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Fastviper75

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1

Donnerstag, 1. März 2007, 07:45

Verkauf Erlaubt oder nicht???

Mich wundert es immer wieder, was ich so in den Regalen einiger Elektroriesen finde.

Ich dachte immer, indizierte Spiele wie GoW oder jetzt auch Crackdown dürften in deutschland nicht verkauft werden.
Was passiert denn mit händlern, die es trotzdem offen in den Regalen liegen haben?

z.B. Gow (Saturn, Lünen)
oder Crackdown (gestern gesehen im MM Essen)

Bekommen die saftige konventionalstrafen oder nur den erhobenen Zeigefinger?
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Maruba

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2

Donnerstag, 1. März 2007, 08:00

würd mich auch interessieren.hab mein crackdown auch frei im laden gekauft ,weil es da rumlag.hab mit nem kumpel drüber geredet und sind zu dem schluß gekommen das sie ne hohe strafe zahlen müssten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Maruba« (1. März 2007, 08:01)


3

Donnerstag, 1. März 2007, 08:30

Also, nur weil die USK manche Games nicht für D frei gibt, heißt das nicht, das andere Versionen hier nicht verkauft werden dürfen.

Es gibt dann halt keine Offizielle Deutsche Version, aber is ja erstmal egal.
Bin mir nicht 100%ig sicher, aber verkaufen dürfen Saturn/MM diese Games, aber ob sie es offen ausstellen dürfen weiß ich nicht wirklich.

Zudem ist Crackdown auch nicht aufm Index (noch nicht zumindest)
Sondern lediglich in D nicht erschienen (Dank USK).
Somit ist es hier wohl wahrscheinlicher das es wenn überhaupt, nur nen erhobenen Zeigefinger geben wird.

Sollte jetzt allerdings Irgendwo noch GOW offen für alle rumstehen, könnte das sogar großen Ärger geben, da Indizierte Spiele weder Offen ausgestellt, noch beworben werden dürfen, es sei denn, es ist sichergestellt das keine Personen unter 18 Jahren . Bei sowas dürfts dann auch empfindliche Strafen geben glaub ich, zumindest im Hinblick auf die momentane Killerspiele-diskussion!

Kannst ja mal der Polizei melden wenn du GOW im Laden siehst, mal sehen was passiert 8)
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4

Donnerstag, 1. März 2007, 08:51

Zitat

Original von Xplod Loco
Zudem ist Crackdown auch nicht aufm Index (noch nicht zumindest)
Sondern lediglich in D nicht erschienen (Dank USK).


Die USK verbietet Niemandem ein Spiel auf den Markt zu bringen. Selbst wenn ein Titel indiziert ist, sollte es einen Publisher nicht daran hindern, es bei uns zu veröffentlichen. Lediglich eine Beschlagnahmung sorgt für ein Verkaufsverbot.

Und dass die USK dem Titel die Altersfreigabe verweigert hat, dürfte wohl an der Hetze gegen Videospiele liegen. Vor einem Jahr hätte der Titel seine Freigabe erhalten.
Gruß
Markus

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Fastviper75

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5

Donnerstag, 1. März 2007, 09:09

ok, CD darf also öffentlich verkauft werden, solange es nicht auf dem index steht. Aber ich denke, wenn es öffentlich verkauft wird und das erstmal die große Runde macht, kann es icht lange dauern, bis es dort landet.

Ich weiß nicht, ob GoW immernoch irgendwo dazwischen steht. Aber es war definitiv nach der Bekanntgabe der Indizierung.

Hätte ja zum Filialleiter gehen können, und ihn nett drum bitten können, es mir zu schenken und damit von einer Anzeige abzusehen :biglaugh:
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kkk-Didi

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6

Donnerstag, 1. März 2007, 09:09

Zitat

Original von SoulRISE

Zitat

Original von Xplod Loco
Zudem ist Crackdown auch nicht aufm Index (noch nicht zumindest)
Sondern lediglich in D nicht erschienen (Dank USK).


Die USK verbietet Niemandem ein Spiel auf den Markt zu bringen. Selbst wenn ein Titel indiziert ist, sollte es einen Publisher nicht daran hindern, es bei uns zu veröffentlichen. Lediglich eine Beschlagnahmung sorgt für ein Verkaufsverbot.

Und dass die USK dem Titel die Altersfreigabe verweigert hat, dürfte wohl an der Hetze gegen Videospiele liegen. Vor einem Jahr hätte der Titel seine Freigabe erhalten.


An Crackdown sieht man was passiert, wenn die Spiele gar nicht erst in Deutschland erscheinen, dann werden sie nämlich, bestes Beispiel Crackdown, gar nicht von der USK geprüft und erhalten keine Alterseinstufung somit kann das Spiel in Deutschland frei verkauft werden.

Bei GoW sieht das anders aus es ist zwar in Deutschland nicht erschienen, wurde aber trotzdem von der USK geprüft und für schlecht befunden, somit darf MM oder Saturn es nicht frei in den Aushang packen oder Werbund dafür machen, aber wenn en übe 18 Jähriger danach fragt dürfen sie es ihm verkaufen!
rülps!

7

Donnerstag, 1. März 2007, 09:10

Und Bild schreibt dann:"Der Indizierungserpresser: Schon wieder ein Laden pleite" :)
Gruß
Markus

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Fastviper75

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8

Donnerstag, 1. März 2007, 11:35

Zitat

Original von SoulRISE
Und Bild schreibt dann:"Der Indizierungserpresser: Schon wieder ein Laden pleite" :)



lol...
GoW stürzt Großhandleskette in den Ruin...
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9

Donnerstag, 1. März 2007, 12:21

Soweit ich mich erinnern kann wurde GoW gar nicht erst in Deutschland zur Prüfung vorgelegt. Crackdown dagegen dann schon oder es wurde zwangsvorgelegt. Das brachte nach altem JuschG die Möglichkeit das Spiel ein paar tage in den Handel zu werfen bevor es von der (damals) BPjS indiziert wird.

Heute geht das nicht mehr was nicht geprüft ist ist automatisch auf dem Index. Ergo würde ich sagen das man Crackdown noch so schnell kaufen sollte wie es geht bevor es aus den Ladentheken verschwindet.

10

Donnerstag, 1. März 2007, 12:24

geil!


wieviel kostet crackdown im media markt Kaufpark Eiche?

ltl.vamp

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11

Donnerstag, 1. März 2007, 12:29

Zitat

Original von kkk-Didi
[....
An Crackdown sieht man was passiert, wenn die Spiele gar nicht erst in Deutschland erscheinen, dann werden sie nämlich, bestes Beispiel Crackdown, gar nicht von der USK geprüft und erhalten keine Alterseinstufung somit kann das Spiel in Deutschland frei verkauft werden.

Bei GoW sieht das anders aus: es ist zwar in Deutschland nicht erschienen, wurde aber trotzdem von der USK geprüft und für schlecht befunden, somit darf MM oder Saturn es nicht frei in den Aushang packen oder Werbund dafür machen, aber wenn en übe 18 Jähriger danach fragt dürfen sie es ihm verkaufen!


Das ist irgendwie falsch...

Bei Crackdown und GoW wurde von der USK die Alterkennzeichnung verweigert. Somit lief bisher alles gleich.
Bei beiden Spielen entschied sich der Publisher (Microsoft ?? ) darum, das jeweilige Spiel nicht in Deutschland zu veröffentlichen. Hintergrund ist, dass jedes Spiel in Deutschland diese verbindliche Alterseinstufung benötigt.

Keine Alterseinstufung bedeutet, dass das Spiel zwar verkauft, aber nicht frei zugänglich und nicht beworben werden darf ... also fast wie indiziert.

Indiziert wird ein Spiel nur auf Antrag* z.B. durch ein Jugendamt (auf keinen Fall durch irgendwelche Privatpersonen) und das kann nur passieren, wenn es keine Alterskennzeichnung erhalten hat. Sozusagen schützt eine Alterskennzeichnung der USK ein Spiel davor, indiziert oder beschlagnahmt zu werden, während eine Indizierung nur davor schützt, beschlagnahmt zu werden.

Im schlimmsten Fall wird es verboten aka beschlagnahmt: damit ist der Handel in jedweder Form verboten, der Besitz aber weiterhin legal.

GoW ist indiziert... was solls.
Crackdown ist es nicht, von daher gibt es nur zwei Möglichkeiten:
es wird über kurz oder lang indiziert oder beschlagnahmt.
Das es plötzlich eine Alterkennzeichnung bekommt, glaube ich nicht...

Also noch mal zum Topic:
- Weder GoW, noch CD dürfen in Deutschland frei zugänglich erhältlich sein (sondern nur in separaten Räumen für nachgewiesene Volljährige).
- Weder GoW, noch CD dürfen in Deutschland beworben werden.
- GoW ist indiziert (fast wie eine Alterskennzeichnung :D ), kann also nicht mehr beschlagnahmt werden
- CD ist weder indiziert, noch wurde eine Alterskennzeichnung vergeben: dieses Spiel kann also noch beschlagnahmt werden.

*Kann sein, dass ich nicht alles richtig erklärt habe, aber das meiste schon..
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12

Donnerstag, 1. März 2007, 12:57

Zitat

Also noch mal zum Topic:


dewegen kann man GOW, Condemned... auch in jeder gut sortierten Videothek im 18er bereich ausleihen, stimmts!
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13

Donnerstag, 1. März 2007, 13:27

Zitat

Original von saora

Zitat

Also noch mal zum Topic:


dewegen kann man GOW, Condemned... auch in jeder gut sortierten Videothek im 18er bereich ausleihen, stimmts!


Ist Condemned nur indiziert? Bin mir jetzt nicht sicher... ansonsten stimmt es.
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14

Donnerstag, 1. März 2007, 14:16

Vamp hats ganz gut getroffen mit der erklärung denke ich.
Aber ist es mit nichten so, das ein Spiel mit Alterskennzeichnung nichtmehr indiziert werden kann.

Es gibt die Möglichkeit, die Beurteilung der USK anzuzweifeln. Danach wird das jeweilige Spiel neu geprüft, und dann kann es auch noch Indiziert werden.

War zumindest bis vor den letzten Gesetzesänderungen so.
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15

Donnerstag, 1. März 2007, 14:20

Ich frage mich, warum die Videotheken nicht die Gunst der Stunde nutzen und die Spiele zum Verkauf in ihrem Sortiment aufnehmen. Die notwendige Infrastruktur ist ja durch die getrennten Verkaufsflächen da.
Gruß
Markus

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Fastviper75

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16

Donnerstag, 1. März 2007, 14:21

Zitat

Original von SWAT-Sniper
geil!


wieviel kostet crackdown im media markt Kaufpark Eiche?


Wenn du aus Essen kommst, ost es der, neben Mr. Wash...
Preis lag bei 69.99€

Also nix wie hin, solange es noch da steht !!!
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17

Donnerstag, 1. März 2007, 14:23

Zitat

Original von Fastviper75

Zitat

Original von SWAT-Sniper
geil!


wieviel kostet crackdown im media markt Kaufpark Eiche?


Wenn du aus Essen kommst, ost es der, neben Mr. Wash...
Preis lag bei 69.99€

Also nix wie hin, solange es noch da steht !!!


rofl. da kann ich es ja auch in einem österreichischen shp bestellen. ostet da auch 69.99 € +1.50 versand. und so müsste ich auch erst 40 Km zum mediamarkt fahren

18

Donnerstag, 1. März 2007, 14:26

Bestellts bei spielegrotte.
Da is günstig, und so fern man 18 is auch easy zu bekommen :D
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ltl.vamp

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19

Donnerstag, 1. März 2007, 15:56

Zitat

Original von Xplod Loco
Vamp hats ganz gut getroffen mit der erklärung denke ich.
Aber ist es mit nichten so, das ein Spiel mit Alterskennzeichnung nichtmehr indiziert werden kann.

Es gibt die Möglichkeit, die Beurteilung der USK anzuzweifeln. Danach wird das jeweilige Spiel neu geprüft, und dann kann es auch noch Indiziert werden.

War zumindest bis vor den letzten Gesetzesänderungen so.


War so, ist aber nicht mehr. Daher passiert es ja jetzt, dass die USK halt keine Alterskennzeichnung vergibt.
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20

Freitag, 2. März 2007, 12:20

ok, danke für die Info :D

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