und wir kommen vom eigentlichen Thema ab.
Gruß
Markus

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1 686

Donnerstag, 9. Oktober 2008, 23:39

also ich finde zwar auch nicht, dass man krieg mit skaten/rennefahren vergleichen kann, aber itl.vamp hat schon recht, weil, wenn man mal überlegt, was man real leichter umsetzten kann, dann ist es doch viel leichter an einem illegalen rennen teilzunehmen als mit ein paar hundert oder sogar tausenden einen blutigen krieg zu führen.
natürlich stimme ich soulrise zu, dass das respawnen und dieses dem schwachen KI übermächtig sein nicht das schreckliche am krieg oder gar das eigene sterben realistisch rüberbringt, aber würdest du most wanted (mal als beispiel) spielen, auch wenn du nach spätestens 3 verhaftungen 5 jahre nicht spielen dürftest, weil du eigentlich diese zeit im gefängnis absäßt??? oder (das gilt jetzt für jedes rennspiel) würde spielen noch spaß machen, wenn du nach einem eigentlich tödlichen crash auhören müsstest zu spielen??? also bringen auch rennspiele die gefahr des rasens niemandem näher.
und zu skate/tony hawk: müsste man nicht auch hier nach jedem sturz 4 bis 12 wochen das spielen sein lassen, um den spielern zu verdeutlichen, dass so skaten gefährlich sein kann???, damit sich nicht irgendwer ein skateboard schnappt und im nächsten skatepark mal einen mctwist ausprobiert???
deshalb ist das unrealistische respwnen in jedem genre also auch in ego-shootern und kriegsnachspielungen richtig.
außerdem (ich weiß, dass wird jetzt die standard ausrede, aber trotzdem..) kämpft man meißtens gegen die bösen, da ja der 2. weltkrieg meißtens nachgespielt wird, also gegen die nazis. das soll heißen, dass man nicht (wie ich auch schon in ein paar berichten gelesen/gesehen hab) hitler zum sieg verhilft oder so. also sind die spiele zwar eine verharmlosung des krieges selber, aber keine verharmlosung der thematik dahinter. das sehe ich auch daran (ich bin betreuer einer 6ten klasse), dass ich von ein paar dieser 12jährigen kids auf grund dieser spiele über den 2 weltkrieg mich über dessen hintergründe und geschichte ausfragten. das zeigt also auch mal wieder das kinder, um die sich gekümmert wird und die ansprechpersonen haben, anders mit solchen themen umgehen können.
das heißt aber auch, dass halt kinder, die solche umgebung nicht haben, auch nicht lernen richtig mit solcher thematik umzugehen und bei solchen fällen doch die angst vor aggressionen und amokläufen verstehe.

und jetzt noch zu letzten ausagen von soulrise, dass sich jeder aussuchen darf was er spielt ist in deutschland ja nur halb richtig, weil ja selbst erwachsene bevormundet werden indem :wall: spiele wie zum beispiel Gers of war 1+2 komplett in deutschland indiziert. (okay noch haben wir über Östereich und schweiz[ :danke: ] die möglichkeit an solche spiele in unserer sprache zu kommen, aber vlleicht geht das irgendwann nicht mehr :scared:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »stoepsel« (9. Oktober 2008, 23:49)


1 687

Freitag, 10. Oktober 2008, 09:09

Ich habe alle Spiele, die ich genannt und kritisiert habe gespielt (von CoD 3 in dem Fall zwar nur die Demo) und bin ohne Probleme da ran gekommen.
Ich bin erwachsen und kann demnach selber entscheiden, was ich spiele und was nicht.

Und wenn ich hierzulande ein Spiel nicht bekomme, gibt es dank EU und den offenen Märkten im Ausland genug Versandhändler, die mich beliefern.

Wenn man es will, dann kriegt man es.
Gruß
Markus

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1 688

Freitag, 10. Oktober 2008, 09:52

Zitat

Original von SoulRISE
Wenn man es will, dann kriegt man es.

Was leider für alle gilt, auch für Minderjährige!

Hätten wir die ungekürzten Produkte im Inland könnte die Verbreitung sicherer gestaltet werden. Durch praktizierte Methode lässt man die Titel nicht zum Verkauf ins Land, sorgt dabei aber für den Ausbau der Importwege welche durch die EU unkontrollierbar sind.

Super gemacht liebe Regierung! :O :rolleyes:

Gruß,
Max
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1 689

Freitag, 10. Oktober 2008, 10:09

Zitat

Original von kurtzen

Zitat

Original von SoulRISE
Wenn man es will, dann kriegt man es.

Was leider für alle gilt, auch für Minderjährige!

Hätten wir die ungekürzten Produkte im Inland könnte die Verbreitung sicherer gestaltet werden. Durch praktizierte Methode lässt man die Titel nicht zum Verkauf ins Land, sorgt dabei aber für den Ausbau der Importwege welche durch die EU unkontrollierbar sind.

Super gemacht liebe Regierung! :O :rolleyes:

Gruß,
Max


Laut dem Gesetz zur uneingeschränkten Warenfreiheit in Europa ist es eh so: darf ein Produkt in einem EU-Land verkauft werden, so muss jedes EU-Land dieses Produkt zulassen. Nur der verf****** deutsche Jugendschutz kehrt sich einen Dreck um dieses Gesetz und die Produzenten auch und die sind die einzigen, die dagegen klagen könnten!
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1 690

Freitag, 10. Oktober 2008, 10:21

Zitat

Original von BelKinG
Also würdest du dich nicht aufregen, wenn Cod 5, Far Cry 2, Gears of War 2 gekürtzt werden wüde, ich glaube doch wenn du ein Fan von den genannten spielen bist wirst du dich genauso aufregen wie jeder andere. Solche spiele muss man mit viel Blut zocken, das gibt einem das gefühl im spiel zu sein und lässt das spiel real wirken (jedenfalls bei CoD 5 und Far Cry 2 ;)).

Richtig so bench16 scheiß politiker :].



CoD 5 wird in Deutschland eh wieder gekürzt^^ :biglaugh:



Zitat

Original von SoulRISEIch bekomme jetzt bestimmt wieder auf den Deckel, wenn ich sage, dass sich in diesem Land jeder einer Partei anschließen kann, jeder kann eine Partei gründen und jeder kann sich wählen lassen und Karriere in der Politik machen - ergo: Es ist Euch überlassen es besser zu machen.

Dann finde ich schon, dass einige Spiele in ihrer Gewaltdarstellung übertreiben. Gears of War: Standartwumme hat eine Kettensäge dran - die ist ja nicht dabei, weil man kriegerische Baumfäller steuert.

Bei Call of Duty spielt man einen realen Krieg nach, einen realen, schrecklichen Krieg! - persönlich finde ich das pervers und aus diesem Grunde werde ich mir auch keine Spiele kaufen, die auf einem realen Kriegszenario basieren - am Ende bleibt es natürlich jedem selber überlassen, sich solche Spiele zu kaufen, oder nicht.

Bei dem speziellen Rockstarspiel war es einfach nur noch Pervers: Man spielt einen verurteilten Schwerverbrecher, der auf möglichst brutale Art und Weise morden soll, ich finde es gut, dass dieses Spiel verboten ist und würde nicht mit der Wimper zucken, wenn es darum ginge ähnliche Medien (beispielsweise Hostel) ebenfalls zu verbieten.


Zitat

Original von BelKinG
Also bei zwei Spielen möchte ich dir recht geben und sind Gears of War und Rockstar spielen.CoD da sieht man wie es früher war wie brutal und krank der Krieg ist, doch man kann immer nur sagen "Es sind nur Spiele".Vllt geht es auch nur mir so aber ich könnte nicht gleich in meine schule rennen und alle schüler und lehrer auszurotten.



Äh welches geschnittene Rockstar-Spiel meint Ihr?



Ich versteht wohl nicht worum es dabei wirklich geht, nämlich nur um die Bevormundung erwachsener Menschen, in egal welcher Form!

Es muss einfach die Meinungsfreiheit bestehen und der Staat darf normale zurechnungsfähige Erwachsene nicht bevormunden, denn genau so fängt das an, man sucht sich einfach irgendwelche Schuldigen für gewisse Verbrechen raus, da beginnt mit mit dem verbieten von Videospielen... oho danach gibts immer noch Verbrecher, vll. sollte man das Fernseher verbieten, oder vollkommen kontrollieren... immer noch gibts böse Menschen ... ah diese Bücher setzen den Menschen auch nur böse Gedanken in den Kopf, weg damit^^
(natürlich übertrieben, aber darum gehts dabei ja)

Man kann ja auch von mir aus eine geschnittene Version für jüngere und die, die es nicht so blutig haben wollen, machen, aber niemals darf man, so wie es jetzt in Deutschland ist, den Verkauf des vollen Spiel an über 18jährige verbieten, bzw. nur eine geschnittene Version für den Markt erlauben!

1 691

Freitag, 10. Oktober 2008, 10:28

Wehret den Anfängen?

Meinen Onkeln wurden früher die Comics weggenommen und die erste Stereoanlage gab es auch erst ab 18, vorher wurde ihnen der Zugang zu Rockmusik verwerhrt.

Ältere Semester waren traurig, weil sie die hippen Ärztescheiben nicht kaufen durften und hatten die gleiche Diskussion im Bezug mit Horrorfilmen auf VHS.

Es ist normal, dass neue Medien erst verteufelt werden und dann langsam ihre Reputation erhalten. Wartet ab, in zehn Jahren sind Videospiele endgültig etabliert und die Stones weiterhin auf Tournee.

Und immer aufpassen, wenn man ein oberflächliches, konsumorientiertes Medium mit unseren Grundrechten vergleicht.

Du kannst in der Öffentlichkeit fast alles straffrei sagen. Wenn Du Kommunist bist, darfst Du das sein! Wenn Du NPD wählen willst (weil Du in der Schule nicht aufgepasst hast), dann darfst Du das!
Wenn Du drei Frauen auf einmal auf einem rosaroten Bett beim Rosettenrodeo zuschauen willst, dann darfst Du das!

Erwachsene Menschen werden hier nicht bevormundet, denn ich sagte bereits, dass wir frei entscheiden können, ob wir uns ein indiziertes Videospiel kaufen oder nicht!

Und wenn es dann mal ein Verbot gibt, dann ist es aufgrund der massiven Fülle an Angeboten nicht allzu tragisch.
Und ich bleibe weiterhin der Meinung, dass ein Verbot von "Menschenjagd" gerechtfertigt ist.
Gruß
Markus

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1 692

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:02

Zitat

Original von SoulRISE

Zitat

Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...


Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen ;)


Warst du im Krieg ? kannst du es vergleichen?,ich glaub eher nicht!,und genauso geht es 99,9% der Spieler!,also lass mal deine Vergleiche bitte!.
Ich persönlich bin auch dafür das es Alterseinschätzung für Spiele gibt!,allerdings sollte man spätestens ab 21 selber entscheiden können ob man alle Inhalte spielen will!,und es sich nicht von einer USK vorschreiben lassen!.
Der Handlungsspielraum der USK sollte eh beschränkt werden auf die Altersfreigabe!,und sollte nicht noch die Indizierung/Verbote von spielen beinhalten.
In Deutschland ist man nach dem Gesetz mit 18 volljährig, und ab 21 erwachsen,alles was darunter liegt, liegt im Aufgabenberreich der Eltern!,und wenn man denen (erwachsenen) die Freiheit der selbständigen Entscheidung abnimmt ,dann kann man auch gleich deren Kinder allesamt ins Erziehungsheim stecken!.
Wiegesagt USK ja!,aber nur für die Alterseinschätzung von Spielen.
Fakt ist das solche Einrichtungen genuso wie Parteien agieren,und den Bürgern ihre Macht unter dem Deckmantel der Vorbeugung demonstrieren wollen,und somit mehr Schaden anrichten als wircklich helfen!.

gruß
ground
Angela Merkel:
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1 693

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:20

1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)
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1 694

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:29

Zitat

Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)


1.Und wer trägt der BPjM das Anliegen eines Verbotes vor?
2.=1.
3.Mit wessen Einflussnahme?
4.Mit 18-21wird man nach dem Strafgesetzbuch als jugendlich (Jugendstrafgesetz) eingestuft,und ab 21 als erwachsen.

-Als Jugendstrafrecht bezeichnet man das Sonderstrafrecht, das auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet wird. Es gilt für Kinder und Jugendliche von 14 bis 21 Jahren und sanktioniert eine schuldhaft begangene rechtswidrige Straftat. Kinder bis zum 13. Lebensjahr sind mangels Strafmündigkeit keiner Strafverfolgung ausgesetzt, selbst wenn sie den Tatbestand einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) rechtswidrig und schuldhaft herbeiführen. Hinweis: Wird ein Kind bis zum 13. Lebensjahr straffällig, so kann das Vormundschaftsgericht entsprechende erzieherische Maßnahmen ergreifen, um die Rückfälligkeit zu verhindern (z.B. Heimunterbringung). Für Erwachsene ab 21 Jahren gilt wiederum das normale Strafrecht. Die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankerten Altersgrenzen sind also für die Strafmündigkeit entscheidend. Was die Sanktionen angeht, differenziert das JGG zwischen zwei Altersgruppen. Jugendliche sind 14- bis 18-Jährige; als Heranwachsende werden 18- bis 21-Jährige behandelt. Bei Heranwachsenden kommt, je nach Einsichtsfähigkeit des Täters in seine Tat und seinen individuellen Entwicklungs- und Reifezustand Jugendstrafrecht oder das normale Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung.-
Quelle: http://www.anwalt.de/

Was Hochzeiten mit 16 angeht hab ich ka,denke aber mal das wenn beide 16 sind das gleiche gilt,denn eine Hochzeit hat ja mit dem alter nix zu tun!?.
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1 695

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:41

Zitat

Original von groundhouse

Zitat

Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)


1.Und wer trägt der BPjM das Anliegen eines Verbotes vor?
2.=1.
3.Mit wessen Einflussnahme?
4.Mit 18-21wird man nach dem Strafgesetzbuch als Jugendlich eingestuft,und ab 21 als erwachsen.
Was Hochzeiten mit 16 angeht hab ich ka,denke aber mal das wenn beide 16 sind das gleiche gilt,denn eine Hochzeit hat ja mit dem alter nix zu tun!?.


1-3:

Wenn ein Spiel nach Ansicht der USK den Tatbestand von Jugendgefährdung nach §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 erfüllen könnte, wird eine gesetzliche Bindung an die Alterskennzeichnug verwehrt, wie z.B. bei Crackdown. (Also keine Alterkennzeichnung)

So, und jetzt kommt's: Nur Spiele, die keine Altersfreigabe erhalten haben, können auf Antrag oder auf Anregung indiziert oder sogar beschlagnahmt werden.

Sowohl eine Indizierung, als auch eine Beschlagnahmung erfolgt auf Antrag oder Anregung von Berechtigten.

http://www.xbox.frontforen.de/thread.php…0775#post410775




4.

Mildernde Umstände laut Strafgesetzbuch (Jugendrecht oder Erwachsenenrecht) ist eine andere Geschichte:

VOLLJÄHRIG kann man eben nur werden, wenn man entweder 18 ist oder verheiratet ist (was man nur ab 16 darf, wenn alle Elternteile zugestimmt haben)

ERWACHSEN: manche werden es nie! ;)
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1 696

Freitag, 10. Oktober 2008, 15:53

Zitat

Original von ltl.vamp

Zitat

Original von groundhouse

Zitat

Original von ltl.vamp
1. Indizierung/Verbote erfolgen nicht durch die USK
2. Indizierungen erfolgen durch die BPjM
3. Verbote erfolgen durch Amtsgerichte
4. Man ist volljährig UND erwachsen mit 18 (oder ab 16, wenn man verheiratet ist, weil die Eltern der Hochzeit zugestimmt haben)


1.Und wer trägt der BPjM das Anliegen eines Verbotes vor?
2.=1.
3.Mit wessen Einflussnahme?
4.Mit 18-21wird man nach dem Strafgesetzbuch als Jugendlich eingestuft,und ab 21 als erwachsen.
Was Hochzeiten mit 16 angeht hab ich ka,denke aber mal das wenn beide 16 sind das gleiche gilt,denn eine Hochzeit hat ja mit dem alter nix zu tun!?.


1-3:

Wenn ein Spiel nach Ansicht der USK den Tatbestand von Jugendgefährdung nach §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 erfüllen könnte, wird eine gesetzliche Bindung an die Alterskennzeichnug verwehrt, wie z.B. bei Crackdown. (Also keine Alterkennzeichnung)

So, und jetzt kommt's: Nur Spiele, die keine Altersfreigabe erhalten haben, können auf Antrag oder auf Anregung indiziert oder sogar beschlagnahmt werden.

Sowohl eine Indizierung, als auch eine Beschlagnahmung erfolgt auf Antrag oder Anregung von Berechtigten.

http://www.xbox.frontforen.de/thread.php…0775#post410775




4.

Mildernde Umstände laut Strafgesetzbuch (Jugendrecht oder Erwachsenenrecht) ist eine andere Geschichte:

VOLLJÄHRIG kann man eben nur werden, wenn man entweder 18 ist oder verheiratet ist (was man nur ab 16 darf, wenn alle Elternteile zugestimmt haben)

ERWACHSEN: manche werden es nie! ;)


1-3. Veranlasser bleibt der selbe,und die sogenannten *Berechtigten* gehören dieser an.

4.Fakt ist ,das man vor dem Gericht (Strafgericht) nicht mit 18 volljährig ist,sondern mit 21 ,und so wie ich das gelesen hab sind auch keine 16 jährigen volljährig wenn die Eltern ihr einwilligung zur Heirat gegeben haben (oder sonstiges),sondern die Eltern fungieren dann als Vormund bis zur Volljährigkeit (soweit kein ander Vormund bestimmt wurde).

Das viele Erwachsene eigendlich nicht erwachsen sind,sieht man ja an deren Handlungen,und stimme dir somut zu. ;)

ps: Ich selbst wurde mit 20 zu einer Jugendstrafe verdonnert (Sozialstunden und 500 DM),die gotsseidank nicht im Führungszeugnis stehen :)
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1 697

Freitag, 10. Oktober 2008, 16:02

"Veranlasser" sprechen aber weder das Urteil aus, noch stellen sie den Straftatbestand fest.

Und nochmal: es ist absoluter Fakt, wann man in D volljährig ist: 18 oder verheiratete 16jährige

Es ist für unser Thema aber absolut unerheblich, ob ein Gericht einen Straftäter als Jugendlichen, Erwachsenen, Besoffenen oder als Psychisch Kranken oder jemanden im Affekt handelnden mildernde Umstände zugesteht.
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1 698

Freitag, 10. Oktober 2008, 16:53

Zitat

Original von ltl.vamp
"Veranlasser" sprechen aber weder das Urteil aus, noch stellen sie den Straftatbestand fest.

Und nochmal: es ist absoluter Fakt, wann man in D volljährig ist: 18 oder verheiratete 16jährige

Es ist für unser Thema aber absolut unerheblich, ob ein Gericht einen Straftäter als Jugendlichen, Erwachsenen, Besoffenen oder als Psychisch Kranken oder jemanden im Affekt handelnden mildernde Umstände zugesteht.


So Naiv kannst du doch nicht wircklich sein oder?du kannst doch nicht im ernst glauben das die USk/FSK (und wiese sich alle nennen) keinen Einfluss auf die Urteile hat!?.
Desweiteren bin ich kein Jurist,und laut dem link (den ich als quelle geposted habe) ,und meinem Verständnis für Juristik, ist man von 18-21 heranwachsender ,und ab 21 ein Erwachsener vor dem Gesetz.

Natürlich ist es unerheblich! ,deswegen weiss ich auch nicht warum du damit angefangen hast :D

Letztenends geht es mir um das Verbot für Erwachsene! (sprich dem alter ab 21),und das hat weder die USK noch die BPjM zu entscheiden.
Wenn du persönlich dir lieber als erwachsener alles verbieten lassen willst,bevor du es selbst beurteilen kannst,ist das deine persönliche Meinung und mehr nicht.
Hier geht es aber um den tatsächlischen Verbot unter dem Deckmantel der Vorbeugung,was sich auch in den Begründungen der Urteile wiederspiegelt,sprich Erwachsene werden hier einfach mal schnell entmündigt zum Allgemeinwohl (obwohl die Allgemeinheit der erwachsenen ganz anderer Meinung ist).

Um es nochmals kurz zu machen:
Jugendschutz für die Jugend ist in Ordnung (soweit ich das überhaupt beurteilen kann),aber Jugendschutz/Zensur/USK für erwachsene unter dem Deckmantel der Vorbeugung brauch kein Schwein!,denn dafür gibts Gesetze/Gerichte ,und hier alles in einen Topf zu werfen halte ich für extrem gefährlich!.

Fazit:
Altersbeschränkungen für Spiele gehn in Ordnung und es liegt in der Verantwortung der erwachsenen diese auch einzuhalten!.(und nicht der USK,BPjM).
Verbote entmündigen die Erwachsenen und stellen deren Entscheidungsfreiheit in Frage.
Erwachsene die diese Verbote gutheißen entmündigen sich selber,und treten ihre Freiheit stückweise an solche Einrichtungen (Staat) ab!.


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1 699

Freitag, 10. Oktober 2008, 18:01

Hast recht: so naiv wie Du bin ich nicht. :biglaugh:

Aber noch mal: wenn Das Gericht nach dem Jugenstrafrecht entscheided und zwar in einem Strafverfahren gegen einen Straftäter, dann heißt das nix anderes, als das der Täter, der max. 21 Jahre alt sein darf, nicht dem Entwicklungsstand eines Gleichaltrigen entspricht, der nach dem "Erwachsenemstarfrecht" verurteilt wird.

Außerdem heißt es "nach dem Jugendstrafrecht" und dem "Erwachsenemstrafrecht". Dabei geht es um das "Recht" bzw. die Höhe der Strafe und die Einstufung der Umstände und hat rein gar nix damit zu tun, ob Du Volljährig bist oder nicht. Das sind alles rechtliche Begriffe und die kann man nicht gleich stellen, da Volljährigkeit ab einem Zeitpunkt IMMER zutrifft und das Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht nur in einem STRAFVERFAHREN!

Und noch mal: mit 18 ist man Volljährig, "Erwachsen" werden manche nie und andere können bis 21 nach dem JugendstrafRECHT wegen mildernden Umständen (weil offenbar nicht seinem Alter entsprechend entwickelt) verurteilt werden.

Zitat

Original von groundhouse
Wenn du persönlich dir lieber als erwachsener alles verbieten lassen willst,bevor du es selbst beurteilen kannst,ist das deine persönliche Meinung und mehr nicht.


Wäre auch nett, wenn Du Fakten einfach respektierst und mir nicht irgendwelche Sachen in den Mund legst. Was ich gesagt habe ist ab Seite 1 in diesem Thread nachlesbar.

Aber um es noch mal deutlich zu sagen: ich als Erwachsener will in Deutschland ganz normal jedes Spiel kaufen können, wie es im EU-Ausland wie z.B. Frankreich oder England möglich ist. Ich bin gegen Indizierung. Verbote sind meist nicht nachvollziehbar für mich, außer es geht um Ideologien. 18 ist 18 und fertig. Punkt, Ende und aus!
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1 700

Freitag, 10. Oktober 2008, 18:42

Zitat

Original von groundhouse

Zitat

Original von SoulRISE

Zitat

Original von ltl.vamp
OK, dann verbieten wir gleich alle Rennspiele mit! Da werden Unfälle auch verharmlost und man kann sofort weiterfahren... vom Rasertun und Drängeln ganz zu schweigen ...


Autofahren und skaten kann man schlecht mit Krieg vergleichen ;)


Warst du im Krieg ? kannst du es vergleichen?,ich glaub eher nicht!


Nein, ich war nicht im Krieg. Und ja, ich kann es vergleichen, aber ich tue es nicht ;)

Und mehr sage ich dazu nicht, sonst gibt das hier nur wieder Zores. Weiterhin viel Spaß mit ihm, Vamp!
Gruß
Markus

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